Landesfischermeister
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Landesfischermeister ist die Spitzenfunktion des Landesfischereiverbandes Salzburg.
Allgemeines
Der Landesfischermeister wird vom Landesfischertag – dem "Parlament" des Verbandes – für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Er hat einen Stellvertreter (den Landesfischermeister-Stellvertreter), für den dasselbe gilt.
Dem Landesfischermeister obliegen nach dem Fischereigesetz zahlreiche Aufgaben, darunter
- die Vertretung des Landesfischereiverbandes nach außen, und zwar die Unterfertigung von Schriftstücken, durch die der Landesfischereiverband verpflichtet werden soll, nur zusammen mit einem weiteren Mitglied des Landesfischereirates;
- die Führung des Vorsitzes im Landesfischertag und im Landesfischereirat;
- die Vollziehung der Beschlüsse des Landesfischertages und des Landesfischereirates;
- die Vorschreibung der Fischereiumlage.
Geschichte
Die Funktionsbezeichnung "Landesfischermeister" wurde durch das Salzburger Fischereigesetz 2002[1] geschaffen. Vorher lautete die Funktionsbezeichnung "Obmann des Landesfischereiverbandes Salzburg".[2]
Landesobmänner
- 1945–1954: Hauptmann Reichl, zunächst kommissarischer Leiter
- 1954–1968: Simon Krieg
- 1968–1981: Dir. Eduard Bayrhammer
- 1981–1994: Hans Lerchner
- 1995–2000: Franz Josef Auersberg
Landesfischermeister
- 2000–2005: Oberst i.R. Franz Wurm
- seit 2005: Gerhard Langmaier
Weblink
Quellen
- Gesetz vom 3. Juli 2002 über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), LGBl. Nr. 81/2002 mit nachfolgenden Änderungen, abgerufen am 19. September 2024
- Landesfischereiverband Salzburg: Geschichte
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), LGBl. Nr. 81/2002
- ↑ Salzburger Fischereigesetz 1969, LGBl. Nr. 15/1970