Staatsanwaltschaft Salzburg
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ist jene Anklagebehörde am Landesgericht Salzburg, die den Vollzug des Strafgesetzbuches vertritt.
Allgemeines
Im Gegensatz zum Landesgericht Salzburg und dessen Richtern, die auf Grund der Gewaltenteilung der Rechtsprechung angehören, ist die Staatsanwaltschaft eine das Gesetz vollziehende, weisungsgebundene Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz untersteht. Die Staatsanwaltschaft Salzburg untersteht der Oberstaatsanwaltschaft Linz als sachlich in Betracht kommender Oberbehörde.
Zur Staatsanwaltschaft Salzburg gehören rund 40 Bedienstete, darunter 20 – überwiegend weibliche – Staatsanwälte.
Zuständigkeit
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahrens und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren.
Leitung
Leiterin der Staatsanwaltschaft ist Leitende Staatsanwältin Dr. Barbara Fischer.
Bisherige Leiter waren, soweit bekannt:
- 1934 - 1938: Dr. Albert Rechfeld
- 195x–197x: Dr. Heinrich Schmid
- 197x–198x: Mag. Walter Hafner
- 198x–1988?: Dr. Karl Hanke
- um 1990−2001: Dr. Helfried Scharmüller
- 2001−2003: Dr. Friedrich Ginthör
- 2003−2010: Dr. Marcus Witek
- 2010–2018: Dr. Christina Chalupsky
- seit 2018: Dr. Barbara Fischer
Adresse
- Rudolfsplatz 2
- 5020 Salzburg
- Telefon: 57 - 6 01 21
- Telefax: 57 6 01 21 - 3 12 88
Quellen
- www.justiz.gv.at
- Salzburger Nachrichten, 2. November 2018: Ehemalige Schülerin der Kreuzschwestern ist jetzt Salzburger Chef-Staatsanwältin (Andreas Widmayer)
- Salzburgwiki-Personenartikel