Archiv der Erzdiözese Salzburg

Aus SALZBURGWIKI
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Das Archiv der Erzdiözese Salzburg befindet sich im Kardinal-Schwarzenberg-Haus.

Es verwahrt die Registraturen des Konsistoriums im ehemaligen Erzstift Salzburg und der Ämter des erzbischöflichen Ordinariates seit der Säkularisation auf.

Die Bestände reichen zurück bis ins 12. Jahrhundert, aber auch die Neuerscheinungen werden erschlossen.

Sie betreut ca. 220 Pfarren und Seelsorgestellen der Erzdiözese Salzburg und erfüllt somit die Funktion eines Diözesanarchivs. Ihr Leitbild unterliegt der des Verbandes der österreichischen Archivarinnen und Archivare, dass im Mai 1999 in Klagenfurt beschlossen wurde.

Geschichte

Das erste Archiv der Salzburger Erzbischöfe verwahrte die wichtigsten Dokumente (Urkunden, Konzepte, Kopialbücher usw) gemeinsam mit dem Kirchenschatz in der erzbischöflichen Kammer auf. Bezeichnet wurde es "Geheimarchiv" oder auch "Hauptarchiv". Seit dem 14. Jahrhundert leitete es ein sogenannter Kammermeister. Nach bescheidenen Anfängen wurde es erst nach den Bauernkriegen 1525 (indem viele wertvolle Bestände zerstört wurden) geordnet und die ersten Findbücher angelegt.

Die staatlichen, geistlichen und wirtschaftlichen Schriftgüter wurden seit damals getrennt aufbewahrt. Seit dem Mittelalter befand sich das Archiv in der Residenz, seit dem 17. Jahrhundert wechselte es in den "Residenz-Neubau". Damals wurde es von zwei Hofräten nebenamtlich betreut. Später übernahm es der Registrator der Hofkanzlei. Ab 1756 beschäftigte man eigene „Geheime Archivare“.

Nach der Errichtung der Zentralbehörden (Hofrat, Hofkammer, Kriegsrat, Konsistorium) an der Wende zum 17. Jahrhundert unterstand dieses Archiv der Hofkanzlei. Im Laufe der nächsten Jahrhunderte formten sich so umfangreiche Bestände. Neben dem „Haupt- oder Altarchiv“ entstanden aber auch Teilregistraturen und -archive einzelner Oberbehörden (Hofrat, Lehenstube, Domkapitel), die sich separat davon entwickelten.

Es bildete sich daneben auch die "Geheime Registratur", die die laufenden Amtsgeschäfte der Erzbischöfe abzuwickeln hatte. Sie wurde allmählich zu einem zweiten Archiv, da es nur zu wenigen Aktenabgaben kam. Nach der Abtrettung des Wiener Neustädter Distrikts im Jahre 1782 und der Errichtung je zweier Bistümer in der Steiermark und in Kärnten kam es zu den ersten Archivalienabgaben aus dem Hauptarchiv an die dortigen Behörden.

1791 wurden die vorhandenen Archivalien im Rahmen einer kompletten Neuordnung in 4 Hauptgruppen erschlossen und repertorisiert:

  • Archiepiscopatus
  • Salisburgensis et Metropolitica
  • Episcopatus seu Dioecesis Salisburgensis
  • Extranea
  • Miscellanea

Durch Krieg und der Säkularisation des Erzstifts im Jahr 1803 war die Ordnung nicht lange von Dauer. Verluste blieben nicht aus. Die Zeit des Kurfürstentums Salzburg (1803-1805) brachte nicht nur einen Zuwachs an Aktenmaterial durch die territoriale Erweiterung des Landes (Berchtesgaden, Eichstätt), sondern führte auch zu einer Trennung der geistlichen und weltlichen Bestände, wobei letztere an die oberste Justizbehörde abgegeben wurden.