Rechtsanwaltskammer für Salzburg

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Die Rechtsanwaltskammer für Salzburg ist die Standesvertretung der im Land Salzburg niedergelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.

Aufgaben

Die Aufgabengebiete der Salzburger Rechtsanwaltskammer reichen von der Vertretung der Interessen der Rechtsanwälte über die Begutachtung von Gesetzen und das Erstellen von Gutachten bis zur Handhabung des Disziplinarrechts über ihre Mitglieder.

Organisation

Die Salzburger Rechtsanwaltskammer hat ihren Sitz in der Stadt Salzburg. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie mit dem Recht auf Selbstverwaltung und begrenzten hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Sie gehört von Gesetzes wegen dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag an.

Oberstes Entscheidungsgremium der Rechtsanwaltskammer ist der Ausschuss, dem ein Präsident sowie zwei Vizepräsidenten vorstehen. Der Ausschuss, der Disziplinarrat und die Prüfungskommissäre werden von der Vollversammlung gewählt.

Mitglieder sind die eingetragenen Rechtsanwälte und die Rechtsanwaltsanwärter. Zum 31. Dezember 2019 waren in Salzburg 425 Rechtsanwälte und 102 Rechtsanwaltsanwärter eingetragen. Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung sind zwischen Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern ungleich (etwa 1:2 zugunsten der Rechtsanwälte) verteilt.

Geschichte

Die (damalige) Advokatenkammer des Kronlandes Salzburg konstituierte sich erstmals am 21. April 1851.

Präsidenten

Weblinks

Quellen