Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und seine Auswirkungen in Salzburg
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist in Österreich seit 1. Oktober 2017 in Kraft.
Allgemeines
Seit 1. Oktober 2017 ist das Tragen von Staubschutzmasken oder Sturmhauben auf der Straße untersagt. Wer dagegen verstößt, kann eine Geldstrafe bis zu 150 Euro erhalten. Ausgenommen davon sind das Tragen bei Smogalarm oder Frost. Das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" wird auch als "Burkaverbot" bezeichnet, da nicht nur das Tragen konservativ-islamischer Schleier, sondern auch jede andere unbegründete Form der öffentlichen Verhüllung verboten ist.
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und seine Auswirkungen in Salzburg
Zunächst wurde am Tag der Einführung, es war ein Sonntag, nur unter Anwesenheit zahlreicher Journalisten ein Rundgang mit Polizisten in Zell am See demonstrativ durchgeführt. Es kam jedoch zu keinen Beanstandungen.
Anders gestaltete sich der Juli 2018. In diesem Monat strafte die Zeller Polizei mehr als 100 Araberinnen wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz. Sie zahlten eine Organstrafe von 30 Euro, zu Anzeigen kam es nicht. Bevor die Zeller Polizei jedoch tatsächlich diese Strafen verhängte, gab es im Laufe der Zeit hunderte Abmahnungen.
Wie die Salzburger Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 3. August 2018 berichteten, unterließen mittlerweile ortsansässige Unternehmer die Hinweise auf das Verbot, wenn sie mit verschleierten Frauen zu tun haben. Eine Unternehmerin berichtete, sie hätte damit aufgehört, nachdem sie von dem Mann einer verschleierten Frau zurechtgewiesen wurde.
Quellen
- www.salzburg24.at, abgefragt am 3. August 2018
- "Salzburger Nachrichten", 3. August 2018