Landesverwaltungsgericht Salzburg

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Das Landesverwaltungsgericht Salzburg ist ein Gericht, dessen Aufgabe der Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung ist.

Aufgaben

Die Landesverwaltungsgerichte haben (den Bürgern) Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung zu gewähren. Sie teilen sich ihre Aufgabe als "Verwaltungsgerichte erster Instanz" mit den Verwaltungsgerichten des Bundes (Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht), der Verwaltungsgerichtshof (der durch ihre Tätigkeit wesentlich entlastet werden soll) und der Verfassungsgerichtshof sind damit zweite und letzte innerstaatliche Instanzen.

Dabei ist das Landesverwaltungsgericht im Wesentlichen zuständig für Verwaltungsakte, die nicht zur "unmittelbaren Bundesverwaltung" gehören. Somit fallen bei ihm vor allem Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns, der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften, des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg, der Bürgermeister und anderer Gemeindebehörden, aber auch z. B. der Landespolizeidirektion Salzburg an.

Vorgeschichte und Geschichte

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg übernahm die Aufgaben bisheriger Berufungsbehörden. Sein direkter Vorgänger ist der Unabhängige Verwaltungssenat Salzburg, er ersetzt aber auch andere bisherige "unabhängige Verwaltungsbehörden" des Landes, die damit zu bestehen aufhörten. Das Amt der Salzburger Landesregierung, in dem bisher ebenfalls Berufungen gegen behördliche Bescheide erledigt wurden, verlor ebenso einen Teil seiner Arbeit.

Ob die bisherige Berufungsmöglichkeit innerhalb der Gemeinde (Bürgermeister erste Instanz, Gemeindevertretung zweite Instanz …) erhalten bleiben soll, konnte oder wollte die Landespolitik nicht entscheiden; die Gemeindevertretungen sollen bis Ende Juni 2014 selbst die Grundsatzentscheidung treffen, ob sie zweite Instanz bleiben oder die Zuständigkeit an das neue Verwaltungsgericht abgeben wollen.

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg nahm seine Tätigkeit Anfang Jänner 2014 mit 29 Richtern (davon fast die Hälfte männlichen Geschlechts) und 18 sonstigen Bediensteten unter der Leitung der Präsidentin Hofrätin Mag. Claudia Jindra-Feichtner MBA und des Vizepräsidenten Dr. Roland Grünbart auf.

Kontakt

Landesverwaltungsgericht Salzburg
Wasserfeldstraße 30
5020 Salzburg
e-mail: post@lvwg-salzburg.gv.at

Bildergalerie

Weblinks

Quellen