Kuranstalt
Eine Kuranstalt ist eine Einrichtung, die der stationären oder ambulanten Anwendung medizinischer Behandlungsarten dient, die sich aus einem ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen oder dessen Produkten ergeben.
Therapien
Neben den stationären und ambulanten medizinischen Behandlungsarten ist in Kuranstalten auch die Anwendung solcher Therapien zulässig, die zur Ergänzung der Kurbehandlung nach ärztlicher Anordnung angewendet werden und bei denen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft davon auszugehen ist, dass die ärztliche Aufsicht über den Betrieb ausreicht, um schädliche Wirkungen auf das Leben oder die Gesundheit der behandelten Personen auszuschließen. Die Behandlung im Rahmen von Zusatztherapien hat nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft zu erfolgen. Beispiel: medizinische Bäder kombiniert mit Moorpackungen
Kuranstalten in Salzburg
Bekannte Kuranstalten in Salzburg sind
- Kurhaus Salzburg mit Moor aus dem Leopoldskroner Moor
- Kur- und Rehabilitationszentrum Bad Vigaun, eine schwefelhaltige Natrium-Calcium-Chlorid-Sulfat-Quelle
- Kurhotel St. Josef Bad Dürrnberg, Hallein, Sole
- Thermal Kurhaus Bad Gastein: Radon, radonhältige Natrium- Kalzium- Sulfat- Hydrogencarbonat Thermalquellen
- Kurtherme Badehospiz Bad Gastein, Bad Gastein, Radon, radonhältige Natrium- Kalzium- Sulfat- Hydrogencarbonat Thermalquellen
- Kurzentrum Bad Hofgastein: Radon, radonhältige Natrium- Kalzium- Sulfat- Hydrogencarbonat Thermalquellen
- Kuranstalt Bad Burgwies, Stuhlfelden: schwefelhaltige Calcium-Natrium-Magnesium-Hydrogencarbonat-Quelle
- Moorbad St. Felix in St. Georgen bei Salzburg
in benachbarten Regionen
- Kurhaus Bad Reichenhall, Bayern
Weblinks
- Kurhaus Paracelsus, Stadt Salzburg
- Kurzentrum St. Barbara, Bad Vigaun
- Kurtherme Badehospiz Bad Gastein, Bad Gastein
- Kurhaus Bad Gastein, Bad Gastein
- Kurzentrum Bad Hofgastein, Bad Hofgastein
- Kuranstalt St. Josef, Bad Dürnberg
- Heilbad Burggwies, Stuhlfelden
Quellen
vergleiche mit
- § 42a KaKuG / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem
- § 2 - 5 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem
- Anonymer Nutzer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.