Kuratorium des Salzburger Festspielfonds
Das Kuratorium des Salzburger Festspielfonds ist ein Organ des Salzburger Festspielfonds, dem die Rolle der Eigentümervertretung und damit die grundlegenden Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der Salzburger Festspiele zukommen.
Aufgaben
Dem Kuratorium ist vor allem die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Salzburger Festspiele vorbehalten.
Im einzelnen obliegen dem Kuratorium
- die Bestellung und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Direktoriums,
- die Genehmigung der vom Direktorium abzuschließenden Dienst- und Werkverträge, wenn der Monatsbezug einen bestimmten Betrag übersteigt (Intendanten und Präsidenten der Salzburger Festspiele),
- die Genehmigung des Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele einschließlich des Kostenvoranschlages sowie die Genehmigung sonstiger vom Fonds durchzuführender Veranstaltungen,
- die Überprüfung und Überwachung der laufenden Gebarung,
- die Genehmigung von Vereinbarungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und für die Gestaltung der Salzburger Festspiele sowie anderer Veranstaltungen des Fonds von wesentlicher Bedeutung sind,
- die Genehmigung des vom Direktorium vorzulegenden Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
- die Erteilung der Entlastung an das Direktorium für das abgelaufene Berichtsjahr,
- die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeitstermine der zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge notwendigen Vorschussleistungen und
- die allfällige Bestellung eines – aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt zusammengesetzten – Kunstrates als beratenden Organs des Fonds.
Zusammensetzung
Regelung
Das Kuratorium besteht aus fünf Mitgliedern:
- Zwei vom Bund entsendeten Mitgliedern,
- dem Landeshauptmann von Salzburg,
- dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg und
- einem vom Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg entsendeten Mitglied.
Dem Kuratorium gehören jedoch außerdem mit beratender Stimme an:
- der Leiter der Bundestheaterverwaltung,
- der Vorsitzende des Direktoriums und
- ein vom Kuratorium auf Vorschlag des Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg, der seinen Vorschlag im Einvernehmen mit der Internationalen Stiftung Mozarteum zu erstatten hat, zu kooptierendes Mitglied, das "den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll".
Der Vorsitz im Kuratorium wechselt jährlich zwischen den fünf stimmberechtigten Mitgliedern in folgender Reihenfolge: Bund, Land Salzburg, Landeshauptstadt Salzburg, Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg.
Derzeitige Mitglieder
Derzeit (2020) gehören dem Kuratorium folgende Personen an:
- Sektionschef Mag. Jürgen Meindl (Vertreter des Bundes, entsendet vom Bundeskanzleramt als Kulturministerium)
- Mag. Dr. Maria Fekter (Vertreterin des Bundes, entsendet vom Finanzministerium)
- Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer junior (Land Salzburg)
- Bürgermeister DI Harald Preuner (Stadt Salzburg)
- Landtagsabgeordneter Mag. Hans Scharfetter (Tourismusförderungsfonds
- Dr. Johannes Honsig-Erlenburg (Tourismusförderungsfonds im Einvernehmen mit der Stiftung Mozarteum)
- Geschäftsführer Mag. Christian Kircher (Bundestheater-Holding GmbH)
Quellen
- www.salzburgerfestspiele.at/organisation
- "Salzburger Nachrichten", 25. September 2013