Landesbäuerin

Aus SALZBURGWIKI
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Landesbäuerin ist auf Landesebene die Spitzenfunktion der Bäuerinnenorganisation der Salzburger Landwirtschaftskammer und der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer Österreich.

Wahl

Die Landesbäuerin wird von der Landesversammlung der Bäuerinnen (das sind nicht alle Bäuerinnen, sondern die Ortsbäuerinnen, die Bezirksbäuerinnen und jene Bäuerinnen des Landes, die als Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer oder als Mitglied der Bezirksbauernkammer gewählt sind) auf fünf Jahre gewählt.[1]

Funktion

Die Landesbäuerin vertritt die Bäuerinnenorganisation nach außen und gegenüber der Landwirtschaftskammer. Sie ist (wenn sie nicht ohnedies Mitglied des Vorstandes ist) berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes der Landwirtschaftskammer mit beratender Stimme teilzunehmen.[1]

Geschichte

Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen wurde im Jahr 1972 als "Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" gegründet[2] (später wurde der Vereinsname der "Präsidentenkonferenz" in "Landwirtschaftskammer Österreich" geändert, was auch die Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft zur Folge hatte). Mit dem Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 wurde eine Rechtsgrundlage im Kammerrecht geschaffen.[1]

Salzburger Landesbäuerinnen

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 § 24 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000, LGBl. Nr. 1/2000, in der geltenden Fassung (abgerufen am 29. Juni 2024).
  2. Oedl-Wieser, Theresia:Frauen und Politik am Land. Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr. 56, Wien 2006 (PDF 1,4 MB). S. 43.