Kronland Salzburg
"Kronland Salzburg" ist seit dem Patent vom 1. Jänner 1850 eine Bezeichnung des Herzogtums Salzburg.
Geschichte
Kronland war ab 4. August[1] 1849 die Bezeichnung für jedes der historischen Königreiche und Länder (Erzherzogtum, Herzogtümer, Grafschaften usw.), die das Kaisertum Österreich bildeten und denen die für Kronländer vorgesehene verfassungsrechtliche Eigenständigkeit zuerkannt war.[2] Salzburg wurde daher auch von 1849 bis 1918 wieder Herzogtum genannt. Vorher war der Ausdruck "Erbländer" ("der österreichischen Monarchie" odgl.) gebräuchlich, da die Habsburger erbliche Herrscher der Königreiche usw. (im Gegensatz, bis 1806, zur durch Wahl erlangten Kaiserwürde) waren[3]. Salzburg bzw. der Salzachkreis war vorher aber kein eigenes Erbland.
Zum 1. Jänner 1850 wurde das Herzogtum Salzburg ein eigenes Kronland der Habsburgermonarchie und erhielt das Recht auf eigene Verwaltung. Friedrich Graf Herberstein wurde der erste k.k. Landespräsident. Aber erst 1861 konnte mit den ersten Landtagswahlen eine eigene Landesregierung die Arbeit aufnehmen. Joseph Freiherr von Weiß wurde erster k.k. Landeshauptmann.
Literatur
Quelle
- www.salzburg.gv.at, Landesgeschichte
Einzelnachweise
- ↑ ANNO, "Salzburger Chronik", Ausgabe vom 2. Jänner 1925, Seite 4 ANNO, "Salzburger Chronik", Ausgabe vom 2. Jänner 1925, Seite 4
- ↑ vgl. die "oktroyierte Märzverfassung von 1849", pdf
- ↑ Quelle Karl Irresberger
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