Straßentaube

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Straßentaube (auch Stadttaube) ist ein wild lebender Vogel der Gattung Tauben (Columba), sie stammt sehr wahrscheinlich großteils von Felsentauben und von verwilderten Haustauben ab, die Herkunft der Straßentauben ist aber nicht restlos geklärt. Die Straßentaube ist dabei ein an den menschlichen Lebensraum gut angepasstes freilebendes Wildtier (und kein Haustier).

Straßentauben

Allgemeines

Verbreitung

Die Staßentauben bewohnen als sehr gut angepasste Kulturfolger weltweit verschiedenste größere Städte. Von der Felsentaube abstammend, brütet die Straßentaube fast ausschließlich auf "Kunstfelsen", d.h. auf den Mauergesimsen von Hoch- und Tiefbauwerken (Brücken), besonders wenn sie regengeschützt sind. Sehr vereinzelt werden in der Stadt Salzburg auch geeignete Stellen in Felswänden als Brutplatz angenommen.

Ernährung

Die Straßentauben ernähren sich vorrangig von Samen aller Art, aber auch von Knospen. Der Bruterfolg hängt eng vom Nahrungsangebot ab. Durch starke Fütterung seitens des Menschen können sich Taubenbestände stark vermehren. Ihr Aktionsradius und der Anteil an natürlich gesammelter Nahrung im Umfeld der Stadt sowie in Grünzonen nimmt stark ab, die Reproduktion nimmt stark zu.

Die Straßentaube in der Stadt Salzburg

Feinde

In der Stadt Salzburg wird die Straßentaube vor allem vom Sperberweibchen, vom Uhu und vom Wanderfalken gejagt. Auch Rabenvögel und Steinmarder zählen zu den Fressfeinden. Eine Regulierung der Taubenbestände tritt durch die Freßfeinde dabei aber kaum ein. Die Verluste werden durch die mehrfache Bruten immer rasch ausgeglichen.

Lebensraum

Die einzelnen Taubenschwärme in der Stadt Salzburg und in Hallein wechseln im Lauf der Jahre wiederholt ihre Größe und z.T. auch ihren Standort. Insgesamt bleibt der Bestand in der Stadt Salzburg zwischen 1993 - 2018 aber weitgehend unverändert. Im Sommer ist der Bestand in der Stadt Salzburg auf etwa 2500 Tiere zu schätzen, im Winter, wenn sich die Straßentauben weniger im Umland und mehr in der Innenstadt aufhalten, auf etwa 3.500. Sie schließen sich zur Nahrungssuche oft in größere Verbände zusammen und können bei starker Fütterung daher zu massiven Problemen führen.

Straßentauben als unerwünschte Mitbewohner

Straßentauben gelten in Österreich wie auch in Deutschland als Schädlinge im Sinne des Tierschutzgesetzes, soweit sie in hohen Dichten auftreten und Schäden und Verschmutzungen an Gebäuden verursachen. Sie können auch hygienische Probleme verursachen.

  • Gebäudeschäden: Der ätzende Kot der Straßentauben, von dem jedes Tier jährlich rund zwölf kg erzeugt, verursacht Schäden an Gesimsen, Fensterbänken und Balkonen, Fassaden und Denkmälern, auf Spielplätzen und an Brücken.
  • hygienische Probleme: Straßentauben können verschiedene Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen. Die Nistplätze sind von Vogelmilben, Taubenzecken, Flöhen besiedelt, die Menschen sowie Haustiere kurzzeitig befallen können. Federn und Kotstaub können Allergien auslösen und verstärken.
  • Vermehrung: Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die "Taubenplage" verstärkt wird.

Fütterungsverbot

Die Größe des Straßentaubenbestandes wird wesentlich von zwei Faktoren bestimmt: vom Brutplatzangebot und vom Nahrungsangebot. Ein Fütterverbot oder die Beschränkung des Futterangebotes über Aufrufe, Tauben nicht zu füttern, ist die einzige stadtweit wirksame und wissenschaftlich fundierte Form der Regulation. Lokal sind an Bauwerken entsprechende Taubenabwehrmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Abwehrleisten, Vernetzungen u. a.) sehr erfolgreich. Wenig zielführend sind zur Taubenregulierung die sogenannten Taubenhäuser. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Taubenhäuser den Taubenbestand stadtweit regulieren können, sehr wohl bestehen aber hochwertige wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Taubenhäuser in der Praxis grundsätzlich zur Regulation des Taubenbestandes einer Stadt ungeeignet sind.

In vielen Städten gelten sehr ähnliche Taubenfütterungsverbote. Beispielsweise sind im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg seit 1994 "das Füttern von wildlebenden Straßentauben und das Auslegen von Futter für diese" durch eine Verordnung des Salzburger Gemeinderates untersagt.[1] Das Verbot wurde wie folgt begründet:[2]

  • Gebäudeschäden:
Der ätzende Kot der Tauben, von dem jedes Tier jährlich rund zwölf kg hervorbringt, verursacht Schäden an Gesimsen, Fensterbänken und Balkonen, Fassaden und Denkmälern, auf Spielplätzen, an Brücken und in Parkanlagen.
  • hygienische Probleme:
Stadttauben können verschiedenste Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen. Die Nistplätze sind von Vogelmilben, Taubenzecken, Flöhen und Wanzen besiedelt, die Menschen sowie Haustiere befallen können.
Federn und Kotstaub können Allergien auslösen und verstärken.
  • Tierschutz:
Füttern schadet den Tauben: Die Tiere werden durch Fütterung träge, schwach, immer fetter und anfällig für Parasiten. Das Fütterverbot ist die einzig nachweislich wirksame Form der Regulierung des stadtweiten Taubenbestandes.
  • Vermehrung:
Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die "Taubenplage" verstärkt wird.

Die Zahl der Tauben war vor der Erlassung des Verbotes stark angestiegen. 1985 lebten im Stadtgebiet noch 700 bis 800 Tauben, 1993 waren es im Sommer mehr als 2 500 und im Winter 3 500 Tauben. Der Bestand ist in den Jahrzehnten nach Einführung des Fütterverbotes stets etwa gleich hoch geblieben.

Das Fütterverbot hat sich insgesamt bewährt. Notwendig ist eine wiederkehrende gute Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit des Fütterverbotes in den Medien.

Dieses Fütterverbot ist in jeder Hinsicht tierschutzgerecht, wie verschiedenste Gerichte in Deutschland und Österreich mehrfach bestätigten:

  • 2011 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt, dass das Fütterverbot betreffend Straßentauben tierschutzgerecht ist. Religiöse oder ethische Bedenken sind kein Grund für Ausnahmen vom Fütterungsverbot.
  • 2014 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Fütterverbot erneut abgewiesen. Das Taubenfütterungsverbot sei nicht zu beanstanden, es verstößt weder gegen Tierschutz noch gegen Grundrechte des Einzelnen.
  • Das Oberlandesgericht Koblenz hat Ähnliches 2012 festgehalten. Kommunen können sehr wohl Fütterungsverbote von Tauben und Wasservögeln anordnen. In Österreich ist angesichts der gleichartigen Rechtslage von gleichartigen Entscheidungen auszugehen.

Taubenmanagement

Anfang Oktober 2025 sprach sich bei einem Runden Tisch die Salzburger Stadtregierung – wie Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) anschließend zusammenfasste – für die Schaffung eines Taubenmanagements nach dem Vorbild der Stadt Augsburg aus. Die Stadt Augsburg hat, um Probleme mit den Tieren in den Griff zu bekommen, rund ein Dutzend Taubenschläge eingerichtet (meist in Dachböden öffentlicher Gebäude). Die Tauben sollen sich dort aufhalten, hier werden sie gefüttert und sollen sie auch ihre Eier legen, die dann durch Attrappen ausgetauscht werden, die die Tauben bebrüten sollen. Die Magistratsabteilung 1 habe den Auftrag erhalten, ein solches Taubenmodell für Salzburg zu erarbeiten.[3]

Siehe auch

Literatur

  • Schneditz, Thomas (1997): Die Problematik der Straßentaube (Columba livia livia) in Klagenfurt; in: Carinthia II, 187./107. Jahrgang, S. 103-117
  • Slotta-Bachmayr, L. u. G. Kössner (1994): Ökologie der Straßentaube in der Stadt Salzburg. Projektarbeit des Instituts für Zoologie, Universität Salzburg

Quelle

Einzelnachweise

  1. Ortspolizeiliche Verordnung (Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und von wildlebenden Straßentauben) laut Gemeinderatsbeschluss vom 25. November 1992 (Amtsblatt Nr. 24/1992), in der Fassung der Beschlüsse vom 23. März 1994 (Amtsblatt Nr. 8/1994) und 20. Mai 2009 (Amtsblatt Nr. 10/2009); vgl. auch die Zusammenstellung "Ortspolizeiliche Verordnungen und wichtige Durchführungsverordnungen (informative Zusammenstellung derzeit geltender Verordnungen der Stadt Salzburg – Abdruck des geltenden Wortlautes", Amtsblatt Folge 23a/1999)
  2. Presseaussendungen der Stadt Salzburg: Und sowas will ein Arzt sein … (2. Dezember 1994) und Tauben füttern? – nein, besser nicht!!! (2005); weitgehend gleichsinnig: Stadt Salzburg: Wildvögel- und Taubenfütterungsverbot (abgerufen am 8. Oktober 2025)
  3. SN.AT, 2. Oktober 2025: Die Stadt Salzburg soll Taubenschläge bekommen