Privilegien der Salzburger Erzbischöfe
Die Salzburger Erzbischöfe besaßen drei besondere Privilegien vom Papst:
Das Tragen von Purpur
Erzbischof Thietmar II. erhielt 1027 als erster Erzbischof die Erlaubnis in dringenden Fällen, die keinen Aufschub zuließen, in seiner Diözese anstelle des Papstes zu entscheiden. Damit verbunden war das Recht zur Verwendung eines Vortragekreuzes und eines rotgezierten Pferdes an hohen Festtagen. Aus dem letztgenannten Recht entwickelte sich in der Folge die Legatenwürde (legatus natus) der Salzburger Erzbischöfe.
Erzbischof Eberhard I. von Biburg wurde am 28. Februar 1162 zum legatus a latere, zum persönlichen Vertreter des Papstes für Deutschland bestellt. Diese Privileg war normalerweise nur Kardinälen vorbehalten. Sein Nachfolger, Erzbischof Konrad III. von Wittelsbach wurde dann 1179 zum ständigen Legaten, zum legatus apostolicae sedis in Noricum ernannt. Seit 1179 trugen die Erzbischöfe als Zeichen ihrer Würde bei feierlichen Anlässen in ihrer Diözese auch den "Legatenpurpur".
Alle nachkommenden Erzbischöfe führen bis zum heutigen Tag gleichzeitig mit dem Erhalt des Palliums (ein weißwollenes Band mit sechs schwarzen Kreuzen) auch den Titel des "legatus natus" (der "geborene" Gesandte, ab Amtsübernahme als Erzbischof).
Dieses Privileg des Tragens von Purpur ohne dem Karidinalstitel zu tragen, war auch ein Grund dafür, weshalb sich die Salzburger Erzbischöfe nicht besonders um die Karinalswürde kümmerten.
Tragen des Titels primas germaniae
Ebenfalls noch heute führen die Salzburger Erzbischöfe den Titel "Primas Germaniae". Allerdings wurde er ihnen nie wirklich verliehen. Das Tragen dieses Titels geht auf einen Streit zwischen den Metropoliten von Magdeburg und Salzburg um den Vorsitz auf der geistlichen Fürstenbank bei den Reichstagen der frühen Neuzeit zurück.
Nach der Säkularisation von Magdeburg 1648 und dem Tod des letzten Administrators 1680 erhielt Salzburg Position und Titel. Der päpstliche Gerichtshof, die Rota Romana, hat diese Würde 1691 bestätigt. Der Titel Primas Germaniae brachte zum Ausdruck, dass der Salzburger Erzbischof den Vorsitz der Geistlichen Bank im Reichsfürsten-Kollegium innehatte.
So kam es, dass die Salzburger Erzbischöfe Maximilian Josef von Tarnóczy und Andreas Rohracher auf den vatikanischen Konzilien des 19. und 20. Jahrhunderts ihren Sitz nicht unter den Erzbischöfen, sondern unter den Primates hatten.
Das selbständige Besetzungsrecht des Salzburger Erzbischofs von seinen vier Eigenbistümern
Die Bistümer Chiemsee, Gurk, Lavant und Seckau waren von Salzburger Erzbischöfen gegründet und aus dem Gute seiner Erzdiözese ausgestattet worden. Ihre Inhaber wurden von den Salzburger Erzbischöfen als den Häuptern der Kirchenprovinz geweiht, waren also Suffraganbischöfe, hatten aber als Herrn für ihre "Weltlichkeit" den Erzbischof von Salzburg über sich, der sie in die Besitzungen ihrer Anstalten einwies.
Quellen
- Friederike Zaisberger: Geschichte Salzburgs
- Albert Werminghoff: Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter, 1913, gefunden in "forgotten books"