Verwaltung der Erzdiözese Salzburg

Aus SALZBURGWIKI
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Die Verwaltungsapparat der Erzdiözese Salzburg[1] nimmt in Unterordnung unter den Erzbischof Verwaltungsaufgaben der Erzdiözese Salzburg wahr.

Organisation

Der Verwaltungsapparat durchlief in den Jahren 2022 bis 2024 einen unter dem Motto „Gemeinsam geht Kirche“ stehenden Organisationsentwicklungsprozesses, bei dem die im Ordinariat gefassten Ämter und Einrichtungen „zukunftsfit“ gemacht werden sollten. Dieser Prozess fand am 20. Februar 2024 seinen feierlichen Abschluss. Als Ergebnis stellt sich die, in vier Ebenen gegliederte, zentrale Verwaltung der Erzdiözese wie folgt dar:

  • 1. Ebene: „Bischofsebene“:
    • die Bischöfe (Erzbischof, Weihbischof, emeritierte Bischöfe)
    • die dem Erzbischof unmittelbar unterstehenden „Stabsstellen“
      • das erzbischöfliche Sekretariat
      • die erzbischöfliche Revision (für die betriebswirtschaftliche Kontrolle zuständig)
      • die Ombudsstelle „Kirche direkt“
      • die Stabstellen für Bildung, Kommunikation und Prävention
  • 2. Ebene: Diözesankurie
    • Ordinariat
      • Generalvikar (Stellvertreter des Erzbischofs in Verwaltungsaufgaben)
      • Kanzler (Ordinariatskanzler)
    • Ökonom, Gerichtsvikar und Bischofsvikare
  • 3. Ebene: die dem Generalvikar unterstellten Ämter
  • 4. Ebene: Fachbereiche (Untergliederungen der 3. Ebene, also der Ämter; früher: Referate)

Hinzu kommen („nicht zentrale“) „Einrichtungen“ wie die Katholische Aktion, die Caritas und das Priesterseminar, außerdem Gremien wie das Konsistorium.

Anmerkung

  1. Ein gefestigter Begriff existiert anscheinend nicht, es wird von der „Erzdiözese Salzburg“ oder dem Ordinariat oder der „Zentrale“ gesprochen.

Quellen