Kunstförderung

Dieser Artikel berichtet über die Kunstförderung des Landes Salzburg soweit Daten eruierbar sind.

Allgemeines

Im Salzburger Kulturförderungsgesetz sind die Grundsätze und Ziele für die Förderung von Kunst, Volks- und Alltagskultur, Wissenschaft und Bildung festgelegt.

Förderausgaben 2012 bis 2014

Das Referat 12/01 förderte Kulturschaffende in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt mit Beträgen zwischen rund 15,7 und 15,1 Mio. Euro.

Beträge in Euro 2012 2013 2013
Ausgaben gesamt 15.722.869 15.093.881 15.533.972
Förderungen Pflicht lt. Geb. 9.038.101 9.248.574 9.809.017
Förderungen Ermessen lt. Gb. 6.341.758 5.008.976 5.060.901
Sonstige Sachausgaben Ermessen 279.429 784.328 583.574
Ausgaben für Anlagen Ermessen 63.580 52.002 80.480

2014

Die Förderausgaben im Jahr 2014 betrugen € 15.533,973.

Das Land Salzburg gab im Jahr 2014 rund 15,5 Millionen Euro für Kunstförderungen aus. Davon entfielen auf Landestheater, Mozarteumorchester und Keltenmuseum etwa 9,8 Millionen Euro. Der Rest in der Höhe von 5,7 Millionen Euro ging an andere Kunstschaffende, darunter das Schauspielhaus, die Szene Salzburg, die ARGEkultur, das Toihaus und das Rockhouse. Die vom Landesrechnungshof geprüften Ermessensförderungen wurden ordnungsgemäß abgewickelt. Die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder wird durch eine eigene Sachbearbeiterin geprüft, was ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Das Interne Kontrollsystem deckt das Risiko der Ermessensförderungen angemessen ab, heißt es im Bericht des Rechnungshofes[1].

Der Finanzüberwachungsausschuss des Salzburger Landtags befasste sich am 18. November 2015 mit dem Bericht des Landesrechnungshofes zur Kunstförderung 2012 bis 2014. Zweite Präsidentin LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) kündigte in der Debatte eine detaillierte Anfrage an Kulturreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn zum Thema mittelfristige Fördervereinbarungen für Kultureinrichtungen an. Kulturreferent Schellhorn hatte dazu ausgeführt, dass bereits 2014 wieder damit begonnen worden sei, mit den Kultureinrichtungen Fördervereinbarungen abzuschließen. 30 Einrichtungen hätten einen derartigen Fördervertrag. Es gebe diesbezüglich eine ständige Abstimmung zwischen Stadt und Land. Außerdem seien bereits im Jahr 2015, das im Prüfbericht noch nicht berücksichtigt ist, Kultureinrichtungen außerhalb der Stadt Salzburg verstärkt gefördert worden.

Pflichtausgaben aufgrund des Salzburger Kulturförderungsgesetzes

Das Salzburger Landestheater erhielt einen Investitionsbeitrag von € 105.000.
Das Mozarteumorchester erhielt einen Zuschuss für Abfertigungen von € 85.000.
Das Keltenmuseum in Hallein erhielt eine Förderung von € 265.200.
Die Kunstförderungsprämie betrug € 9.157.

Gebundene und freie Ermessungsförderung

Sparte Kulturinitiativen
-zentren
Investitionen
Musik
Literatur
Theater
Tanz
Bildende
Kunst, Galerie
im Traklhaus
Schulen
Soziokultur
Sonstige
Ausgaben
% % % % % %
Fördermittel 1.656.750 100 954.600 100 1.305.500 100 980.313 100 576.737 100 60.049 100
gebunden 966.000 58 436.000 46 1.091.500 84 551.400 84 234.541 41 19.100 32
frei 690.750 42 518.600 54 214.000 16 428.913 44 342.196 59 40.949 68

Ermessensförderungen

Sparte %
Kulturintiativen, -zentren, Investitionen 1.656.750 29
Musik, Literatur 954.600 17
Theater, Tanz 1.305.500 23
Film, Medien 980.313 17
Bildende Kunst, Galerie im Traklhaus 576.737 17
Schulen, Soziokultur 60.049 1
Sonstige Ausgaben 191.006 3
Gesamtsumme 5.724.955 100

2013

Die Förderausgaben im Jahr 2013 betrugen € 15.093,881.

Pflichtausgaben aufgrund des Salzburger Kulturförderungsgesetzes

Das Salzburger Landestheater erhielt einen Investitionsbeitrag von € 105.000.
Das Mozarteumorchester erhielt einen Zuschuss für Abfertigungen von € 45.149.
Das Keltenmuseum in Hallein erhielt eine Förderung von € 265.200.
Die Kunstförderungsprämie betrug € 9.157.

2012

Die Förderausgaben im Jahr 2012 betrugen € 15.722.869.

Pflichtausgaben aufgrund des Salzburger Kulturförderungsgesetzes

Das Salzburger Landestheater erhielt einen Investitionsbeitrag von € 105.000.
Das Mozarteumorchester erhielt einen Zuschuss für Abfertigungen von € 71.744.
Das Keltenmuseum in Hallein erhielt eine Förderung von € 265.200.
Das Salzburger Barockmuseum erhielt eine Förderung von € 139.500.
Die Kunstförderungsprämie betrug € 9.157.

Ermessensförderungen

Die Ermessensförderungen im Jahr 2012 betrugen 6,6 Millionen Euro

Quelle

Einzelnachweise

  1. vgl. dazu auch die Landeskorrespondenz vom 9. September 2015 "Landesrechnungshof prüfte Kunstförderung"