Dechant
Dechant ist in der Organisation der Katholischen Kirche der Leiter eines Dekanats. Damit steht er in der Hierarchie zwischen dem Diözesanbischof und den Pfarrern.
Hierarchie der Dekanate
Die Erzdiözese Salzburg ist in 16 Dekanate gegliedert.
Diese Dekanate, ausgenommen das Dekanat Salzburg Zentralraum, sind wiederum (seit dem Jahr 2011) zu drei Regionaldekanaten zusammengefasst. Deren Leiter heißen Regionaldechante. Sie werden vom Erzbischof ernannt. Früher gab es stattdessen Generaldechante, z.B. je einen für die Stadt Salzburg, das (restliche) Land Salzburg und den Tiroler Anteil der Erzdiözese.
Im Folgenden ist mit "Dechant" der Leiter eines der 16 Dekanate gemeint.
Stellung des Dechants
Die Stellung des Dechants ist im allgemeinen Gesetzbuch der Katholischen (lateinischen) Kirche, dem Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt, außerdem im jeweiligen Partikularrecht, zu dem für die Erzdiözese Salzburg das Statut für die Dechanten der Erzdiözese Salzburg gehört.
Schon nach dem Codex Iuris Canonici (Canones 553 bis 555) hat der Dechant gegenüber dem Klerus seines Dekanats bestimmte Befugnisse und Pflichten zur Aufsicht und Fürsorge. Diese Befugnisse und Pflichten werden im Statut für die Dechanten der Erzdiözese Salzburg" präzisiert und ausgebaut (siehe unten unter "Aufgaben des Dechants").
Wahl und Ernennung
Das Statut (Nr. 2.2) nennt gewisse persönliche Voraussetzungen für das Dechantsamt (pastoraler Eifer, Kontaktfähigkeit ua.).
Der Dechant wird vom Diözesanbischof (also in der Erzdiözese vom Erzbischof) aufgrund einer im Dekanat durchgeführten Wahl ernannt (Nr. 2.3 des Statuts). In früherer Zeit war das Amt des Dechants mit einer bestimmten Pfarre verbunden, deren Pfarrer zugleich Dechant war. Davon wurde jedoch durch das II. Vatikanische Konzil abgegangen. In der Erzdiözese Salzburg wird der Dechant seit 1969 für jeweils sechs Jahre gewählt.[1]
Für die Wahl gelten im Wesentlichen die folgenden Regeln (Nr. 3 des Statuts):
- Wählen dürfen
- die im Dekanat in der Seelsorge tätigen Priester, auch die Pensionisten,
- die Diakone,
- die mit Dekret für die Seelsorge im Dekanat bestellten Mitarbeiter (Pfarrassistenten, Pastoralassistenten, Jugendleiter, Pfarrhelfer),
- der Sprecher der Religionslehrer und
- der gewählte Dekanatsvertreter der Pfarrgemeinderäte
- (soweit zutreffend, beiderlei Geschlechts).
- Wählbar sind alle Pfarrer und Pfarrprovisoren des Dekanates, die die für diese Aufgabe nötigen Voraussetzungen aufweisen.
- Die Wahl erfolgt in einer Dekanatskonferenz, zu der der Regionaldechant alle Wahlberechtigten einberuft. Ist die vom Dechant geleitete Pfarre vakant geworden, so erfolgt die Wahl erst nach der Besetzung dieser Pfarre.
- Im Anschluss an die Wahl des Dechants findet die Wahl des Dechant-Stellvertreters statt. Sie erfolgt nach denselben Regeln, nur sind außer den Pfarrern und Pfarrprovisoren auch die in der Seelsorge tätigen Priester-Pensionisten wählbar.
Amtsdauer
Der Dechant wird auf sechs Jahre gewählt. Das Amt des Dechants erlischt
- vor Ablauf der sechs Jahre bei Vollendung des 75. Lebensjahres, durch Verzicht (und dessen Annahme), durch Übernahme eines Amtes außerhalb des Dekanates [also hauptsächlich einer auswärtigen Pfarre] oder durch Amtsenthebung (für die ein gerechter Grund nach Canon 554 § 3 CIC vorliegen muss);
- nach Ablauf der sechs Jahre, wenn das sechste Jahr in eine Zeit fällt, da der Bischofsstuhl vakant ist
(Nr. 4 des Statuts).
Aufgaben des Dechants
Nach dem Statut für die Dechanten der Erzdiözese Salzburg hat der Dechant unter anderem dafür zu sorgen, dass Vorhaben und Entscheidungen des Diözesanbischofs in seinem Dekanat durchgeführt werden (Nr. 1.4 des Statuts). Er übernimmt auch die Vertretung des Diözesanbischofs und pflegt den Kontakt mit weltlichen Behörden und außerkirchlichen Institutionen (Nr.n 1.5 und 5.2.1 des Statuts).
Umgekehrt soll der Dechant Anliegen der Priester und hauptamtlichen Mitarbeiter des Dekanates beim Diözesanbischof vertreten. (Nr. 1.3 des Statuts).
Weitere Aufgaben des Dechants in seinem Dekanat sind etwa (Nr. 5 des Statuts)
- "regelmäßige Aufgaben":
- die Abhaltung einer Dekanatskonferenz wenigstens vier Mal im Jahr;
- die alljährliche Visitation aller Pfarren des Dekanates in den Jahren, in denen keine bischöfliche Visitation erfolgt (die vom Dechant geleitete Pfarre wird vom Regionaldechant, die vom Regionaldechant geleitete Pfarre von einem anderen Regionaldechant visitiert);
- die Durchführung der Amtsübergabe und Amtseinführung bei einem Pfarrerwechsel;
- in einer vakant gewordenen Pfarre, die ohne Kooperator ist, die Sorge um die die laufenden Geschäfte;
- bei Tod eines Priesters insbesondere die Sorge für ein würdiges Begräbnis sowie für die Bewahrung von heiligen Geräten, Kircheneigentum, Pfarrakten, Dokumenten und Büchern sowie sonstigen Vermögenswerten;
- Aufgaben der Betreuung der kirchlichen Mitarbeiter, darunter die Leitung der PGR-Schlichtungsstelle;
- Aufgaben der Koordination der Seelsorge im Bereich der Liturgie und überpfarrlicher Angelegenheiten.
Dechantenkonferenz
Die Dechante bilden zusammen die Dechantenkonferenz (Nr. 1.6 und 1.7 des Statuts). Sie wählen aus ihren Reihen einen Sprecher, der bei Bedarf Anliegen und Wünsche der Dechante an die Diözesanleitung heranträgt oder Stellungnahmen, z.B. für die Öffentlichkeit, abgibt. Die Dechantenkonferenzen werden im Auftrag des Diözesanbischofs (also in der Erzdiözese: des Erzbischofs) einberufen.
Sprachliches
"Dechant" ist eine (stärker eindeutschende) Umbildung des Wortes "Dekan", das gelegentlich gleichbedeutend verwendet wird.
Die Betonung des Wortes "Dechant" liegt[2]
- nach dem Duden (überwiegend) auf der zweiten Silbe (Dechant), daneben auch – und im österreichischen Deutsch nur – auf der ersten Silbe (Dechant);
- nach dem Österreichischen Wörterbuch auf der ersten Silbe, westösterreichisch auch auf der zweiten Silbe.
Starke oder schwache Beugung?
- Der "eindeutschenden" Betonung auf der ersten Silbe entspricht (eher) eine starke Beugung: "des Dechants", "dem Dechant", "den Dechant", "die Dechante".
Diese "starken" Formen werden (wie eine Internet-Wortsuche zeigt) tatsächlich häufig verwendet (jedenfalls in Österreich), jedoch insbesondere nicht in der offiziellen Übersetzung des Codex Iuris Canonici und auch nicht im Statut für die Dechanten der Erzdiözese Salzburg. - Dem Standard entspricht (sowohl nach dem Duden als auch nach dem Österreichischen Wörterbuch) die schwache Beugung mit nur einer gebeugten Form: des/dem/den/die Dechanten.[2]
- Für die "schwache" Form "Dechanten wird vom Duden nur, vom Österreichischen Wörterbuch zuerst die Betonung auf der zweiten Silbe angegeben: Dechanten.
Anmerkungen:
- Die starke oder schwache Beugung hat auch Bezüge zur Bildung von Komposita: So hat das zusammengesetzte Hauptwort "Dechantsamt" eine Nähe zur starken Genitivform "(des) Dechants" (und kann auch nicht gut auf der zweiten Silbe betont werden).
- Ein Beispiel für die starke Beugung nur des stärker eingedeutschten, anfangsbetonten Wortes ist das Wortpaar Diamant/Demant.
- Unter den Lehnwörtern aus dem kirchlichen Bereich findet man viele (anfangsbetonte) stark gebeugte Wörter (Genitiv jeweils mit "(e)s"): Papst, Bischof, Pfarrer, Priester, Mesner, Abt, Propst, Mönch …; diese Beispiele könnten zur verbreiteten Anfangsbetonung und starken Beugung des Wortes "Dechant" beigetragen haben.
Quellen
- Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg 2012 Nr. 18 (März 2012): Statut für die Dechanten der Erzdiözese Salzburg
- Codex Iuris Canonici / 1983 deutsch, Buch II, Canones 553 bis 555
- Salzburgwiki
Einzelnachweise
- ↑ Website des Pfarrverbandes Tamsweg
- ↑ 2,0 2,1 Duden online; Österreichisches Wörterbuch, 39. Aufl. (2001/2003)