Eduard Bayrhammer

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Eduard Bayrhammer (* 1935/36; † 3. September 1980) war Hauptschuldirektor und Landesobmann des Fischereiverbandes Salzburg.

Pionier der Fischerei

Bayrhammer wurde im Jahr 1967 zum Obmann-Stellvertreter, 1968 zum Landesobmann des Fischereiverbandes Salzburg gewählt.[1] Er gilt als "Vater" des Salzburger Fischereigesetzes 1969[2], das als damals modernstes Landesfischereigesetz Österreichs angesehen wurde und Berufs- und Angelfischer in einer gemeinsamen Vertretung vereinigte[1]. Noch die Novelle 1980 zu diesem Gesetz[3] konnte er, den Tod bereits ins Gesicht geschrieben, vorbereiten und verhandeln, bevor er im 55. Lebensjahr verstarb.

Quelle

  • Zur Erinnerung an Eduard Bayrhammer!. In: Salzburger Fischerei. Mitteilungen des Landes-Fischereiverbandes Salzburg. Beilage zu Österreichs Fischerei, Jg. 34 (1981) S. 213

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Landesfischereiverband Salzburg: Geschichte
  2. Salzburger Fischereigesetz 1969, LGBl. Nr. 15/1970
  3. Fischereigesetz-Novelle 1980, LGBl. Nr. 79/1980
Zeitfolge