Stadlbrand in Hallein-Au 1933
Dieser Artikel berichtet von einem Stadlbrand in Hallein-Taxach 1933.
Über den Brand
Am Pfingstmontag, den 5. Juni 1933, gegen 23:30 Uhr, geriet der den Eheleuten Paul und Maria Hagenauer und Paul und Viktoria Hager gehörige Heustadel in Au, Gemeindegebiet Hallein, in Brand, dem dieses Objekt samt Heuvorräten und anderen darin befindlichen Fahrnissen zum Opfer fiel. Der Verdacht war sogleich auf Brandlegung gerichtet und es wurde als vermutlicher Täter der Bruder des Miteigentümers des Heustadels, Paul Hager und Zimmerlehrling Franz Hager, angehalten, der anfangs die Tat in Abrede stellte, nach Vorhalt der Erhebungen aber ein volles Geständnis ablegte und die Brandlegung zugab. Er wurde verhaftet.
Über den Prozess
Franz Hager wurde wegen des Verbrechen der Brandlegung nach §§ 166, 167/c StG. am 21. November 1933 der Prozess gemacht. Franz Hager ist am 29. September 1910 in Hallein geboren, war ledig, Zimmererlehrling und wohnte in Au Nr. 12.
Er sei, erzählte er, am Pfingstmontag um halb 5 Uhr nachmittags im Bräustübl in Kaltenhausen eingekehrt, habe dort in Gesellschaft vier bis fünf Liter Bier getrunken und sei gegen 8 Uhr abends aufgebrochen und auf der Bundesstraße zum Brückenwirt gegangen. In der Nähe des Hauses seines Bruders Josef, bei dem er wohne, habe er einen gewissen Georg Kaindl getroffen, mit dem er ein Stück Weges wieder zurückgegangen sei und belanglose Dinge gesprochen habe. Als er dann wieder umgekehrt auf der Straße weitergegangen sei, sei in ihm der Entschluss gereift, den Heustadel des Bruders Paul in der Riefer Au anzuzünden, da er schon seit Dezember 1931 ohne Arbeit war und beim Wiederaufbau des Stadels Arbeit zu bekommen hoffte. Er seit dann von der Bundesstraße auf dem Feldweg zur Au abgebogen, war auf dem Weg zum Heustadel zwei Radfahrer begegnet und habe sich, beim Stadel angekommen, niedergelassen und eine Zigarette geraucht. Dann sei er zur Ausführung der Tat geschritten, die er sich auf dem Weg zum Stadel wohl überlegt habe.
Er habe mit einem Streichholz das durch die Schindeln hervorstehende Heu angezündet, das gleich Feuer gefangen habe. Dann sei er davon gelaufen, um am Tatort nicht gesehen zu werden. Später habe ihn Reue erfasst, er habe die Auwirtin und dann seinen Vater und Bruder von dem Brande verständigt, ohne ihnen zu sagen, dass er der Brandleger sei. Diese Angaben des Beschuldigten standen mit den Erhebungen im Einklang.
Das Motiv zur Tat dürfte seinen Ursprung allerdings nicht darin gehabt haben, dass er nach dem Abbrand des Heustadels beim Wiederaufbau Arbeit zu erhalten hoffte, weil er ja ohnedies bei seinem Bruder, dem Zimmermeister Josef Hager, Arbeit gehabt hätte. Es wird vielmehr in einem geringfügigen Vorfall entsprungenen Groll gegen seinen Bruder Paul und dessen Frau zu suchen sein, der im Zustande leichter Anheiterung des Beschuldigten zum Durchbruch gekommen ist. Der Beschuldigte war für die Tat voll verantwortlich zu machen. Er stellte eine Trunkenheit zur Zeit der Tat in Abrede und behauptete, nur alkoholisiert gewesen zu sein.
Der Abbrand des Heustadels hatte die Eigentümer empfindlich getroffen. Sie hatten den gesamten Schaden, einschließlich der abgebrannten Heumengen von etwa 9 800 Kilogramm, von welchen nur mehr ein kleiner Teil als Streu verwendbar war, und des Bretterwagens mit 6.000 Schilling angegeben. Außerdem war ein Schaden dadurch entstanden, dass der angebaute Weizen im Umkreis einer Fläche von etwa 500 Quadratmeter verbrannt war, sodass sich ein Ausfall der Weizenernte von 300 Kilogramm ergab, was einem Schaden von 120 öS gleichkam. Der Schaden war durch die Versicherung nur zu einem geringen Teil gedeckt, weil die Besitzer eine Versicherungssumme von nur 1.922 öS ausbezahlt erhalten hatten. Außer den Eheleuten Hagenauer und Hager waren noch zwei Personen in Mitleidenschaft gezogen, welche in diesem Stadel Weiden im Werte von etwa 230 öS eingestellt hatten. Mit Rücksicht auf die nur teilweise und geringe Deckung des Schadens und die schwere wirtschaftliche Lage des Bauernstandes war der Schaden als erheblich zu bezeichnen.
Quelle
- ANNO, "Salzburger Wacht", Ausgabe vom 21. November 1933, Seite 3