Joseph Freiherr von Weiß

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Dr. jur. Joseph (Freiherr von) Weiß, ab 1860 Ritter von Weiß, ab 1872 Freiherr von Weiß (* 12. Jänner 1805 in Zellhof bei Bad Zell, Österreich ob der Enns; † 13. Jänner 1887 in der Stadt Salzburg) war Politiker, Jurist und erster Landeshauptmann (entspricht dem Landtagspräsidenten) von Salzburg.

Leben

Weiß begann seine Laufbahn 1828 beim Stadt- und Landrecht in Linz und wurde 1842 in die Kreishauptstadt Salzburg versetzt. Vom 18. Mai 1848 bis zum 17. April 1849 vertrat er den Wahlkreis Grein an der Donau als fraktionsloser Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung. In seinem Beruf als Jurist erlebte er mehrfache Versetzungen, die ihn schließlich wieder nach Salzburg führten, wo er 1859 zum Präsidenten des Salzburger Landesgerichts aufstieg und diese Funktion bis 1874 ausübte. Bereits 1860 erfolgte seine Erhebung in den Adelsstand, 1867 wählte ihn das Herrenhaus zum Mitglied des Staatsgerichtshofes.

In Folge des Februarpatents von 1861 durfte im – bis 1849 von Linz aus verwalteten – Land Salzburg, erstmals seit der Zugehörigkeit zu Österreich, ein eigener Landtag gewählt werden. Dieser bestand aus 26 Abgeordneten (25 gewählte Mitgliedern und dem (Fürst)Erzbischof mit einer "Virilstimme"). Da Kaiser Franz Joseph I. weder einen "altsalzburgischen" Adeligen noch einen Geistlichen für dieses Amt wollte, ernannte er am 31. März 1861 mit Joseph von Weiß den damals höchstrangigen Beamten unter den Abgeordneten zum ersten Salzburger Landeshauptmann.

Als Hauptaufgabe hatte dieser den Aufbau einer eigenständigen, von Oberösterreich unabhängigen Landesverwaltung zu bewältigen.

Das Wirken eines Landeshauptmannes war damals ein sehr beschränktes, denn weder er noch der Landtag hatte damals dieselbe Stellung wie in der Republik. Die staatliche Verwaltung wurde vielmehr vom Landespräsidenten geleitet, einem Beamten, der den Wiener Zentralstellen unmittelbar unterstand.

Der erste Landtag wurde 1867 auf Grund des Ausgleichs mit Ungarn und der damit notwendigen Neustrukturierung sämtlicher Teilbereiche des Kaiserstaates vorzeitig aufgelöst. Bei der zweiten Landtagswahl ging Weiß, diesmal als Vertreter Radstadts, wiederum als Landeshauptmann hervor. Die Sitzverteilung im Landtag brachte zu den 18 Liberalen nunmehr bereits sieben Konservative. Um diese politischen Verhältnisse umkehren zu können, wurde 1871 wiederum gewählt. Weiß konnte sich dabei nochmals im Amt bestätigen lassen, wurde jedoch bereits im September 1872 zum Rücktritt gedrängt.

Der Kaiser stellte ohne Angabe von Gründen am 30. September 1872 Hugo Raimund Reichsgrafen von Lamberg als neuen Landeshauptmann vor, obwohl die nächste Wahl des Landtages erst im November stattfand. Josef von Weiß legte daraufhin seine Funktion und sein Landtagsmandat zurück und wurde "in Gnaden" in den Ruhestand versetzt sowie in den Freiherrenstand erhoben; er wählte sich dazu ein Wappen, das dem Salzburger Landeswappen ähnelte.

Es ist eigentümlich, dass bei seinem Tode weder der vom Landeshauptmann gehaltene Nachruf dem Landtagsprotokoll einverleibt noch in der "Salzburger Zeitung" ein Wort über sein Wirken a1s Landeshauptmann verloren wurde.[1]

Nach seinem Tode wurde er am Salzburger Kommunalfriedhof begraben.

Familie

Joseph Freiherr von Weiß war mit Barbara, geborene Pramberger (* 29. November 1815; † 20. September 1901) verheiratet und bewohnte in Salzburg das Haus Sigmund-Haffner-Gasse 18. Seine Frau schenkte ihm die gemeinsamen Kinder Robert (* 1842; † 1916) und Natalie (* 1847), verheiratet mit Ludwig Sauter).

Wappen

Er wählte sich als Wappen ein dem Salzburger Landeswappen sehr ähnliches‚ in dem nur der Balken schräg gestellt wurde.[1]

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 ANNO, Hofrat Dr. Franz Martin in den Salzburger Nachrichten, 2. Jänner 1946
Landeshauptleute von Salzburg