Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband, Landesgruppe Salzburg

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Der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband, Landesgruppe Salzburg ist der regionale Dachverband aller Gemeinnützigen Bauvereinigungen.

Definition

Für die Aktivitäten gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) gelten laut Homepage des österreichischen Dachverbandes folgende Grundsätze, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verankert sind:

Kostendeckung: GBV müssen mit ihren Kunden ein angemessenes Entgelt vereinbaren. Dieses darf "nicht höher, aber auch nicht niedriger angesetzt werden", als sich aus den Kosten der Herstellung bzw. der Bewirtschaftung der Wohnhäuser ergibt.

Gewinnbeschränkung: Ertragskomponenten sind Bestandteil der kostendeckenden Preise. Sie sind bei den GBV jedoch durch Gesetz und Verordnungen genau festgelegt und in ihrer Höhe begrenzt.

Eigenkapital: Durch ihre wohnwirtschaftliche Tätigkeit erwirtschaften die Unternehmen das notwendige Eigenkapital. Dies ist die günstigste Finanzierungsform für Grundstücksvorsorge, Neubau und Sanierung von Wohnungen. Wird das Eigenkapital innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht entsprechend eingesetzt, muss es versteuert werden.

Vermögensbindung: Eigenkapital ist auf Dauer für gemeinnützige Zwecke gebunden. Dies wird durch eine Begrenzung der Gewinn-Ausschüttung an die Eigentümer und durch andere Beschränkungen gewährleistet.

Personelle Einschränkung: GBV müssen von Angehörigen des Baugewerbes unabhängig sein, um Koppelungsgeschäfte zum Nachteil der Kunden zu verhindern. Dies gilt vor allem für die Funktionäre von gemeinnützigen Unternehmen. Auch die Bezüge von Funktionären und Angestellten dürfen gesetzliche Grenzen nicht übersteigen.

Geschichte

Gemeinnütziger Wohnbau existiert in Österreich seit gut 150 Jahren. Der sich aus dem Armenwesen entwickelte Gemeindewohnbau, der Wohnbau verschiedener kirchlicher Einrichtungen, der Wohnbau durch private und staatliche Dienstgeber und die Selbsthilfebewegung von Siedlern standen Pate für die Anfänge gemeinnütziger Bautätigkeit am Anfang des 20. Jahrhunderts. Eine erste große Gründungswelle neuer Wohnbaugenossenschaften wurde durch den "Kaiser Franz Josef I. Regierungs-Jubiläumsfond" 1908 und das Wohnungsfürsorgegesetz 1910 eingeleitet. Die meisten der Gesellschaften verschwanden aber während des Ersten Weltkrieges wieder. Eine zweite kurze Gründungswelle durch den "Bundes-Wohn- und Siedlungsfond" wurde von der Weltwirtschaftskrise 1925 abgewürgt.

Die Nachkriegsjahre des Zweiten Weltkrieges brachten dank "Wohnhaus-Wiederaufbaufonds" und des wiederbelebten "Bundes-Wohn- und Siedlungsfond" eine letzte und gleichzeitig auch die bedeutenste Gründungswelle: bis zum Höchststand 1955 waren 361 gemeinnützige Wohnbaugesellschaften in Österreich tätig.

Mitglieder

Vorstand

Quellen

  • Homepage GBV
  • Homepage GBV Salzburg

Weblinks