Salzburger Raumplanung Glossar
Das Salzburger Raumplanung Glossar listet alle Begriffe des Salzburger Landesentwicklungsprogramms auf.
B
- Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität)
Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren
- Belastung, ökologische
Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.
- Bepflanzungsplan
Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri- als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).
- Bewertung
Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)
- Biotop
Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.
- Biotopkartierung
Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.
- Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung
Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.
- Biozönose (= Lebensgemeinschaft)
Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.
D
- Daseinsgrundfunktionen
Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
- Dauersiedlungsraum
Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.
- Demographie
Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z. B. die wirtschaft- liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).
- Dezentrale Konzentration
Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren)
- Disperse Siedlungsstruktur
Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.
- Dispersion
Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).
E
- Entwicklungsachse
Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw.) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).
- Erholung
Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausruhen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u. ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederherstellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.
- Erholungsgebiet
Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg. ROG § 19 Z. 3)
- Erholungslandschaft
Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. LOOS 1993). Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (Erholungslandschaft, LOOS 1993).
- Erholungswert
Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder, Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abgase), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschließungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die Allgemeinheit.
- Evaluierung
Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche Beschreibung).
F
- Fauna
Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.
- Flora
Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.
- Flurplanung
Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielsetzungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines Agrarverfahrens.
- Freiflächengestaltung
Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Konzeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (siehe auch Freiraumplanung).
- Freiland, Freifläche, Freiraum
Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbegriff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da- durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).
- Gesamtüberarbeitung 2003
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
- Freiraumplanung
Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt (siehe auch Freiflächengestaltung).
G
- Gefahrenzonenplan
Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975 die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.
- Gender-Mainstreaming
Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Denkens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft erreicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensbereichen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden. Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozessen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maßnahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung 2002, S.4).
- Geoökologie
Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Naturwissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt, insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen und zu lösen (vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland[1]).
- Grünbestände
Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum (z. B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen usw.).
- Grünflächensystem, Grünraumsystem, Grünzone
Großräumiges System vegetationsbestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald laut Forstgesetz 1975).
- Grünkeile
Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Bereich größerer Siedlungsräume.
- Grünkorridor
Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab zirka 500 m zwischen verbauten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu erhalten.
- Grünordnung
Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflächen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.
- Grünordnungsplan
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.
- Grünstreifen
Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirksamkeit und Nutzbarkeit als Freiraum.
H
- Hauptverkehrsachse
Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des nationalen und internationalen Verkehrssystems. Sie stellen keine Planungsaussagen zur Rechtfertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.
K
- Kulturlandschaft
Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ursprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Ausprägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.
L
- Landesplanung
Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, überörtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)
- Ländlicher Raum
Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert. Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio- nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung, Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs.
- Landschaft
Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Repräsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff "Landschaft" wird allerdings in zahlreichen Bedeutungen verwendet:
- 1. In Geografie und Raumplanung als erlebtes Landschaftsbild,
- 2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungsbild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äußerlichen Merkmalen einheitlich erscheint,
- 3. In der Geographie als Erdraum in seiner gesamten "dinglichen Erfüllung",
- 4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird,
- 5. In der Landschaftsplanung als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten bestimmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Eingriffen durch den Menschen,
- 6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftliches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines Erdraumausschnittes repräsentiert,
- 7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
- Landschaftsachse
Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.
- Landschaftsbild
Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).
- Landschaftsbildpflege
Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Sanierung eines spezifischen optisch-visuellen Erscheinungsbildes eines bestimmten Landschaftsteiles.
- Landschaftsgefüge
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG)
- Landschaftsgestaltung
Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung, die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenentwicklung ableiten soll Landschaftsinventar
- Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.
- Landschaftsökologie
Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage landschaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebensgemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio- und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik beschäftigt sich die International Association for Landscape Ecology (IALE).
- Landschaftspflege
Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewahren oder zu erreichen.
- Landschaftspflegedetailplan
Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (siehe Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigendef.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder bestimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg. NSchG).
- Landschaftspflegeplan
Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingungen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (LOOS 1993). Bezweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)
- Landschaftsplan
Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung flächenbezogener Handlungsalternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.
- Landschaftsplanung
Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung, Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.
- Landschaftsrahmenplan
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumordnung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Landschaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmenlanung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Entscheidungsgrundlagen.
- Landschaftsräumliche Einheiten
Geografisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geologie, Klima, Topographie, Vegetationsstrukturen u. a.). In der geographischen Landschaftsforschung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren) unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologischem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.
- Landschaftsschutz
Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Landschaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die imstande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen und zur Sicherung des Naturgenusses.
Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztes Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).
- Leitbild
Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvorstellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungstendenzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).
M
- Managementplan
Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksichtigung von landschaftsästhetischen Aspekten (LOOS 1993).
N
- Nachhaltigkeit
Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösungsansätzen, die auf die sparsame und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...) derart ausgelegt sind, dass sie als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung sind Lösungsansätze zur Mobilisierung nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei untereinander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruktureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter Nachhaltigkeit versteht man eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Naturhaushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch "Nachhaltige Entwicklung"), (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659,
- Nachhaltige Entwicklung
"Nachhaltige Entwicklung" heißt in Anlehnung an den Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig erhalten bleiben. Das "Drei-Säulen-Modell" der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie, Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig tragfähigen Lösungen zu kommen.
- Naherholungsgebiet
Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert aufweisen (gem. LOOS 1993) (siehe Erholungslandschaft).
- Naturhaushalt
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt).
- Naturlandschaft
Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Landschaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der Waldgrenze (gem. LOOS 1993).
- Naturräumliche Gefährdungen
Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der Situation der geologischen, petrologischen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche, Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) auf
- Naturschutz
Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. LOOS 1993).
O-Ö
- Ökologische Tragfähigkeit
Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen wesentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen
- Ortsbild
Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grünanlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossbergen udgl., sowie die Ansicht von einzelnen oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft. Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
- Ortsrand
Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft.
P
- Planungssystem
Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander.
- Potentiell natürliche Vegetation
Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln.
R
- Raumordnungsgrundsätze
Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordnerischen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisierung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen.
- Raumordnungsziele
Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungsgrundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen.
- Regionale Identität
Unter regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbevölkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientierten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z. B. die Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum).
- Rekultivierung
Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnutzungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a .) dienen.
- Retentionsflächen
Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regenfällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird. Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schubweisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet.
S
- Schutzstreifen
Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung divergierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller Nachbarschaftsbelästigungen (z. B. Immissionsschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Gewerbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle Form der Abstandsflächen zu verstehen.
- Suburbanisierung
Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele betreffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemeinden, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärkten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslagerung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomerationsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus.
- Sukzession
Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Standortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer bestimmten Bewirtschaftungsform.
T
- Trittsteinbiotop
Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum und Gebüschgruppen, Kleingewässer z. B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Landschaftselemente handeln.
V
- Vertragsnaturschutz
Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver- besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel haben (vgl. LOOS 1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).
W
- Wohlfahrtswirkung der Natur
Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.
Z
- Zentraler Ort
Unter zentralem Ort versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster) von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 1117).
- Zentralraum
Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwicklungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirtschaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus. Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten Räumen.
- Zersiedelung
Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.