Diskussion:Landes-Verfassungsgesetz 1999
Name
Der Name des Gesetzes ist - 1921, 1931, 1945, 1999 leg.cit. - "Landesverfassungsgesetz", und nicht "Salzburger ...."; außerdem funktioniert der Link zur Geltenden Fassung nicht mehr ... wo ist der Mehrwert dieser Änderungen? Anonymer Nutzer 22:01, 20. Apr. 2016 (CEST)
- Auch Kärnten hat ein Landesverfassungsgesetz. Daher wäre eine Suche mit "Salzburger Landesverfassungsgesetz" durchaus denkbar. Und solltest du auf fehlerhafte Links stoßen, freue ich mich, wenn du diesen als Experte für Gesetzesverlinkungen erneuerst meint dankend --Peter (Diskussion) 21:42, 21. Apr. 2016 (CEST)
- Hier geht es um ein Gesetz, das einen bestimmten Namen hat. Ich spreche mich dafür aus, dass alle Artikel mit dem richtigen Namen angelegt werden und dass die Artikelnamen nicht für Suchmaschinen zurechtgemacht werden (zur Erleichterung von SALZBURGWIKI-Suchen gibt es auch die Möglichkeit von Weiterleitungen). Zusatzinformationen - auch wichtige wie zB dass es sich um ein Salzburger Gesetz handelt - gehören nicht in den Artikeltitel. (Gleiches gilt zB für den interessanten Umstand, dass es sich bei der Christuskirche um eine evangelische Kirche handelt - die Bezeichnung evangelische Christuskirche enthält einen künstlichen Zusatz und es gibt sie nur in der Welt des SALZBURGWIKIs.) Damit kommen wir natürlich zu einer grundsätzlichen Frage, die in der Diskussion:Lemma zu diskutieren und vielleicht sogar im dafür existierenden Artikel SALZBURGWIKI:Lemma zu beantworten wäre. --Karl Irresberger (Diskussion) 00:31, 22. Apr. 2016 (CEST)
Freude
Lieber [ein anonymer Nutzer], ich freue mich, dass du das Salzburger Landesverfassungsrecht in den Blickwinkel des SALZBURGWIKIs gerückt hast! Herzlich --Karl Irresberger (Diskussion) 00:31, 22. Apr. 2016 (CEST)
- Lieber Karl, danke für Deine aufmunternden Worte; der erste Aspekt ist das Thema "Name"; der zweite Aspekt ist das Thema "Benutzerfreundlichkeit", der dritte Aspekt ist der Hang von Peter zur Übergenauigkeit.
- Ich weigere mich, mir jede seine Änderungen kritiklos gefallen zu lassen und Diskussionen auf jedem Themenfeld führen zu müssen, selbst dort, wo ich selbst Experte bin. Fakt ist: das Gesetz heißt "Landesverfassungsgesetz", die "Verfassung" ist unteilbar, es gibt kein meine, deine, unsere oder eure Bundes- und/oder Landesverfassung, der Zusatz "Salzburger" ist, wie Du richtigerweise erkannt hast, ein Pleonasmus und die übergenaue Schreibweise "Landes-Verfassungsgesez 1999" behindert die "Auffindbarkeit" von Artikel samt Inhalt. Die vorgenommenen Änderungen waren Änderungen um der Änderung willen, ausgenommen [[Kategorie:Gesetz]] , was ich tatsächlich vergessen habe. Über alles andere hatte ich nachgedacht und es mit guten Gründen verworfen und meinen Artikel Landesverfassungsgesetz Wort für Wort so gesetzt, wie ich ihn gesetzt habe. Anonymer Nutzer 08:41, 22. Apr. 2016 (CEST)
Irgendwie kann ich eurer Haarspalterei wieder einmal nicht folgen. Karl, du schreibst ja jetzt hier selbst "Salzburger Landesverfassungsrecht"! Aber ich kann damit leben, dass ich eine entsprechende Weiterleitung einfüge.
Zur evangelischen Christuskirche möchte ich anmerken, dass es aus den Augen der Mehrheit von Internet-Benutzern katholische und evangelische Kirchen gibt. Allerdings kann ich auch hier mit einer Weiterleitung leben meint freundlich --Peter (Diskussion) 09:11, 22. Apr. 2016 (CEST)
- Ja, es gibt neben der "Verfassung" auch noch weitere Verfassungsgesetze bzw. Verfassungsbestimmungen ...; wer sich damit beschäftigen möchte und wer ein bestimmtes Gesetz in einer noch bestimmteren Fassung sucht, der benützt am besten gleich das RIS als primäres Medium; Im SALZBURGWIKI ist mE sinnvoll, dass wichtige Materiengesetze des Landes (Verfassung, Raumordnung, Soziales) vorkommen, kurz inhaltlich beschrieben sind und am Artikelende ein benutzerfreundlicher link zur Geltenden Fassung im RIS fix vorkommt.
- apropos: eine Vorlage wäre zweckmäßig {{https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung}} um hier mögliche Schreibweise-Varianten (zB idgF, idF, geltende Fassung, gültige Fassung, heutige, heute, aktuelle, ...) zu vermeiden; individuell hinzufügen können muss man dann die RIS.NR wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001123 wie beispielsweise
- Ja, es gibt neben der "Verfassung" auch noch weitere Verfassungsgesetze bzw. Verfassungsbestimmungen ...; wer sich damit beschäftigen möchte und wer ein bestimmtes Gesetz in einer noch bestimmteren Fassung sucht, der benützt am besten gleich das RIS als primäres Medium; Im SALZBURGWIKI ist mE sinnvoll, dass wichtige Materiengesetze des Landes (Verfassung, Raumordnung, Soziales) vorkommen, kurz inhaltlich beschrieben sind und am Artikelende ein benutzerfreundlicher link zur Geltenden Fassung im RIS fix vorkommt.
- fett hier deswegen verwendet, um im Artikel die Geltende Fassung von den zahlreichen historischen Fassungen zu unterscheiden.
- stopp: ich bin bloß einfacher Text-Editor! ich denke viel zu viel und viel zu grundsätzlich. Systempflege ist nicht meine Aufgabe Anonymer Nutzer 10:59, 22. Apr. 2016 (CEST)
Salzburger Landesverfassung
Hier wurde gesagt, dass es neben dem Landesverfassungsgesetz noch weitere Landesverfassungsgesetze bzw. Gesetze des Landes im Verfassungsrang geben würde/könnte. Meine online-Abfrage im RIS bestätigt hingegen, dass sagt, dass es nur ein Landes-Verfassungsgesetz gibt. [1]
- ↑ https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.04.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=verfassungsgesetz&Position=1
Daher plädiere ich dafür, die ursprüngliche Fassung wiederherzustellen und es auch bei der einfachen Schreibweise zu belassen, damit Suchmaschinen die "Landesverfassung" bzw. das "Landesverfassungsgesetz" finden. Anonymer Nutzer 15:20, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Zur Unterscheidung von "Landesverfassungsgesetz", "Landes-Verfassungsgesetz", "Landesverfassungsrecht" und "Landesverfassung" siehe nunmehr den Artikel "Landesverfassungsgesetz", mit dem ich alle Unklarheiten beseitigt zu haben hoffe. Wer das (unbedingt lesen will und) als Haarspalterei empfindet, kann ja mal fünf ungerade sein lassen. --Karl Irresberger (Diskussion) 20:39, 23. Apr. 2016 (CEST)
- Ob man die Jahreszahl "1999" weglassen kann, darüber lässt sich reden, aber sie stört wohl kaum und ist auch nicht dem Argument ausgesetzt, dass es auch in anderen Bundesländern ein "Landes-Verfassungsgesetz" gibt --Karl Irresberger (Diskussion) 20:51, 23. Apr. 2016 (CEST)
- die Spaltung der Haare bezog sich auf das Wörtchen mit oder ohne Salzburg meint schmunzelnd die Fachleute werken lassend Peter (Diskussion) 21:21, 23. Apr. 2016 (CEST)