Karl Ritter von Ernst
Dr. Karl Ritter von Ernst (* 5. Februar 1867 in Kuttenberg, Böhmen; † 25. März 1944 in Wien) war in der Vorkriegszeit Erster Staatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Salzburg.
Leben
Ausbildung und Beruf
Karl von Ernst besuchte in Prag die Volksschule und das humanistische Gymnasium (Matura 1885). Von seinem Universitätstudium entfielen zwei Jahre auf Prag und zwei auf Wien, wo er zum Dr. juris 1890 promoviert wurde. Die Gerichtspraxis absolvierte er in Wien. 1896 war er Gerichtsadjunkt in Tulln, 1898 Staatsanwaltsubstitut in Wien.
Im September 1909 wurde Karl von Ernst, damals noch immer Staatsanwaltstellvertreter an der Staatsanwaltschaft Wien, zum Staatsanwalt ernannt.[1] Im Februar oder März 1911 erfolgte die Ernennung zum Ersten Staatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Salzburg.[2]
Ritter von Ernst wird in Zeitungsberichten der Jahre 1911 und 1912 (und danach nicht mehr) über vor dem Landesgericht Salzburg geführte Strafprozesse als der die Anklage vertretende (erste) Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg genannt.[3]
Mit kaiserlicher Entschließung vom 30. Mai 1918 wurde der damals bei der Generalprokuratur in Verwendung stehende, mit dem Titel und Charakter eines Generaladvokaten bekleidete Erste Staatsanwalt Dr. Karl Ritter von Ernst in Salzburg (!) zum Generaladvokaten beim Obersten Gerichts- und Kassationshof ernannt.[4]
Im Juli? 1920 trat Ernst als Generalstaatsanwaltstellvertreter in den Ruhestand und erhielt aus diesem Anlass den Titel eines Senatspräsidenten.[5]
Privates
Karl Ritter von Ernst war Sohn des Maxentius Ritter von Ernst, Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs (* 1829, † 1903).
Er heiratete am 15. Oktober 1910 in der Wiener Karlskirche die um zwanzig Jahre jüngere Monika Poschacher (* 1887, † 1974), Tochter des Granitwerksbesitzers Anton (III.) Poschacher und der Luise geb. Ried. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Monika Aloisia ("Monilies", * 1914, verh. Stelzel), Annemarie (* 1916, verh. Zechner) und Rüdiger (* 1924), alle geboren in Wien.
Als der Jungvater in den Ruhestand gegangen war und nach einer Verschärfung des Beamtenpensionsrechts zu den sogenannten Altpensionisten gezählt wurde, ging es der Familie nicht nur deshalb durch sechs Jahre finanziell sehr schlecht, sondern auch weil das gesamte Vermögen, großteils von Monika in die Ehe eingebracht, der damals grassierenden Inflation zum Opfer gefallen war. Doch konnte Karl Ernst von 1925 bis 1938 dank seiner Sprachkenntnisse (Tschechisch, Italienisch, Französisch und Englisch) im Abrechnungsamt (einer Stelle, die für die Mitwirkung an der Abwicklung von Vorkriegsschulden von Angehörigen der Vertragsstaaten gemäß Art. 248 des Staatsvertrages von St. Germain zuständig war) arbeiten, hauptsächlich in der tschechischen und italienischen Abteilung.
Quelle
- Familienüberlieferung, überkommen auf den Benutzer Karl Irresberger
Einzelnachweise, Anmerkungen
- ↑ Illustrirtes Wiener Extrablatt, 21. September 1909, S. 10
- ↑ Juristische Blätter 1911, S. 150
- ↑ ANNO-Suche nach v. Ernst, erster Staatsanwalt, 1910–1912, Salzburg
- ↑ Wiener Zeitung, 7. Juni 1918, S. 1; somit war Karl Ritter von Ernst anscheinend im Jahr 1918 formal immer noch Erster Staatsanwalt in Salzburg, aber in Wien tätig, während sein Salzburger Nachfolger Artur Imendörffer seine Aufgaben an der Staatsanwaltschaft Salzburg anscheinend schon 1912 übernommen hatte.
- ↑ Juristische Blätter vom 4. Juli 1920, S. 175
Vorgänger |
Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg 1911 bis 1912 |
Nachfolger |