Kuriose Urlaubsreklamation im Land Salzburg
Der Artikel kuriose Urlaubsreklamation im Land Salzburg berichtet über ein Vogelnest im Gebälk eines Hotels in der Pinzgauer Fremdenverkehrsstadt Zell am See.
Einleitung
Reklamationen von Urlaubsgästen, weil sie sich vom Glockengeläute der Pfarrkirche oder von Kuhglocken in ihrer Erholung gestört fühlen tauchen immer wieder auf. Seitdem es die Möglichkeit gibt, seine (subjektive) Meinung über einen misslungenen Urlaubsaufenthalt im Internet in verschiedenen Bewertungsforen äußern zu können, haben Reklamationen eine neue Dimension erhalten. Mittlerweile gehen Hoteliers bereits gegen unehrliche, geschäftsschädigende Bewertungen auch gerichtlich vor.
Das SALZBURGWIKI möchte ausgefallenen Beispiele über kuriose Reklamationsgründe hier sammeln.
2019
Zell am See: Hotelgast klagte über laute Vögel
Zwitschernde Vögel hatten einem Urlaubsgast aus München und seiner Frau den Aufenthalt in einem Zeller Hotel vermiest. Die beiden kamen im Juni 2019 zu einem Vespa-Treffen (The Alp Days Zell am See Anfang Juni) in die Pinzgauer Bezirkshauptstadt und wollten vier Nächte bleiben. Den Salzburger Nachrichten schilderte der Urlauber, sie seien jeden Tag um 04:30 Uhr durch Vögel geweckt worden, die im Gebälk über ihrem Zimmer ein Nest hatten. Eine Verlegung in ein anderes Zimmer oder Hotel war nicht möglich ,da ganz Zell am See ausgebucht war. So seien sie schließlich nach drei Tagen durch Schlafmangel entkräftet einen Tag früher als geplant abgereist.
Der Gast beschwerte sich beim Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH, bei der Österreichischen Hoteliervereinigung und bei der Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See. Sein Argument war, dass man das Zimmer erst gar nicht hätte vermieten dürfen, wo doch die ganze Belegschaft gewusst hatte, dass das Vogelnest über dem Zimmer sei. In einem Brief an das Hotel schrieb der Gast, ihm sei für diverse Bewertungsportale der folgende Text in den Sinn gekommen: "Abzocke in Zell am See! Nicht empfehlenswert!! Gieriger Vermieter bietet unbenutzbares Zimmer." Der Brief endet damit, dass der Verfasser schreibt, er erwarte sich die Rückzahlung des Rechnungsbetrags auf sein Konto.
Für die Hotelbesitzerin ist das ein offensichtlicher Erpressungsversuch, dem sie sich aus Prinzip widersetzen. Sie hätte die Dame, die nach der ersten Nacht zu ihr gekommen war, darüber informiert, dass es kein anderes Zimmer gäbe. Sie kontaktierte noch zehn andere Gäste, ob sie mit dem Paar die Zimmer tauschen würden. Auch hatte die Hotelbesitzer den durch das Vogelnest sich gestört fühlenden Ehepaar nach einer Nacht freigestellt, auszuziehen und den Rest des Aufenthalts kostenlos zu stornieren. Diese blieben jedoch noch zwei weitere Nächte, wobei ihnen die dritte Nacht und die Getränke nicht verrechnet wurden. Fünf Wochen später kam erwähnter Brief
Die Hotelierin sagt, kein anderer Gast in dem Zimmer habe sich bisher über das Vogelnest beschwert. Sie habe das Gebälk im Vorjahr auch von einem Zimmerer verschließen lassen. Doch die Vögel hatten eben wieder ein Loch gefunden.
Quellen
- Salzburger Nachrichten vom 20. August 2019, ein Beitrag von Anton Kaindl
- Einleitung von Peter Krackowizer