Residenz

Aus SALZBURGWIKI
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Grundriss der Hochfürstlich-Erzbischöflichen Haupt und Residenz Stadt Salzburg 1789

Eine Residenz ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen re-sidere, übersetzt 'sich niederlassen, verweilen' (Die Wörter sedere und sitzen haben die gleiche indogermanische Sprachwurzel); Residenz bezeichnet seit der frühen Neuzeit also einen fürstlichen Wohnsitz.

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder hohen geistlichen Würdenträgers.
  • Amtssitz eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:

Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die Stadt Salzburg unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Daneben sind erwähnenswert:

Quelle