Brauchfeuer
Ein Brauchfeuer[1] ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen Brauches, das in der Brauchtumsfeuer-Verordnung, in einer sich aktualisierenden Fassung, rechtlich geregelt ist.[2]
Aufregung 2010
Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchvereine, so auch von Waltraud Ebner, Obfrau der Salzburger Heimatvereine.
Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass Oster-, Sonnwend-, Johannis- und Wintersonnwendfeuer unter gewissen Voraussetzungen wieder ab 1. Jänner 2011 erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt.
Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am 21. Dezember illegal. Der zuständige Landesrat Walter Blachfellner war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer tolerieren würde.
Verordnung
In der Brauchtumsfeuer-Verordnung werden laut Salzburger Landesgesetzblatt 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen:
- die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten Osterfeuer
- die am Abend des 21. Juni und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten Sommersonnwendfeuer
- die am Abend des 24. Juni und in der Nacht vom 24. auf 25. Juni abgebrannten Johannisfeuer
- die am Abend des 21. Dezember und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur Wintersonnenwende
Brauchtumsfeuer dürfen an dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden.
Bilder
Sonnwendfeuer – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im SALZBURGWIKI
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Brauchtumsfeuer-Verordnung, Fassung (aktualisierend)
- Verbrennen im Freien kann gefährlich sein
- "Salzburger Nachrichten", 17. Dezember 2010
- "Salzburger Woche", Ausgabe "Pinzgauer Nachrichten", 7. April 2011
Einzelnachweise
- ↑ siehe Diskussion:Brauchfeuer
- ↑ Digitalisat