Bindermühle

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Gesamtansicht der ehemaligen Bindermühle
Detailansicht Bindermühle mit Druckrohr des Kraftwerkes

Die Bindermühle in Weißbach bei Lofer im Mitterpinzgau zählte zu den historischen Mautmühlen im Salzburger Land.

Geschichte

Die Gebäude der Bindermühle befinden sich am Ausgang der Seisenbergklamm. Die Mühle wird urkundlich bereits vor dem Jahr 1564 als fester Bestandteil des Gutes Weißbach erwähnt. Sie wurde auch als Mühle des Gutes Weißbach, als Hoisenmühle, als Oberweißbacher Mautmühle und als Hintermühle bezeichnet.

Im Gegensatz zu den bäuerlichen Gmachlmühlen war sie eine gewerbliche Mautmühle mit der Lizenz gegen die Entrichtung einer Maut in Form von Geld oder Naturalien Getreide zu vermahlen.

Im 20. Jahrhundert wurde die Bindermühle in ein Sägewerk umgebaut und knapp oberhalb der ehemaligen Mühle ein Kraftwerk errichtet, das heute noch in Betrieb steht und durch das Wasser des Weißbaches gespeist wird.

Über die Nöte der Bindermüllerin Anfang des 19. Jahrhunderts

Aus einer an die Salzburger Landesregierung gerichteten Bittschrift der Maria Fixstainer bezüglich einer Bäckerkonzession erfahren wir, dass diese 1806 Besitzerin der Bindermühle ist. Sie ersucht darin um die Erteilung einer Konzession zur Ausübung des Schwarzbäckergewerbes und begründet dies wie folgt:

Sie sei Witwe nach Georg Aigner, gewester Müller auf der Bindermühle, dieser sei 1805 verstorben. Die gewerblichen Mühlen im Gerichtsbezirk Saalfelden stünden inmitten einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Hier seien 30 Mautmühlen und etliche Gmachlmühlen in Betrieb, es gäbe jedoch nur vier Schwarzbäcker. Sie als Bindermüllerin habe derzeit nur drei feste Kunden. Die Bäcker würden hingegen von der Situation profitieren und ihre Monopolstellung weidlich ausnützen. Diesbezüglich bemängelt die Fixstainer die schlechte Qualität des "Saalfeldner Brotes" und führt weiters an, dass ihr 20-jähriger Sohn bereit sei, eine Bäckerlehre zu machen. Sie erwähnt auch die neue Straße über den Hirschbichl, welche eine erhöhte Anzahl an Einquartierungen zur Folge hätte, die Versorgung mit Backwaren jedoch insgesamt unzureichend sei, da Weißbach über keine Bäckerei verfüge, sodass Brot entweder aus Saalfelden oder gar von Salzburg angeliefert werden müsse.

Weiters geht aus dem Ansuchen hervor, dass Maria Fixstainer selbst eine Bäckerstochter ist und lange Zeit in der Bodnermühle in Saalfelden, die auch über ein Backrecht verfüge, beschäftigt war. Die in der Bittschrift angeführten Begründungen sind daher nicht nur von ihrem aktuellen ökonomischen Interesse bestimmt, sondern beruhen auch auf ihrem Erfahrungshintergrund. In der erwähnten Bodnermühle war auch ihr verstorbener Mann, Georg Aigner, als Müllermeister beschäftigt. Am 25. Jänner 1790 heirateten sie, beide im Alter von bereits 48 Jahren und erwarben gemeinsam die Bindermühle in Weißbach bei Lofer. 15 Jahre später starb Georg Aigner am 24. Dezember 1805 an den Folgen eines Schlaganfalles. Die Witwe führte seither den Betrieb mit Unterstützung ihres Sohnes weiter. Ob sie die Konzession für eine Schwarzbäckerei erlangen konnte, geht naturgemäß aus der Bittschrift nicht hervor. Maria Fixsteiner starb am 3. Jänner 1823.

Erwähnenswert ist noch, dass der Schriftführer, der die Abschrift erstellte, den Namen der Bittstellerin Maria Fixstainer fälschlich mit Maria Fixthaler wieder gegeben hat. Es bedurfte daher einiger zusätzlicher Recherchen in den Matriken, um die richtigen Familiennamen der handelnden Personen erfolgreich ausfindig zu machen.

Ein Polizei-Bescheid in anderer Sache gibt Antwort auf offen gebliebene Fragen

Ein Georg Fischer aus Weißbach bei Lofer hatte um die Konzession für das Weißbäckergewerbe angesucht und sich dabei unter anderem auf Maria Viehsteiner – gemeint ist die hier schon bekannte Maria Fixstainer - welche seinerzeit in der Bindermühle in Weißbach dieses Gewerbe ausgeübt habe, berufen. (Anm.: Im Polizei-Bescheid wird das Ansuchen inhaltlich behandelt, das Ansuchen selbst liegt jedoch nicht vor.) Im Polizei-Bescheid heißt es (Zitat): Es ist falsch vorgegeben, dass Maria Viehsteinerin (sic) an der Bindermühle zu Weißbach eine Bäkerei hatte. Sie hatte nur das Schwarzbachersrecht, und dieses rentierte ihr so wenig, daß sie hievon die betreffende Steuer nicht zu zahlen vermochte, und deswegen das Recht wieder fahren ließ.

Quellen

  • Informationstafel im Eingangsbereich der Seisenbergklamm
  • Abschrift der Bittschrift, verfasst am 9. Juli 1806, im Archiv des Museum Schloss Ritzen in Saalfelden.
  • Transkription der Bittschrift und Information über den Inhalt und die Personen bezogenen Daten von Peter M. Kohlbacher, Saalfelden
  • Polizei-Bescheid, ausgestellt vom Königl. Bayrischen Landgericht Saalfelden, Dorfheim, am 24. Nov. 1812, Archiv Museum Schloss Ritzen, Transkription Peter M. Kohlbacher, Saalfelden