Konzentrationslager Ravensbrück

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"Die Tragende", Skulptur am See in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Mauer mit Gedenktafeln in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Ehemaliges Krematorium (links)und Gedenkmauer in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Text von Anna Seghers in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück

Das Konzentrationslager Ravensbrück, auch KZ Ravensbrück, war von 1938/1939 bis April 1945 ein deutsches Konzentrationslager im damaligen brandenburgischen Landkreis Templin-Uckermark. Es befand sich rund 100 km nördlich von Berlin, hatte jedoch im gesamten Reichsgebiet Außenstellen, so in Hausham (Oberbayern) und im Benediktinerstift St. Lambrecht, Bezirk Murau (Steiermark).[1] Ravensbrück war das größte Konzentrationslager der SS für weibliche KZ-Häftlinge im Deutschen Reich.

Salzburger Opfer

Opfer der Goldegger Deserteursverfolgung

Hauptartikel SS-Todesschwadron jagte Deserteure am Böndlsee

Im Zuge der Goldegger Deserteursverfolgung Internierte, die die KZ-Haft überlebt haben

  • Margarethe Bammer
  • Theresia Egger
  • Stefanie Gold
  • Elisabeth Hochleitner
  • Maria Hölzl
  • Theresia Kößner
  • Alma Netthöfl
  • Margarethe Oblasser
  • Maria Pronebner
  • Anna Scharger
  • Rosina Unterkirchner

Sonstige

Überlebende

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Konzentrationslager Ravensbrück, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.


Quellen

  • Michael Mooslechner: Wehrmachtsdeserteure auf Salzburger Almen. Die Gruppe um Karl Rupitsch in Goldegg und ihre Zerschlagung am 2. Juli 1944. In Thomas Geldmacher, Magnus Koch, Hannes Metzler, Peter Pirker & Lisa Rettl (Eds.), "Da machen wir nicht mehr mit..." Österreichische Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht (pp. S. 167 - 173). Wien, Mandelbaum Verlag 2010
  • diverse Artikel aus dem SALZBURGWIKI

Einzelnachweis

  1. www.gesetze-im-internet.de Verzeichnis der Konzentrationslager und ihrer Außenkommandos gemäß § 42 Abs. 2 BEG als Anlage zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes