Ehrungen der Universität Salzburg

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Ehrungen der Universität Salzburg sind bestimmte Ehrungen, die die Universität Salzburg (wie dies Universitäten überhaupt tun) verdienten Persönlichkeiten erweist.

Arten von Ehrungen

Folgende Arten von Ehrungen sind vorgesehen:

Für Personen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistung in Fachkreisen hohes Ansehen genießen oder sich um die durch die Universität Salzburg vertretenen wissenschaftlichen oder anderen kulturellen Aufgaben hervorragende Verdienste erworben haben.
Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form während eines akademischen Festaktes.
Die Geehrten erhalten ein Diplom und werden in das Ehrenbuch der Universität Salzburg eingetragen.
  • Erneuerung akademischer Grade (neuerliche Verleihung eines akademischen Grades aus besonderem Anlass, insbesondere dem des fünfzigsten Jahrestages der Verleihung):
Für Personen, im Hinblick auf deren besondere wissenschaftliche Verdienste, hervorragendes berufliches Wirken oder enge Verbundenheit mit der Universität Salzburg dies gerechtfertigt ist.
Die Erneuerung erfolgt in feierlicher Form während eines akademischen Festaktes.
Für hervorragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in einem besonderen Maße um die Universität Salzburg und die Förderung ihrer wissenschaftlichen und kulturellen Aufgaben verdient gemacht haben.
Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form während eines akademischen Festaktes.
Die Geehrten erhalten eine Urkunde, eine Ehrenkette und eine Anstecknadel und werden in das Ehrenbuch der Universität Salzburg eingetragen.
Für Personen, die sich um die Ausgestaltung oder Ausstattung der Universität Salzburg besondere Verdienste erworben haben.
Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form während eines akademischen Festaktes.
Die Geehrten erhalten eine Urkunde, eine Ehrenmedaille und eine Anstecknadel und werden in das Ehrenbuch der Universität Salzburg eingetragen.
  • Ehrenzeichen: Für Verdienste um die der Universität Salzburg anvertrauten Gebiete der Wissenschaften sowie Verdienste um die Universität Salzburg selbst;
    in Form
    • eines Ehrenringes oder, nach der Bedeutung der zu würdigenden Verdienste abgestuft,
    • einer Goldenen oder einer Silbernen Ehrenmedaille
der Universität Salzburg.
Die Überreichung des Ehrenzeichens erfolgt in feierlicher Form. Die Geehrten erhalten auch eine Urkunde und werden in das Ehrenbuch der Universität Salzburg eingetragen.
  • Honorarprofessuren:
Für besondere wissenschaftliche oder pädagogische Leistungen.
Mit der Verleihung des Titels "Honorarprofessor" ist keine Lehrbefugnis verbunden.

Verleihung und Widerruf

Beschlüsse

Beschlüsse über Verleihung und Widerruf von Ehrungen werden vom Senat der Universität im Einvernehmen mit dem Rektorat gefasst.

Widerruf

Verliehene Ehrungen können widerrufen werden, wenn sich die Geehrten durch ihr späteres Verhalten als der Ehrung unwürdig erweisen oder wenn sich nachträglich ergibt, dass die Ehrung erschlichen worden ist. Der Widerruf ist im Ehrenbuch der Universität anzumerken.

Widerrufe von Ehrendoktoraten sind bereits tatsächlich erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Die Ehrungen der Universität Salzburg sind in der Satzung der Universität (V. Teil: Ehrungen; §§ 87 bis 94) geregelt, wie dies im Universitätsgesetz 2002 (§ 19 Abs. 1 Z 8) vorgesehen ist.

Frühere Regelungen

Vor dem Universitätsgesetz 2002 regelte von 1. Oktober 1994 bis Ende 2003 das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 die Verleihung von Ehrungen. Es berechtigte (§ 82) die Universitäten bereits in globaler Weise, Ehrendoktorate, Ehrenzeichen und Auszeichnungen sowie die Titel eines Ehrensenators und eines Ehrenbürgers zu verleihen und die Erneuerung akademischer Grade aus besonderem Anlass vorzunehmen sowie im Rahmen der Satzung die Voraussetzungen für die Vergabe und den Widerruf akademischer Ehrungen wie auch die Arten von Ehrenzeichen und Auszeichnungen zu regeln.

Bis 1994 galt das Universitäts-Organisationsgesetz von 1975.
Dieses sah folgende Arten von Ehrungen vor (§§ 97 ff):

  • Ehrendoktorate: Für Personen, die auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistung in Fachkreisen hohes Ansehen genießen und sich um die durch die Universität vertretenen wissenschaftlichen und anderen kulturellen Aufgaben hervorragende Verdienste erworben haben;
  • Ehrensenatorenschaften (wie oben);
  • Ehrenbürgerschaften (wie oben);
  • Auszeichnungen, insbesondere sichtbar zu tragenden Auszeichnungen, gemäß einem vom oberste Kollegialorgan zu beschließenden Statut: Für Verdienste um die der Universität anvertrauten Gebiete der Wissenschaften sowie Verdienste um die Universität selbst;
  • für physische oder juristische Personen, die mit der Universität oder mit einer ihrer Einrichtungen in ständiger Geschäftsverbindung stehen, die Verleihung des Rechts zur Führung eines Titels, der diese Verbundenheit zum Ausdruck bringt.

Bis 1975 galt das Hochschul-Organisationsgesetz von 1955.
Dieses sah folgende Arten von Ehrungen vor (§§ 65 ff):

  • Ehrensenatorenschaften:
Für Personen, die sich um die von der Hochschule vertretenen wissenschaftlichen oder anderen kulturellen Ziele besondere Verdienste erworben haben;
  • Ehrenbürgerschaften (wie oben);
  • für Gewerbetreibende, die mit der Hochschule oder einer ihrer Einrichtungen in ständiger Geschäftsverbindung stehen, die Verleihung des Rechts zur Führung eines Titels, der diese ständige Verbundenheit zum Ausdruck bringt.

Quellen

Weblinks