Georg Schönhärl

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Georg Schönhärl (* 25. September 1832 in Poppenricht, Bayern; † 16. September 1906 in Seekirchen) war Stiftspropst des Kollegiatstifts Seekirchen.

Leben

Georg Schönhärl empfing am 15. November 1855 seine Priesterweihe. Er wurde am 6. Dezember 1897 zum Stiftspropst von Seekirchen ernannt. Am 14. Februar 1899 wurde ihm der Titel Geistlicher Rat zuerkannt.

Unter Schönhärl strebten die Kanoniker eine Klärung ihrer Rechte der Erzdiözese Salzburg gegenüber an. Auslöser war die Verpflichtung, sich am Bau der St.-Andrä-Kirche in der Stadt Salzburg mit jährlichen Geldbeträgen zu beteiligen. Am 16. Dezember 1905 wurde Georg Schönhärl von Rom informiert, dass das Kollegiatstift zwar die Insignien tragen dürfe, aber juristisch nach wie vor direkt dem Salzburger Erzbischof unterstellt sei.

Quellen

Zeitfolge
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Vorgänger

N. N.

Pfarrer von Seekirchen
18971906
Nachfolger

Karl Mauracher

Zeitfolge
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[[Kategorie:Geboren 1832]