Martin Seywald
Martin Seywald (*?; † 19. Dezember 1800) war Landwirt in Werfen.
Das Brucklehen an der Aschauer Brücke
Martin Seywald war nach Übernahme (15. Oktober 1782) gemeinsam mit seiner Frau Anna, geborene Pernhofer, Besitzer des Werfener Brucklehen. Dieses befand sich in exponierter Lage an der Landstraße im Bereich der Aschauer Brücke und ist heute nicht mehr existent, da es im 19. Jahrhundert zum Teil dem Eisenbahnbau und im 20. Jahrhundert zur Gänze den Steinbrüchen weichen musste. Das 2. dort befindliche landwirtschaftliche Anwesen, das Aschaugut, ist hingegen bis heute erhalten.
Leben und Existenz der Familie Seywald in Friedens- und in Kriegszeiten
Das Ehepaar Seywald hatte sechs gemeinsame Kinder. Die Familie lebte von den kargen Erträgen der Landwirtschaft und von gelegentlichen Vorspanndiensten mittels ihres sonst in der bäuerlichen Arbeit eingesetzten Pferdes, um schwereren Fuhrwerken die Bewältigung des steilen Anstieges am Aschauerberg zu ermöglichen.
Die Einquartierung von k. k. österreichischen Soldaten
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts bekamen die Bauersleute auf dem Brucklehen sogenannte Kriegsauswirkungen erstmals hautnah zu spüren und wurden erstmals auch Opfer der exponierten Lage ihres Hofes an der Landstraße. Die k. k. österreichischen Truppen befanden sich 1797 auf dem Rückzug von Tirol nach Kärnten und in den Monaten April und Mai wurden rund 125 Mann auf dem Brucklehen einquartiert, während ihre Nachbarn auf dem Gut Aschau mit 98 Mann etwas besser davon gekommen sind. Die Soldaten beanspruchten Unterkunft und Verpflegung, lagerten wo immer sie ein Dach über dem Kopf bekommen konnten und verlangten dazu noch Naturalleistungen, die die Familie kaum aufbringen konnte und die diese wirtschaftlich erheblich geschwächt hat.
Der Überfall französischer Truppen und dessen Auswirkung auf die Familie Seywald
Im ausgehenden Jahr 1800 stürmten nach Ende der Schlacht am Walserfeld französische Truppen, die von Golling gekommen waren, in für die Hausleute unverständlicher fremder Sprache schreiend, am 19. Dezember 1800 gewaltsam in das Brucklehen und versuchten sich der in Truhen und Kästen gelagerten Besitztümer der ohnedies nicht mit Gütern gesegneten Familie zu bemächtigen. Wie schon am Vortag Bartholomäus Krimpelstätter, Bauer in Hallwang, den Versuch, Familie und Hab und Gut zu schützen, mit dem Leben bezahlen musste, geschah es nun auch dem Brucklehenbauern Martin Seywald. Auch er versuchte seine Familie und deren Habseligkeiten zu schützen, dabei kam es zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf er vor den Augen seiner Frau und seiner Kinder niedergeschlagen wurde. Martin Seywald machte sodann einen Fluchtversuch über den ausgesetzten und gefährlichen >Geisensteig< und wurde von den Kugeln der ihm nachschießenden Franzosen tödlich getroffen. Er hinterließ seine unversorgte Familie, sein ältestes Kind war 16, sein jüngstes erst fünf Jahre alt. Dazu kamen noch die an diesem Tage erfolgten Plünderungen, denen das einzige Pferd, die Viktualien, die Kleidung, das Leinen und die vorhandene Barschaft zum Opfer fielen. Darüber hinaus musste bis zum Jahrestag 1801 mit allem von den französischen Soldaten Verlangtem "zu Gebothe gestanden werden".
Nach dem Tode von Martin Seywald oblag es seiner Frau Anna Pernhoferin, verwitwete Seywald, einen Weg zu finden, wie sie das Anwesen weiterführen konnte, bis ihr Sohn altersmäßig in der Lage war, den Hälfteanteil seines Vaters zu übernehmen und das Bauerngut zu bewirtschaften. Anton Sauter (Pfleger) gab am 24. Dezember 1801 seinen schriftlichen Befund an die Hofkammer zu Salzburg, in dem er den gewaltsamen Tod des Bauern Martin Seywald schildert und gehorsamst darum bittet, "..der schwer betroffenen Witwe Anna Pernhoferin, dass ihren in Rücksicht auf das jugendliche Alter der Kinder eine 6 jährige Kommunhausung bewilligt werden möchte", da die Witwe im Interesse ihrer Kinder keine zweite Ehe schließen wollte. Daraufhin wurde Anna Pernhoferin bis zum Erreichen der Großjährigkeit (Anm.: mit 22 Jahren) ihres damals erst 16jährigen ältesten Sohnes für sechs Jahre das Wirtschaftsrecht zugesprochen. Der Witwe, deren Anwesen durch die geschilderten Kriegseinwirkungen wirtschaftlich geschwächt war und die ihre Kinder ohne Ehemann und Vater allein groß ziehen musste, wurde über ihren Antrag, der auch vom Pfleger unterstützt wurde, auch der dringend notwendige Steuernachlass gewährt.
Quellen
- SALZBURGWIKI-Artikel - Die Schlacht am Walserfeld
- Zaisberger, Friederike, Hörmann, Fritz, Frieden – Schützen 1809 – 2009, S. 320-322