Schneeräumung
Die Schneeräumung ist im Bundesland Salzburg nach wie vor im Winter notwendig.
Winter 2010/2011
Zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends müsse der österreichische Staatsbürger seinen Gehsteige und -wege längs seines Grundbesitzes so von Schnee und Eis freihalten, dass dieser gefahrlos für jedermann benützbar sei. So jedenfalls, steht es im Gesetz. Bei besonders ergiebigen Schneefall, so räumte man im Dezember 2010 im Büro der in der Stadt Salzburg für diese Probleme zuständigen Stadträtin Claudia Schmidt (ÖVP) ein, reiche allerdings das Freihalten eines 60-Zentimeter-Korridors (vorübergehend) aus.
Wohin mit dem Schnee
Von Gesetz wegen ist es nicht gestattet, Schnee auf öffentliche Fahrbahnen zu schaufeln. Da man die Freihaltepflicht der Gehsteige und -wege hat, ist man im Notfall dazu verpflichtet, den Schnee auf eigene Kosten abtransportieren zu lassen.
Risiko
Selbst wenn der Magistrat Salzburg bei der Schneeräumung und allfällig notwendigem Abtransport auf eigene Kosten milde in der Beurteilung einzelner Fälle vorgeht, so besteht aber die Gefahr, dass Versicherungen in Schadensfällen beim Grundbesitzer regressieren.
Räumkommandos der Stadt Salzburg
Im Winter 2010/2011 standen in der Stadt Salzburg zum Einsatz:
- sechs Streusalz-Lkw
- fünf Splittstreu-Laster
- drei Unimog
- 39 Pflüge
- 22 Schneefräsen
- elf Saugi
- 14 Transport-Lkw
- acht Kleinlaster
Siehe auch
Quelle
"Salzburger Nachrichten", 21. Dezember 2010