Jakob Koller

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Jakob Tischler (* um 1655 in Werfen[1]), (nach dem Nachnamen des früh verstorbenen Vaters) oder richtig Jakob Koller (nach dem Nachnamen der Mutter), bekannt als Zauberer Jackl, lebte als unehelich geborener Sohn aus dem Berufskreis der Abdecker aus Werfen zur Zeit von Fürsterzbischof Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg im 18. Jahrhundert.

Geschichte

Jakob Koller [2], der sogenannte "Schinder Jackl" von den Behörden damals auch "Zauberer Jackl" genannt, und seine Mutter bestritten ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Bettelei (auch aggressives Betteln) und Kleindiebstahl (Opferstöcke). Anfang 1675 in Golling verhaftet, löste das aus der Mutter unter der Folter erpresste Geständnis, sie und ihr Sohn hätten sich an Bauern, die ihnen nichts geben wollten, durch Schadenzauber gerächt, die größte Hexenprozess-Serie in der Salzburger Landesgeschichte und auf dem Boden des heutigen Österreich aus. Der charismatische Zauberer-Jackl hatte eine Gruppe von bettelnden Kindern um sich geschart. Nachdem er sich selbst sich dem Behördenzugriff immer zu entziehen wusste, wurden zahlreiche Bettelkinder durch Folter gezwungen, sich der Hexerei schuldig zu bekennen. Der größte Teil dieser Kinder stammte nicht aus dem Umfeld Jakob Kollers. Von insgesamt 202 Angeklagten wurden 155 hingerichtet: auf der Richtstätte in Salzburg-Gneis 119 Personen, am Richtplatz Passeggen im Lungau 35 Personen und bei Zell am See eine Person. Angeklagte Kinder, die weniger als zehn Jahre alt waren, wurden meistens Pflegeeltern zugewiesen.

Die Anfänge des großen Salzburger Zauberprozesses

Nach den Akten des Pfleggerichtes Golling dargestellt.[3]

Von Ed. Baumgartner.

Hochfürstl. Salzburger Pfleggericht Glanegg.

Die Aussagen der Wirtsleute in Anif bil­deten jedenfalls in den Augen der Richter beim Salzburger Hofrat eine starke Belastung; denn es war tatsächlich ein Bub des Anifer Wirts seit der Anwesenheit der Barbara Kol­ler "erkrummt"— zwar nicht der Bub, von dem sie selbst in ihrem Geständnisse gesprochen hatte und mit dem sie dereinst die Ausein­andersetzung wegen ihres Hundes gehabt, aber immerhin, bei dem anderen Buben, der mit der verdächtigen Person gar nicht zu­sammengekommen war, hatten sich die bedenk­lichsten Krankheitserscheinungen gezeigt— und setzt, wo sich das Gerede Wer die Missetaten über in Golling in den Kerker geworfenen Per­son "in der Nachbarschaft" verbreitet hatte, jetzt war auch in den Anifer Wirtsleuten böser Verdacht wach geworden.

Die vom Pfleger Waßner eingeschickte eidliche Aussage dieser Leute war also doch nicht ganz ohne Bedeutung.

Freilich, der vom Hüttensteiner Pfleger Balthasar Lürzer eingeschickte Bericht war so dürftig, daß sich damit nur schwer etwas an­fangen ließ.

Pfleger Lürzer schrieb:

Dem hochfürstl. Salzburger Pfleggerichte Gol­ling gebührend einzuhändigen. Golling.

Auf die unterm 20. dieses eigens getane Ansuchung hat man nit unterlassen, der durch die alldort gefängnist liegenden Barbara Kollerin abgelegten peinlichen Aussage halber eidliche Inquisition einzuholen und die Befundenheit mittelst der Inlage hiermit zu kom­munizieren. Ob nun der eine oder der andere hierauf einvernommene Bursche namens Hans der Hans sei, den die Verhaftete in ihrer Be­kenntnis angeführt hat, kann dadurch nit für gewiß herauskommen. Dies möchte aber viel­leicht leichter geschehen und klarer an den Tag kommen, wenn es dem hochfürstl. Pfleg- und Landgerichte Golling beliebt hätte oder noch belieben würde, um die Zeit, wann oder in welchem Jahre solches geschehen, die Ver­strickte zu befragen.

Datum St. Gilgen, den 22. Februar 1675.

Hochfürstl. Salzburger Pfleggericht Hütten­stein: Balthasar Lürzer.

Die Note ist am 21. dieses um die Mittagszeit angekommen und heute den 22. darauf um eine solche Zeit wieder abgefertigt worden. Die beigelegten eidlichen Aussagen lauteten:

St. Gilgen, den 22. Februar 1675.

Assessores: Balthasar Ellmauer und Hans Eysl, beede Bauern zu St. Gilgen.

Eidliche Inquisition über der zu Golling gefänglich verhafteten Barbara Kollerin unterm 20. dieses getane peinliche Aussage und die darin enthaltene Bekenntnis.

Erste Person.

Hans Pänyl zu Reich, Hüttensteiner Pflegegerichts seßhaft, bei 30 Jahre alt, 1½ Jahre verheiratet, sagt auf vorher abgelegten Eid aus: Als er bei Hans Pichler, Bauern zu Pichl, drei Stunden von St. Gilgen, ¼ Stunde von Strobl liegend, zur Zeit, wo er noch ledigen Standes war, diente, sei ihm gächlings unversehens in der Nacht etwas in den linken Arm und am folgenden Lenzing (Frühling) darauf in das rechte Knie, sodann hernach im Herbst auch in das linke Knie ge­kommen, was ihm die Flachsen zusammengezogen, so daß er vermeinte, er werde ganz erkrumpen. Er habe großen Schmerz gehabt und seien sowohl solcher Arm, als auch beide Füße ziemlich zusammengezogen worden. Zur Abhelfung solcher Beschwerlichkeit habe er viele Mittel und neben anderen auch Herrn Portenschlager zu Salzburg gebraucht, alldort jedoch gar wenig Linderung empfangen. Seit­her aber wäre es nach und nach von selbsten besser geworden. Empfinden tue er zwar bis­weilen noch wohl etwas Weniges, es tue ihm aber solches an der Arbeit nit mehr mangeln. Ob es ihm getan worden oder woher es komme, das wisse er nicht, vermeine jedoch, es müsse ihm also getan worden sein, weil ihm ohne alle wissende Ursache selbiger Zu­stand gächlings über Nacht angekommen ist. Er könne sich aber nit erinnern, daß er sich mit jemanden oder mit einem Weib zerkriegt hätte. Beschließt seine Aussage.

Zweite Person.

Hans Eißl, eines Schlingenhändlers im Dorfe St. Gilgen Sohn, ledigen Standes, bei 24 Jahre alt, sagt, es sei ihm von Jugend auf der rechte Fuß zu kurz. Die Ursache daran gebe er dem, daß ihm vorher ober des Knies im "Tiech" (das ist in der inneren Seite des Schenkels) ein Geschwür gewachsen ist, davon er seither allerweil Schmerzen leide. Seit drei Jahren haben sich die Schmerzen ziemlich ge­mehrt. Er trage heute noch an dem Tiech so große Schmerzen, daß er hinken müsse. Er könne aber niemand zeihen, wisse auch nicht, daß er sich mit einem Weib zerkriegt hätte. Es hätten ihm zwar zwei Leute gesagt, die er um Rat gefragt hatte, sie vermeinen, er sei über etwas gegangen, wovon es herkomme, er wisse aber nit, ob dem so sei oder nit. Sankt Johannissegen habe er oft getrunken. Er be­schließt seine Aussage.

Hochfürstl. Pflegericht Hüttenstein. Balthasar Lürzer.

Literatur zu den Salzburger Zauberer-Jackl-Prozessen (1675 bis 1681, im Lungau bis 1690)

  • Heinz Nagl: Der Zauberer-Jackl-Prozeß. Hexenprozesse im Erzstift Salzburg 1675 - 1690, Teil 1, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 112/113 (1974), 385 - 539; Teil 2, ebd. 114 (1975), 79-241;
  • Gerald Mülleder: Vom Zauberer Jackl und seinem Anhang - Zur Rezeption und Tradition der Salzburger Zauberer-Jackl-Prozesse (1677 - 1679), in: Heide Dienst zum 65. Geburtstag. Festschrift, St. Pölten, 2004, 93-104;
  • Gerald Mülleder: Unterschiedliche Deliktvorstellungen bei Ober- und Unterbehörden am Beispiel der Salzburger Zauberer-Jackl-Prozesse (1675 - 1679), in: H. Eiden, R. Voltmer (Hg.), Hexenprozesse und Gerichtspraxis, Trier, 2002, 349-94;
  • Gerald Mülleder, Salzburg, prince-archbishopric of, in: Encyclopedia (wie Anm. 3), 1000f.; W. Monter, Panics, in: Encyclopedia, 876-78; H. Rabanser, Hexenwahn, 63.
  • Peter Klammer: Daß sy der Rit schütt - Das Lungauer Zauberer und Hexenbuch, P. Klammer Verlag. Mariapfarr, 2014

Quellen

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Fürweger: Verbrannte Kindheit S.5
  2. Artikel über die Hexenverfolgung in der SN von 7. Jänner 2012, Aus Stadt und Land, Seite 12/Seite 13, Autor des Textes: Thomas Hödlmoser
  3. ANNO, "Salzburger Wacht", Ausgabe vom 11. Oktober 1930, Seite 7, sowie in Ausgabe davor und danach