Fischerhaus am Fuschlsee

Das Fischerhaus am Fuschlsee ist eine Villa am Fuschlsee am Fuschlsee Rundweg im Gemeindegebiet von Fuschl am See.

Über das Fischerhaus

Das Haus liegt direkt am Südufer des Fuschlsees östlich des Badeplatzes Stöllinger. Umrundet man den See, kommt man direkt daran vorbei, mit dem Pkw ist der Gebäudekomplex aber nur über eine Privatstraße zu erreichen, die auch mit einem Schranken absperrbar ist. Das Fischerhaus gehört der Tochter des russischen Oligarchen Roman Abramowitsch. Er gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Roman Abramowitsch. Das Verwandtschaftsverhältnis alleine begründet laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Frühjahr 2023 noch keine Kontrolle der sanktionierten Person über die Immobilie oder das Unternehmen.

Anna Abramowitsch hatte das Anwesen im Jahr 2017 als Schenkung von einer britischen Staatsbürgerin erhalten - und zwar von der Gattin des ehemaligen "FC-Chelsea"-Direktors Eugene Tenenbaum. Abramowitsch war damals Besitzer des englischen Erstligisten FC Chelsea. Im November 2023 waren durch ein neues Daten-Leak weitere Details bekannt geworden. 3,6 Millionen Dokumente mit dem Titel Cyprus Confidential wurden von dem Recherchenetzwerk International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) aufgearbeitet. Demnach kauften wohlhabende Russen, aber auch Ukrainer teure Wohnungen und Häuser in Österreich diskret über Briefkastenfirmen mit zyprischer Adresse. Das Datenleck dokumentiert also, wie das EU-Land unter anderem als sicherer Hafen für russische Oligarchen fungierte und für Finanztransaktionen genutzt wurde.

Der sanktionierte russische Oligarch Roman Abramowitsch wählte eine besonders verschachtelte Konstruktion für den Erwerb seiner Villa in Fuschl. Dem Leak zufolge gab Abramowitsch nicht nur für Immobilen viel Geld aus, sondern auch mehrere Millionen US-Dollar für Privatkonzerte von Popstars wie Robbie Williams oder den Black Eyed Peas.

Aus den vom ICIJ ausgewerteten Dokumenten leitet sich die Geschichte des Kaufs folgendermaßen ab: Die besagte Britin soll den Kauf der Villa am See im Jahr 2007 nicht selbst finanziert haben, sondern die Gesellschaft Farleigh International Limited - eine Briefkastenfirma mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Diese Gesellschaft schloss mit der Britin 2007 einen Kreditvertrag, der bis 2015 mehrmals verlängert und 2017 aufgelöst wurde. Aus einer Treuhandurkunde vom April 2017 geht zudem hervor, dass die Britin nie die wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft war, sondern diese nur treuhändisch für die Farleigh International Limited und deren wirtschaftlichen Eigentümer gehalten hat. Und dieser Eigentümer war Roman Abramowitsch.

Die Übertragung des Anwesens auf Anna Abramowitsch erfolgte im Jahr 2017, fünf Jahre bevor Roman Abramowitsch von der EU unter Sanktionen gestellt worden ist. Im März 2022 wurden die in der EU vorhandenen Vermögenswerte Abramowitschs eingefroren, er durfte zudem nicht mehr in die EU einreisen. Abramowitschs Tochter steht auf keiner Sanktionsliste. "Solange die sanktionierte Person nicht selbst im Grund- oder Firmenbuch aufscheint, kann keine Meldung im Sinne des Sanktionengesetzes erstattet werden", hieß es zuletzt aus der für die Ermittlung zuständigen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). "Das Verwandtschaftsverhältnis allein begründet laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs noch keine Kontrolle der sanktionierten Person über die Immobilie oder das Unternehmen." Sollte es den Verdacht geben, dass vorgeschobene Mittelsmänner und -frauen eingesetzt werden, komme es zu weiteren Ermittlungen der Taskforce. Diese sind laut DSN "herausfordernd, da die Eigentümerschaft oft bewusst verschleiert wird".

Unterlagen verschwunden

Die Abramowitsch-Villa könnte durch Täuschung und dem Verschweigen von wichtigen Informationen erschlichen worden sein. Es steht die Frage im Raum, ob beim Erwerb des Fischerhauses im Jahr 2007 durch eine Britin gegen das Grundverkehrsgesetz verstoßen wurde. So hat die Landesregierung mit Bescheid vom 11. Oktober 2007 eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung zu dem Kauf erteilt. Der Verfahrensakt liegt aber nicht mehr vor. "Die Papierform dürfte bei der Übersiedlung der Abteilung nach Wals-Siezenheim versehentlich entsorgt worden sein", sagt der zuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ). Wie das Land Salzburg bestätigte, ist dieser im Jahr 2022 geschreddert worden. Warum der Akt auch nicht digital vorliege, könne nicht eruiert werden. "Das zuständige Referat wird versuchen, den Akt durch Kontaktaufnahme mit den damaligen Verfahrensbeteiligten zu rekonstruieren." Ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Grundverkehrsgesetz einzuleiten sei laut Zauner nicht mehr zulässig, da dies längst verjährt sei.

Eine Rückabwicklung des Verkaufs ist aber nicht ganz ausgeschlossen. Es fehlen noch Beweise, um das Verfahren neu aufzurollen. Wie es im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz heißt, kann eine Eintragung im Grundbuch dann unwirksam werden, wenn der Bescheid "durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder erschlichen worden ist". Ein wichtiges Puzzlestück hierfür wäre die Treuhandurkunde vom 3. April 2017. Aus dieser geht hervor, dass die Britin nie die wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft war, sondern diese nur treuhändisch für die Farleigh International Limited - eine Briefkastenfirma mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln - verwaltet hat. Diese Firma lässt sich auf Roman Abramowitsch zurückführen. Dem Land liegt die Treuhandurkunde jedoch nicht vor. Im Zuge der "Cyprus Papers" ist diese aber aufgetaucht. Das Recherchenetzwerk International Consortium of Investigative Journalists hat Erkenntnisse daraus im November 2023 veröffentlicht.

Ein möglicher Anhaltspunkt könnte sich in einem anderen Akt finden: Im Jahr 2017 ist das 6,6 Hektar große Anwesen im Grünland durch Schenkung an die Tochter des Oligarchen Roman Abramowitsch gegangen. Der Fall ist spätestens 2018 von der zuständigen Behörde im Land bearbeitet worden. Und diese dürfte von den Vertragsparteien in wesentlichen Angaben getäuscht worden sein. Als Begründung für die Zulassung des vorliegenden Rechtsgeschäftes steht geschrieben: "Schenkung an Tochter" und "Landwirtschaftliche Nutzung wie bisher". Als Erwerberin ist die Tochter von Roman Abramowitsch genannt. Die Veräußerin ist eine britische Staatsbürgerin - die Gattin des ehemaligen FC-Chelsea-Präsidenten und Vertrauten von Roman Abramowitsch. Das geht aus Unterlagen der Grundverkehrskommission der BH Salzburg-Umgebung vom Mai 2018 hervor.

Weblink

Quellen

https://www.sn.at/salzburg/politik/abramowitsch-villa-wurde-akt-151460200 www.sn.at], 12. Jänner 2024