Georg Schönhärl
Georg Schönhärl (* 25. September 1832 in Poppenricht, Bayern; † 16. September 1906 in Seekirchen) war Stiftspropst des Kollegiatstifts Seekirchen.
Leben
Georg Schönhärl empfing am 15. November 1855 seine Priesterweihe. Er wurde am 6. Dezember 1897 zum Stiftspropst von Seekirchen ernannt. Am 14. Februar 1899 wurde ihm der Titel Geistlicher Rat zuerkannt.
Unter Schönhärl strebten die Kanoniker eine Klärung ihrer Rechte der Erzdiözese Salzburg gegenüber an. Auslöser war die Verpflichtung, sich am Bau der St.-Andrä-Kirche in der Stadt Salzburg mit jährlichen Geldbeträgen zu beteiligen. Am 16. Dezember 1905 wurde Georg Schönhärl von Rom informiert, dass das Kollegiatstift zwar die Insignien tragen dürfe, aber juristisch nach wie vor direkt dem Salzburger Erzbischof unterstellt sei.
Quellen
- Dopsch, Elisabeth und Dopsch, Heinz (Hrsg.): 1300 Jahre Seekirchen. Geschichte und Kultur einer Salzburger Marktgemeinde, Marktgemeinde Seekirchen, 1996
- RES, Eintrag Schönhärl, Georg (1832-1906)
Vorgänger |
Stiftspropst von Seekirchen 1897−1906 |
Nachfolger |
Vorgänger |
Pfarrer von Seekirchen 1897−1906 |
Nachfolger Karl Mauracher |
[[Kategorie:Geboren 1832]