Pranger
Der Pranger war eine strafrechtliche Einrichtung des Mittelalters und der frühen Neuzeit.
Funktion
An einen Pranger wurden Personen, die eine bestimmte Straftat begangenen hatten, eine bestimmte Zeit angekettet. Die Bevölkerung konnte diese Personen verhöhnen oder auch anspucken. Selbst leichtere Strafen, zu Haut und Haar, blieben nie ohne körperliche Beeinträchtigungen: am Pranger stehen, das Kahlscheren oder die Streiche mit der Spitzgerte.
Pranger in der Stadt Salzburg
Bis 1635 befand sich der (ein) Pranger am Waagplatz in der Altstadt der Stadt Salzburg.
In einem Generale (Dokument) vom 7. Februar 1660 heißt es, dass im Falle jemand mit Fällung des Wildprets nach vorausgegangener ersten Abstraffung zum andern Male sich vergreiffen würde, soll derselbe unfehlbar mit Hirsch- oder Gämsgewichten auf den Rücken gebunden öffentlich an den Pranger gestellt werden.[1]
Die letzte öffentliche Brandmarkung am Pranger in Salzburg geht auf das Jahr 1800 zurück. Doch noch 1816 kam es zur zur Schaustellung eines Delinquenten auf einer Schandbühne, wo er 20 Rutenstreiche erhielt und auf "ewig" des Landes verwiesen wurde.
Quellen
- Franz Martin: Die alte "Stadttrinkstube", Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 1. Jänner 1920, Seite 10 (ANNO)
- Strafrecht im Land Salzburg (historisch)
Einzelnachweis
- ↑ *Rupert Freiherr von Im-Hof: Beiträge zur Geschichte des salzburgischen Jagdwesens aus archivalischen Quellen gesammelt, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 1887, S. 111-220, 409-517, hier: S. 119 (ANNO)