Stadt

Aus Salzburgwiki
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Eine Stadt ist eine Gemeinde, der das Stadtrecht [1] oder ein eigenes Statut [2] durch den Landtag verliehen worden ist.

Allgemeines

Im Bundesland Salzburg gibt es zehn Städte und eine Stadt mit eigenem Statut.

Rechtsgrundlagen

Art. 115 Abs.2 Bundesverfassungsgesetz B-VG.

Gemäß Artikel 51 der Salzburger Landesverfassungsgesetz gilt:

Einer Gemeinde mit mindestens 20 000 Einwohnern ist, wenn Landesinteressen hierdurch nicht gefährdet werden, auf ihren Antrag durch Landesgesetz ein eigenes Statut (Stadtrecht) zu verleihen. Eine Stadt mit eigenem Statut hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

Paragraph 3 der Salzburger Gemeindeordnung bestimmt deckungsgleich:

Gemeinden, denen überragende Bedeutung zukommt, können nach ihrer Anhörung durch Landesgesetz zur Stadt erhoben werden.

Eine Stadterhebung setzt eine überragende Bedeutung der betreffenden Gemeinde voraus. Was eine solche überragende Bedeutung ausmacht, wird in der gemäß Gemeindeordnung von der Landesregierung beschlossenen Richtlinie festgelegt.

Demnach kommt es vor allem auf eine gesamthafte, vergleichende Betrachtung an, wobei die für eine Stadterhebung vorgesehene Gemeinde andere Gemeinden auf Grund ihrer zentralörtlichen Funktion in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht an Bedeutung überragen muss.

Als Mindestvoraussetzungen werden angeführt: eine Einwohnerzahl von mindestens 5 000, die Einstufung im Landesentwicklungsprogramm als zentraler Ort der Stufe C sowie ein Ortskern, der zumindest Ansätze eines städtischen Charakters durch eine höhere Bebauungsdichte, mehrgeschossige, allenfalls auch geschlossene Bebauung zeigt. Als wünschenswerte Voraussetzungen, bei deren Vorliegen regelmäßig von einer überragenden Bedeutung ausgegangen werden kann, werden zentralörtlichen Funktionen als zumindest regional bedeutsamer Standort von Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und damit zusammenhängenden Diensten, weiterführende Schulen und Bildungseinrichtungen, kulturellen Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen sowie ein Ortskern mit städtischem Charakter und einer entsprechenden Funktionsvielfalt aufgelistet. [3]

Stadterhebungen

chronologisch

Stadt Salzburg

Das genaue Jahr der Stadterhebung ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass Salzburg aufgrund der wesentlichen Merkmale einer Stadt (Befestigung mit Mauern und Toren, Verteidigungspflicht der Bürger, die vorangegangene Markterhebung, ein persönlich freies Bürgertum, bürgerliche Selbsverwaltung, ein schriftliches Stadtrecht, Führung von Hoheitszeichen wie Wappen und Siegel sowie die Bezeichnung als Stadt in Urkunden) zwischen 996 (Markterhebung) und dem Beginn des 12. Jahrhunderts (häufige Nennung von Stadtbürgern) zur Stadt erhoben wurde.

Die Stadt Salzburg ist seit 1850 [4] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht. [5]

Hallein

Zur Stadt wird der Markt 1230 erhoben, den Namen Hallein trägt sie ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhundert.

Radstadt

Radstadt wird erstmals 1074 als "Rastat" urkundlich erwähnt. Am 27. Juli 1289 wird das Stadtrecht von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg verliehen.

Zell am See

Die Marktgemeinde Zell am See, politischer Bezirk Zell am See, wird mit Wirksamkeit vom 28. Jänner 1928 zur Stadt erhoben. [6] [7]

St. Johann im Pongau

Die Marktgemeinde St. Johann im Pongau, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, wird mit Wirksamkeit vom 24. Juni 2000 zur Stadt erhoben. [8]

Saalfelden am Steinernen Meer

Die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer, politischer Bezirk Zell am See, wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2000 zur Stadt erhoben. [9]

Bischofshofen

Die Marktgemeinde Bischofshofen, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, wird mit Wirksamkeit vom 24. September 2000 zur Stadt erhoben. [10]

Neumarkt am Wallersee

Die Marktgemeinde Neumarkt am Wallersee, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird mit Wirksamkeit vom 24. September 2000 zur Stadt erhoben. [11]

Seekirchen am Wallersee

Die Marktgemeinde Seekirchen am Wallersee , politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird mit Wirksamkeit vom 24. September 2000 zur Stadt erhoben. [12]

Oberndorf bei Salzburg

Die Marktgemeinde Oberndorf bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird mit Wirksamkeit vom 30. April 2001 zur Stadt erhoben. [13]

Mittersill

Die Marktgemeinde Mittersill, politischer Bezirk Zell am See, wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2008 zur Stadt erhoben. [14]

Quellen

Einzelnachweise

  1. Stadtrecht ist das Recht einer Gemeinde, sich offiziell als Stadt zu bezeichnen. Staatsrechtlich ist die Stadt aber nur eine Gemeinde (Gebietskörperschaft). Davon unterscheidet sich die Stadt mit eigenem Statut, die tatsächlich ein eigenes Stadtrecht besitzt, d. h. eine eigene äußere und innere Ordnung, die auch auf einer eigenen Rechtsgrundlage beruht.
  2. Stadt mit eigenem Statut ist nur die Stadt Salzburg : Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)
  3. www.salzburg.gv.at/Regierungsvorlage/Stadterhebung Mittersill
  4. Österreichische Nationalbibliothek/LGBl Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff
  5. Salzburger Stadtrecht 1966, StF: LGBl Nr 47/1966 (geltende Fassung)
  6. LGBl Nr 10/1928 Stadterhebung - Marktgemeinde Zell am See
  7. anno.onb.ac.at/Salzburger Volksblatt/30.01.1928
  8. LGBl Nr 83/2000 Stadterhebung - Marktgemeinde St. Johann im Pongau
  9. LGBl Nr 95/2000 Stadterhebung - Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer
  10. LGBl Nr 84/2000 Stadterhebung - Marktgemeinde Bischofshofen
  11. LGBl Nr 96/2000 Stadterhebung - Marktgemeinde Neumarkt am Wallersee
  12. LGBl Nr 97/2000 Stadterhebung - Marktgemeinde Seekirchen am Wallersee
  13. LGBl Nr 44/2000 Stadterhebung - Marktgemeinde Oberndorf bei Salzburg
  14. LGBl Nr 33/2008 Stadterhebung - Marktgemeinde Mittersill