Kammer

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Kammern sind in Österreich öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen von Berufsgruppen gegenüber anderen Interessengruppen und gegenüber dem Staat.

Allgemeines

Für die Kammern ist eine obligatorische, schon vom Gesetz mit einer bestimmten Berufstätigkeit verknüpfte Mitgliedschaft kennzeichnend. Dieses wesentliche Element wird immer wieder kontrovers diskutiert, so auch anlässlich der nach der Nationalratswahl 2017 sich abzeichnenden Regierungsbeteiligung der FPÖ, die seit Langem für eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft eintrat.

Die Kammern sind nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung konstruiert. Ihre Organe werden von den Mitgliedern aus ihrer Mitte bestellt; sie erfüllen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben nach ihrem eigenen Willen. Sie haben einen "eigenen Wirkungsbereich", in denen die staatliche Verwaltung kein Weisungsrecht hat, und meistens auch einen "übertragenen Wirkungsbereich", der sich aus vom Staat (Bund oder Land) übertragenen Aufgaben zusammensetzt und in dem die Organe der Kammern zugleich Organe der staatlichen Verwaltung sind.

Die Kammern der freien Berufe üben auch eine disziplinäre Aufsicht über ihre Mitglieder aus; verhängte Disziplinarmaßnahmen reichen bis zum Berufsverbot, etwa Streichung aus der Liste der Rechtsanwälte.

In Österreich gibt es folgende Kammern:

  • Wirtschaftskammern,
  • Kammern für Arbeiter und Angestellte,
  • Landwirtschaftskammern,
  • Landarbeiterkammern,
  • Vertretungen von Angehörigen freier und verwandter Berufe:
    • Rechtsanwaltskammern,
    • Notariatskammern,
    • die Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
    • Ziviltechnikerkammern,
    • Ärztekammern,
    • die Apothekerkammer,
    • die Tierärztekammer,
    • die Zahnärztekammer,
    • das Hebammengremium.

Salzburg

Kammern und Landesstellen

Aus der Sicht eines Bundeslandes wie z. B. des Landes Salzburg kann unterschieden werden: Es gibt

  • Landeskammern, also eigene Kammern für das jeweilige Land,
  • (ausnahmsweise) Kammern für die Gebiete mehrerer Länder,
  • regionale Untergliederungen von Bundeskammern, mit eigenen gewählten Organen.

In diesem Sinne gibt es

Vergleiche (2017)

In Salzburg ist die größte Kammer die Arbeiterkammer – mit 250 000 Mitgliedern. Diese zahlen im Schnitt rund zehn Euro pro Monat, was zu Beitragseinnahmen von knapp 30 Mill. Euro pro Jahr führt.

Nummer zwei ist die Wirtschaftskammer mit mehr als 40 000 Mitgliedern, die im Schnitt 500 Euro pro Jahr zahlen, was zu Gesamtbeitragseinnahmen von rund 20 Mill. Euro führt.

Kleinste Kammern dürften die Apotheker- und die Notariatskammer sein: Die Apotheker vertreten 260 angestellte und 90 selbständige Mitglieder (Beitrag: 0,049 Prozent des Kassenumsatzes). Die Notariatskammer (rund 150 € Monatsbeitrag) hat nur 70 Mitglieder.

Widerstand gegen Regierungspläne (2017)

In Salzburg traten am 6. Dezember 2017 die Vertreter von neun Kammern gemeinsam auf, um sich gegen eine mögliche Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft und allfällige Beitragskürzungen zu wehren.

Das Nachdenken der sich formierenden ÖVP-FPÖ-Regierung über Einschnitte bei den Kammern führte in Salzburg zu einem breiten Schulterschluss: Obwohl sie ansonsten durchaus ideologische Differenzen trennten, luden die Vertreter von Arbeiter-, Wirtschafts-, Apotheker-, Ärzte-, Landarbeiter-, Notariats-, Wirtschaftstreuhänder- und Ziviltechnikerkammer und Hochschülerschaft zu einem Medientermin ein.

Gemeinsam war den Landespräsidenten all dieser Körperschaften, dass sie sich gegen eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft und der Selbstverwaltung sowie gegen gesetzlich verordnete Beitragskürzungen aussprachen. Außerdem wurde betont, dass alle Kammern auch hoheitliche Aufgaben übernähmen, für die ansonsten Steuergeld aufgewendet werden müsste. Weiters eine die Körperschaften, dass sie in ihrem Bereich jeweils Aus- und Fortbildungen abhielten und dadurch hohe Qualitätsstandards garantieren könnten. Mit Urabstimmungen über die Pflichtmitgliedschaft hätten sie kein Problem, betonten die Standesvertreter unisono. Diese sei aber "hinausgeschmissenes Geld" und würde allein für die AK rund 40 Mill. Euro kosten, rechnete Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler vor. Pichler sagte außerdem, dass eine Kürzung der Kammerbeiträge fix zu Leistungskürzungen führen würde; weiters zöge eine Senkung der AK-Umlage von 0,5 auf 0,4 Prozent der Bruttolohnsumme allein in Salzburg die Kündigung von 40 der 200 AK-Mitarbeiter nach sich.

Quellen