Salzburger Tourismusgesetz
Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 regelt zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft die Errichtung, Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben usw. der Tourismusverbände im Land Salzburg. Auch die rechtliche Grundlage der SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft ist darin verankert.
Geschichte
1986 wurden in mehr als 100 Salzburger Gemeinden nach Abstimmungen Tourismusverbände eingerichtet. Mit dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz 1986' (wie bis 2003 hieß) wurden auf Ortsebene die Fremdenverkehrsverbände gegründet und auf Landesebene das Salzburger Landesverkehrsamt aus dem Amt der Salzburger Landesregierung ausgegliedert und zu einer eigenen Gesellschaft, der SalzburgerLand Tourismus GmbH (SLTG), aufgewertet.