Diskussion:Salzburger Adel

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"von" oder "v."

"Der amtliche Dienstgebrauch machte einen Unterschied in der Schreibweise zwischen dem abgekürzten "v." und dem ausgeschriebenen "von". Die abgekürzte Form wurde aus schließlich für den nachgewiesenen Adel gebraucht. Das ausgeschriebene "von" galt aber als bloßer Namensbestandteil. Denn besonders bei schweizerischen Familien oder bei Fa milien aus den Gebieten der Nordseeküste gab es das bäuerliche, keinesfalls adelige "von". Ursprünglich bedeutete das "von", sowohl bei adeligen als auch bei nichtadeligen Familien, einen Hinweis auf den Herkunftsort."
(Peter Frank-Döfering, Adelslexikon des österreichischen Kaisertums 1804–1918. Herder, Wien 1989, ISBN 3-210-24925-3. S. 620.)
Ich weiß nicht, seit wann die "v."-Konvention (vgl. "v. Löwenstern") galt und ob sie allenfalls noch gilt − und inwieweit sie in Österreich (wo das Bedürfnis nach Unterscheidung von schlichtem schweizerischem und norddeutschem "von" doch gering war) überhaupt galt (der betreffende Abschnitt des Werkes von Frank-Döfering bezieht sich nicht konkret auf das Kaisertum Österreich). Der "amtliche Dienstgebrauch" beweist noch nicht, dass das "v." die Schreibweise der Personenstandsbücher und der Geburtsurkunde der Personen ist, die so einen Namensbestandteil haben; und diese amtlich festgelegte Schreibweise ist heute die Entscheidende. --Karl Irresberger 22:23, 30. Aug. 2012 (CEST)
Die Abkürzung des Adelsprädikates "von" als "v." zu schreiben ist eine Erfindung des preussischen Heroldsamtes, hat sich jedoch kaum in der österreichischen Monarchie durchsetzen können. Es wurde in Deutschland eingeführt um Adelige von nichtadeligen Familien unterscheiden zu können, die ein "von" führten. Im wesentlichen waren dies Familien aus dem nordwestdeutschen und dem niederländischen Raum (Baron v. Heuyningen, Der Deutsche Adelsrechtsausschuss (ARA) 2012). --Mönchsberg 20:21, 11. Dez. 2012 (CET)
Die Diskussion, ob ein Adelsprädikat ausgeschrieben oder abgekürzt werden sollte, halte ich nach der dezidierten Abschaffung der Adelsprivilegien in Österreich (seit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 10. April 1919) und in Deutschland (seit der Weimarer Reichsverfassung vom 14. August 1919) für verzichtbar. Seit 1919 dürfen Österreicher in Österreich gar keine Adelsprädikate mehr führen, in Deutschland gelten sie ausschließlich als Teil des Namens und nicht als Adelsbezeichnungen. In beiden Fällen wurden die aus der Feudalzeit stammenden Gepflogenheiten der adligen Namensführung abgeschafft. Für die Schreibweise der Familiennamen gilt daher gemäß Regel 91 des Dudens die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung. --T schaible 22:56, 11. Jan. 2020‎ (CET)

Ähnliche Diskussion

Eine ähnliche Diskussion gibt es zu einer preußischen Adelsfamilie → siehe Diskussion:Löwenstern

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