Professor

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Professor ist allgemein die Bezeichnung einer an einer höheren Lehranstalt, insbesondere einer Universität, unterrichtenden Person.

Österreichisches Titelwesen

In Österreich bestehen verschiedene Typen und Abarten der Bezeichnung "Professor":

Grundzüge des österreichischen Titelwesens

Dabei ist zunächst zwischen Amtstiteln, Funktionsbezeichnungen und Berufstiteln zu unterscheiden:

  • Amtstitel kommen Beamten zu, die nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz auf Dienstposten bestimmter Kategorien ernannt werden.
  • Funktionsbezeichnungen kommen öffentlichen Bediensteten aufgrund der Funktion zu, mit der sie betraut sind, und haben sich besonders dadurch entwickelt, dass Politik und Recht während der letzten Jahrzehnte innerhalb des öffentlichen Dienstes das (öffentlich-rechtliche) Beamtendienstverhältnis zugunsten des (privatrechtlichen) Vertragsbedienstetenverhältnisses zurückgedrängt haben, aber ein Bedürfnis nach entsprechenden Bezeichnungen hochrangiger Vertragsbediensteter bestand.
  • Berufstitel werden vom Bundespräsidenten geschaffen und als Auszeichnung verliehen.

Grundlegende Systematik österreichischer Professorentitel

Ferner können die verschiedenen Professorentitel wie folgt gruppiert werden:

  • Professor als Amtstitel des Lehrers einer höheren Schule;[1]
  • Professor als Berufstitel zumeist von Künstlern, allgemein von "Personen, die auf dem Gebiet der Kunst oder der Wissenschaft tätig sind";
  • Professor im Hochschulbereich;
    • als Funktionsbezeichnung oder
    • – in Abwandlungen wie "Ordentlicher Universitätsprofessor" u.ä. – als Amstitel, Funktionsbezeichnung oder Berufstitel;
    • in weiteren Abwandlungen für Angehörige des wissenschaftlichen (an Kunsthochschulen bzw. –universitäten: künstlerischen) Personals
      • Gastprofessor (definiert zB nach dem von 1994 bis 2003 geltenden § 25 des Universitäts-Organisationsgesetzesals "Universitätsprofessoren anderer in- oder ausländischer Universitäten oder wissenschaftlich besonders qualifizierte Fachleute")
      • Honorarprofessor (definiert zB nach dem von 1994 bis 2003 geltenden § 26 des Universitäts-Organisationsgesetzes als wissenschaftlich besonders qualifizierte Fachleute, denen in Würdigung ihrer besonderen wissenschaftlichen oder pädagogischen Leistungen die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches Fach auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verliehen wird").

Ausgewählte Einzelheiten betreffend Professorentitel

Zu erwähnen ist, dass an die Stelle der ehemaligen Bezeichnung "Universitätsdozent", die habilitierten Universtätsassistenten (nur beamtete Assistenten waren und sind Universitätsassistenten, im Gegensatz zB zu Vertragsassistenten und Studienassistenten) zukam, die Bezeichnung "außerordentlicher Universtätsprofessor" getreten ist.

"Universitätsprofessor" (früher: mit Zusätzen wie "ordentlicher" und "außerordentlicher") dient (auch) als Berufstitel auch zur titelmäßigen Gleichstellung verdienter Personen, die zwar habilitiert sind, aber nicht im Universitätsdienst stehen.

Jeder Titel hat auch eine auf –in lautende weibliche Form, was aber nicht immer so war. Frauen, denen ein Berufstitel in männlicher Form verliehen wurde, können diesen Titel in der weiblichen Form führen (zur Erinnerung: Amtstitel werden nicht verliehen, sondern sind mit der Innehabung einer Beamtenplanstelle verbunden).

Ausland

In anderen Ländern, namentlich in Deutschland, ist ein Professor immer ein Universitätsprofessor.

Salzburgbezug

Es gehören zB zur Kategorie

  • Professor aus Kunst und Wissenschaft (Berufstitel):
Jakob Adlhart (Bildhauer), Albert Birkle, Harald Dengg, Leo Ertl, Erwin Gimmelsberger, Gerhard Neureiter, Bernhard Prähauser, Josef Riedmann, Hans Schmid, Sepp Steiner, Leopold Ziller
  • Professor an einer höheren Schule:
Karl Maria Enk von der Burg, Reinhold Freinbichler, Edwin Gräupl, Wolfgang Kauer, Hermine Moser-Rohrer, Hannes Stiegler, Gerlinde Weinmüller
  • Professor an einer Pädagogischen Akademie oder Pädagogischen Hochschule:
Wilhelm Pölzl, Ambros Aichhorn,
Michael Becker, Emanuel Czuber, Kurt Goldammer, Hannes Hofer, Peter Hofer, Wilhelm Holzbauer, Georg Horninger, Robert Jungk, Reinhard Kienberger, Georg Lienbacher, Karl-Heinz Ludwig, Werner Mahringer, Johannes Neuhardt, Reinhold Popp, Ferdinand Porsche, Ferdinand Alexander "Butzi" Porsche, Ferdinand Oliver Porsche, Ferry Porsche, August Schenk, Ferdinand Scheminzky, Hans Schlote, Wieland Schmied, Hermann Vetters
"Motorrad-Professor": Helmut Krackowizer

Quellen, Einzelnachweise

  1. §§ 197 und 217 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, § 55 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und § 62 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (vgl. das Rechtsinformationssystem des Bundes).

Siehe auch