Tourismusverband
Ein Tourismusverband ist im Land Salzburg (wie auch in anderen Bundesländern) eine Körperschaft öffentlichen Rechtes "zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft".
Aufgaben
Zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus obliegen dem Tourismusverband insbesondere:
- die Organisation des Tourismus im Ort, vor allem die Führung einer Geschäfts- und Informationsstelle;
- die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information, Unterhaltung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten;
- die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusorten durch eigene Initiativen und durch Koordination der vielen Einzelangebote;
- die Schaffung und Führung von Tourismuseinrichtungen und -anlagen sowie die Beteiligung an solchen;
- die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des Tourismus;
- die Werbung und die Verkaufsförderung für den Tourismus sowie die Koordination des Verkaufs;
- Förderung und Erhaltung von Kultur und Landschaft;
- die Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur (Ortsmarketing).
Errichtung, Zusammenschluss und Auflösung
Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, also keine Vereine. Die Mitgliedschaft ist daher auch keine freiwillige. Ob und für welche Gemeinden ein Tourismusverband gegründet wird, bestimmt die Landesregierung durch Verordnung. Eine solche Verordnung ist zu erlassen, wenn sich die Mehrheit der Unternehmer, die als Pflichtmitglieder (siehe unten) in Betracht kommen, dafür ausspricht.
Einem Zusammenschluss von Tourismusverbänden zu einem regionalen Verband oder einem Beitritt eines Tourismusverbandes zu einem regionalen Verband gehen Beschlüsse der Vollversammlungen der beteiligten Verbände Beschlüsse über den Zusammenschluss voraus. Der Zusammenschluss erfolgt durch Verordnung der Landesregierung.
Einen Tourismusverband ist durch Verordnung der Landesregierung aufzulösen, wenn
- die Vollversammlung dies mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat,
- eine Notwendigkeit zur Wahrnehmung der örtlichen Belange des Tourismus nicht mehr besteht sowie
- der Tourismusverband nicht für fremde Schulden haftet und seine Verbindlichkeiten erfüllt hat.
Der Zusammenschluss von Tourismusverbänden zu einem regionalen Verband oder der Beitritt eines Tourismusverbandes zu einem regionalen Verband kann nur zum Beginn eines Kalenderjahres, die Auflösung nur mit dem Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Organe eines Tourismusverbandes
Organe jedes Tourismusverbandes sind
- die Vollversammlung (der alle örtlichen Unternehmer angehören),
- der Ausschuss (der alle fünf Jahre von der Vollversammlung gewählt wird) und
- der Vorsitzende (der den Verband nach innen leitet und nach außen vertritt).
Die Organe werden alle fünf Jahre neu gewählt.
Mitgliedschaft
Mitglieder des Tourismusverbandes sind
- als Pflichtmitglieder die örtlichen Unternehmer, deren Umsätze eine Geringfügigkeitsgrenze übersteigen,
- als freiwillige Mitglieder andere Personen, die am Tourismus unmittelbar oder mittelbar interessiert sind und in den Tourismusverband aufgenommen werden, sowie
- Ehrenmitglieder, die sich um den Fremdenverkehr im Land Salzburg oder seine örtlichen Belange besondere Verdienste erworben haben.
Die einzelnen Tourismusverbände des Landes
Gemäß der Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden bestehen folgende Tourismusverbände[1]:
- Tourismusverband für die Salzburger Altstadt:
- Tourismusverband Salzburger Altstadt (Altstadtverband) für die Stadt Salzburg, und zwar für das Gebiet der Schutzzone I nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 und die Gebäude, die an der äußeren Seite der den Grenzverlauf der Schutzzone I bildenden Straßen gelegen sind (seit 1. Jänner 2003)
- Tourismusverbände für jeweils eine einzige Gemeinde (örtliche Tourismusverbände):
- Tourismusverband Abtenau für die Marktgemeinde Abtenau
- Tourismusverband Adnet für die Gemeinde Adnet
- Tourismusverband Altenmarkt im Pongau für die Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau
- Tourismusverband Annaberg im Lammertal für die Gemeinde Annaberg im Lammertal
- Tourismusverband Anthering für die Gemeinde Anthering
- Kur- und Tourismusverband Bad Gastein für die Marktgemeinde Badgastein
- Kur- und Tourismusverband Bad Hofgastein für die Marktgemeinde Bad Hofgastein
- Tourismusverband Bergheim für die Gemeinde Bergheim
- Tourismusverband Bischofshofen für die Gemeinde Bischofshofen
- Tourismusverband Bramberg am Wildkogel für die Gemeinde Bramberg am Wildkogel
- Tourismusverband Dorfgastein für die Gemeinde Dorfgastein
- Tourismusverband Eben im Pongau für die Gemeinde Eben im Pongau
- Tourismusverband Elsbethen für die Gemeinde Elsbethen
- Tourismusverband Eugendorf für die Marktgemeinde Eugendorf
- Tourismusverband Filzmoos für die Gemeinde Filzmoos
- Tourismusverband Flachau für die Gemeinde Flachau
- Tourismusverband Forstau für die Gemeinde Forstau
- Tourismusverband Goldegg für die Gemeinde Goldegg
- Tourismusverband Golling an der Salzach für die Marktgemeinde Golling an der Salzach
- Tourismusverband Großgmain für die Gemeinde Großgmain
- Tourismusverband Grödig für die Marktgemeinde Grödig
- Tourismusverband Hallein für die Stadt Hallein
- Tourismusverband Henndorf am Wallersee für die Gemeinde Henndorf am Wallersee
- Tourismusverband Hüttau für die Gemeinde Hüttau
- Tourismusverband Kaprun für die Gemeinde Kaprun
- Tourismusverband Köstendorf für die Gemeinde Köstendorf (seit 1. Jänner 2010)
- Tourismusverband Krimml für die Gemeinde Krimml
- Tourismusverband Krispl für die Gemeinde Krispl
- Tourismusverband Kuchl für die Marktgemeinde Kuchl
- Tourismusverband Lamprechtshausen für die Gemeinde Lamprechtshausen
- Tourismusverband Lend für die Gemeinde Lend
- Tourismusverband Leogang für die Gemeinde Leogang
- Tourismusverband Maishofen für die Gemeinde Maishofen
- Tourismusverband Mattsee für die Marktgemeinde Mattsee
- Tourismusverband Neukirchen am Großvenediger für die Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger
- Tourismusverband Neumarkt am Wallersee für die Stadt Neumarkt am Wallersee
- Tourismusverband Niedernsill für die Gemeinde Niedernsill
- Tourismusverband Oberndorf bei Salzburg für die Stadt Oberndorf bei Salzburg
- Tourismusverband Obertrum am See für die Marktgemeinde Obertrum am See
- Tourismusverband Pfarrwerfen für die Gemeinde Pfarrwerfen
- Tourismusverband Piesendorf für die Gemeinde Piesendorf
- Tourismusverband Puch bei Hallein für die Gemeinde Puch bei Hallein
- Tourismusverband Radstadt für die Stadt Radstadt
- Tourismusverband Rauris für die Marktgemeinde Rauris
- Tourismusverband Rußbach am Paß Gschütt für die Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt
- Tourismusverband Saalbach für die Gemeinde Saalbach
- Tourismusverband Saalfelden am Steinernen Meer für die Gemeinde Saalfelden am Steinernen Meer
- Tourismusverband St. Georgen bei Salzburg für die Gemeinde St. Georgen bei Salzburg
- Tourismusverband St. Gilgen für die Gemeinde St. Gilgen
- Tourismusverband St. Johann im Pongau für die Stadt St. Johann im Pongau
- Tourismusverband St. Koloman für die Gemeinde St. Koloman
- Tourismusverband St. Martin am Tennengebirge für die Gemeinde St. Martin am Tennengebirge
- Tourismusverband Scheffau am Tennengebirge für die Gemeinde Scheffau am Tennengebirge
- Tourismusverband Schleedorf für die Gemeinde Schleedorf
- Tourismusverband Seeham für die Gemeinde Seeham
- Tourismusverband Seekirchen am Wallersee für die Stadt Seekirchen am Wallersee
- Tourismusverband Straßwalchen für die Marktgemeinde Straßwalchen
- Tourismusverband Strobl für die Gemeinde Strobl
- Tourismusverband Taxenbach für die Marktgemeinde Taxenbach
- Tourismusverband Thalgau für die Marktgemeinde Thalgau
- Tourismusverband Uttendorf für die Gemeinde Uttendorf
- Tourismusverband Viehhofen für die Gemeinde Viehhofen
- Tourismusverband Bad Vigaun für die Gemeinde Bad Vigaun
- Tourismusverband Wald im Pinzgau für die Gemeinde Wald im Pinzgau
- Tourismusverband Werfen für die Marktgemeinde Werfen
- Tourismusverband Werfenweng für die Gemeinde Werfenweng
- Kur- und Tourismusverband Zell am See für die Stadt Zell am See
- Tourismusverbände für jeweils mehr als eine Gemeinde (regionale Tourismusverbände):
- Tourismusverband Obertauern für die Gemeinden Tweng und Untertauern
- Tourismusverband Großarltal für die Gemeinden Großarl und Hüttschlag mit Sitz in Großarl
- Tourismusverband Salzburger Saalachtal für die Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach bei Lofer mit Sitz in Lofer
- Tourismusverband St. Veit-Schwarzach für die Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau mit Sitz in Schwarzach
- Tourismusverband BRUCK FUSCH | GROSSGLOCKNER für die Gemeinden Bruck an der Großglocknerstraße und Fusch an der Großglocknerstraße mit Sitz in der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße
- Tourismusverband Mittersill-Hollersbach-Stuhlfelden für die Gemeinden Hollersbach im Pinzgau, Mittersill und Stuhlfelden mit Sitz in der Gemeinde Mittersill
- Tourismusverband "Wagrain-Kleinarl Tourismus" für die Gemeinden Kleinarl und Wagrain mit Sitz in der Gemeinde Wagrain
- Tourismusverband Fuschlseeregion für die Gemeinden Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg und Koppl mit Sitz in der Gemeinde Fuschl am See
- Tourismusverband Salzburger Lungau Katschberg für die Gemeinden St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Thomatal, Unternberg und Zederhaus mit Sitz in der Marktgemeinde St. Michael im Lungau
- Tourismusverband Lungau Salzburger Land für die Gemeinden Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, Tamsweg und Weißpriach mit Sitz in der Marktgemeinde Tamsweg
- Tourismusverband Hochkönig für die Gemeinden Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig mit Sitz in der Gemeinde Maria Alm am Steinernen Meer[2]
Keine Tourismusverbände gibt es (folglich) in den Flachgauer Gemeinden Anif, Berndorf, Bürmoos, Dorfbeuern, Elixhausen, Göming, Hallwang, Nußdorf am Haunsberg, Plainfeld und Wals-Siezenheim sowie in der Tennengauer Gemeinde Oberalm und (seit 2018) der Lungauer Gemeinde Muhr.
Geschichte
Vorgeschichte
Die Anfänge finden sich im 19. Jahrhundert, als Verschönerungsvereine gegründet wurden. Noch heute bestehen solche Verschönerungsvereine, wie ein Blick ins Internet zeigt. Im Buch Salzburg Land und Stadt (Residenz Verlag, 1961) listet dann noch immer Verkehrsvereine auf. Damals hatten sie noch vor allem die Funktion der Privatzimmer-Vermittlung, oft mit einigen Auskunftskiosken. Auch das Büchlein Land Salzburg und Salzkammergut (Grieben-Reiseführer, Karl Thiemig München, 1970) spricht noch von Verkehrsvereinen. Interessant auch die damaligen Bezeichnungen wie z. B. Fremdenheime (in Rauris, eine eigene Unterkunftsart, da es auch die Bezeichnungen Pensionen und Gasthöfe schon gab.
Errichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Fremdenverkehrsverbänden bzw. Tourismusverbänden
Tourismusverbände – bis zum Jahr 2002 Fremdenverkehrsverbände – gibt es im Land Salzburg seit 1986.
Für bestehende Fremdenverkehrs''vereine'' udgl. wurde eine Überleitungsregelung geschaffen: Juristische Personen, deren satzungsgemäßer Zweck die umfassende Wahrnehmung der Interessen des Tourismus in der Gemeinde ist (bzw., bezogen auf das Jahr 1986, war), können innerhalb eines Jahres nach der Bildung eines Tourismusverbandes beantragen, dass durch Bescheid der Landesregierung der Tourismusverband, der in der Gemeinde seinen Sitz hat, in die Gesamtheit ihrer Rechte und Pflichten eingesetzt wird. Eine weitere Voraussetzung für diese Gesamtrechtsnachfolge ist, dass die juristische Person binnen einem Jahr ab Erlassung des Bescheides ihre Auflösung rechtswirksam beschlossen hat. Die Überleitungsregelung ist auch für erst in Zukunft zu bildende Tourismusverbände anwendbar.
Soweit nicht im Folgenden anders angegeben, wurden die örtlichen Tourismusverbände als Fremdenverkehrsverbände bereits mit Wirkung vom 1. August 1986 errichtet. Als einziger mehr als zwei Gemeinden umfassender Fremdenverkehrsverband wurde bereits damals der Tourismusverband Obertauern errichtet.
Es wurden errichtet:
- mit Wirkung vom 14. Oktober 1986 die Tourismusverbände Annaberg im Lammertal, Badgastein, Bad Hofgastein, Henndorf am Wallersee, Hof bei Salzburg, Lend und Leogang;
- mit Wirkung vom 15. November 1986 die Tourismusverbände Adnet, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallein, Hüttau, Neumarkt am Wallersee, Saalbach, St. Georgen bei Salzburg, Scheffau am Tennengebirge, Vigaun und Wald im Pinzgau;
- im Jänner 1987 mit Wirkung vom 31. Dezember 1986 die Tourismusverbände Ebenau, Lamprechtshausen, Puch bei Hallein, Rußbach am Paß Gschütt und St. Koloman;
- mit Wirkung vom 1. Mai 1991 der Tourismusverband Schleedorf.
1997 bis 2012: Durch Zusammenlegung entstanden
- der Tourismusverband Großarltal für die Gemeinden Großarl und Hüttschlag mit Wirkung vom 1. Jänner 1997;
- der Tourismusverband Salzburger Saalachtal für die Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach bei Lofer mit Wirkung vom 1. Jänner 1999;
- der Tourismusverband St. Veit-Schwarzach für die Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau mit Wirkung vom 1. Jänner 1999;
- der Tourismusverband Bruck – Fusch für die Gemeinden Bruck an der Großglocknerstraße und Fusch an der Großglocknerstraße mit Wirkung vom 1. Jänner 2005;
- der Tourismusverband Mittersill-Hollersbach-Stuhlfelden für die Gemeinden Hollersbach im Pinzgau, Mittersill und Stuhlfelden mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 und
- der Tourismusverband "Wagrain-Kleinarl Tourismus" für die Gemeinden Kleinarl und Wagrain mit Wirkung vom 1. Jänner 2012.
- Der Tourismusverband Fuschlseeregion wurde mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2017 durch Zusammenlegung der Tourismusverbände Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg und Koppl errichtet.
- Der Tourismusverband Muhr wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aufgelöst.
2019/2020: Die Lungauer einzelnen Tourismusverbände wurden mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2020 zu zwei gemeinsamen zusammengefasst:
- die Tourismusverbände St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Thomatal, Unternberg und Zederhaus zum
Tourismusverband Salzburger Lungau Katschberg; - die Tourismusverbände Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, Tamsweg und Weißpriach zum
Tourismusverband Lungau Salzburger Land.
2022/2023: Die Tourismusverbände (des Hochköniggebietes) Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Mühlbach am Hochkönig wurden mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2023 zum Tourismusverband Hochkönig vereinigt.[2]
Blick über die Grenze
Auch in anderen Bundesländern gibt es Tourismusverbände, z. B. in Oberösterreich den Tourismusverband MondSeeLand, Mondsee – Irrsee Innerschwand.
Quellen
- Salzburger Tourismusgesetz 2003 – S.TG 2003, LGBl. Nr. 43/2003 mit nachfolgenden Änderungen (abgefragt am 24. September 2022)
- Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 69/1986 mit nachfolgenden Änderungen (abgefragt am 24. September 2022) und die jeweiligen Änderungsverordnungen
Anmerkungen
- ↑ Die Namen der Tourismusverbände ergeben sich aus der gesetzlichen Vorgabe, dass jeder Tourismusverband die Bezeichnung "Tourismusverband ...", in Kurorten die Bezeichnung "Kur- und Tourismusverband ..." führt, bei Tourismusverbänden mit mehr als einer Gemeinde oder nur für einen Teil einer Gemeinde aus der Verordnung.
- ↑ 2,0 2,1 Die Vereinigung der beteiligten Tourismusverbände zu einem neuen "Tourismusverband Hochkönig" wurde von deren Vollversammlungen beschlossen (Amtliche Erläuterungen zum Entwurf einer Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden und der Ortsklassenverordnung 2016, Geschäftszahl 20031-WIRT/809/100/38-2022 vom 30. August 2022), die tatsächliche Vereinigung per 1. Jänner 2023 erfolgte erst durch Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 87/2022
Vorgänger Fremdenverkehrsverein und Fremdenverkehrsverband |
Vom Saison-Verein zum Tourismusverband Ende des 20. Jahrhunderts bis heute |
Nachfolgerin
|