100-Mark-Steuer

Die 100-Mark-Steuer war eine 1931 im Zuge einer Notverordnung vorübergehend eingeführte Steuer für die Bürger des Deutschen Reiches, die sie bei Ausreise in ein anderes Land zu bezahlen hatten.

Allgemeines

Die mit 22. Juli 1931 eingeführte deutsche 100-Mark-Steuer hatte auch dem Salzburger Sommer-Fremdenverkehr schweren Schaden zugefügt. Sie wurde Ende August aber wieder aufgehoben.[1]

Auswirkungen im Pinzgau

Ein volles Drittel der üblichen Frequenz aus dem Deutschen Reich blieb aus. Hatte die Stadt Zell am See im Jahr 1928 noch 168 000 Fremden-Nächtigungen erzielt, so sank diese Ziffer im Jahre 1931 auf 93 000. Die Zimmerlosung eines bestimmten Zeller Hotels hatte 1928 64.000 Schilling betragen, 1931 ergab sie bloß 27.000. Der stärkere Zustrom österreichischen Publikums, beson­ders aus Wien, vermochte den schweren Ausfall teilweise wettzumachen.[2]

Weblinks

  • ANNO, Kärntner Zeitung, Ausgabe vom 22. Juli 1931, Seite 1, Details über die Notverordnung "100-Mark-Steuer"
  • heimatkundeverein-reichenhall.de, pdf, "Von der Hundert- zur Tausend-Mark-Sperre" in: Heimatblätter, Beilage von "Reichenhaller Tagblatt" und "Freilassinger Anzeiger", 16. September 2019

Einzelnachweise

  1. ANNO, Badener Zeitung, Ausgabe vom 5. September 1931, Seite 2
  2. ANNO, Salzburger Chronik, Ausgabe vom 10. Mai 1932, Seite 4