Alexander von Lonski

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Alexander von Lonski (* 15. Juni 1884 in Obergäu[1]; † 10. Juni 1903 bei Bischofshofen[2]) war ein Forstgehilfe in der Herrschaft Blühnbach im Blühnbachtal in Tenneck im Pongau.

Sein Tod

Alexander von Lonski war der Sohn des Fürst Pleß'schen Oberjägers Alexander Josef Lonski von Pilawa (* 18. März 1848) und seiner Frau Katharina, geborene Wieser (* 25. Mai 1860).[3] Er wurde im Raidlgraben im Ortsteil Winkl (damals noch Gemeinde Pfarrwerfen, heute Bischofshofen[4]) hinterrücks von einem Wilderer erschossen.

Forstgehilfe Lonsky war erst seit 14 Tagen der Forst- und Domänenverwaltung Bischofshofen zugeteilt. Jene Streifung in das Gebiet des Raidlgrabens war die erste, die Lonsky vornahm; er befand sich in Begleitung des erfahrenen Försters Friedrich Lainer. Beide hatten getrennte Wege eingeschlagen und verabredet, im Raidlgraben sich wieder zu treffen. Sie waren etwa noch 300 m von einander getrennt, als Lainer den verhängnisvollen Schuss hörte. Er eilte sofort in die Richtung, wo der Schuss fiel, sah noch den Pulverrauch in der Luft, traf aber seinen Begleiter mit durchschossener Kehle bereits tot auf der Stelle, in der einen Hand das Jagdgewehr mit geschlossenen Hahnen, in der anderen Hand ein Fernrohr. Lonsky musste gerade mit demselben einen Gegenstand in der Höhe beobachtet haben, als die Kugel des feigen Mörders ihn traf. Auf der Suche nach dem Täter fand Lainer einen Rucksack, in dem eine Rehgais und einige Stücke Nahrung sich befanden. Der Wilderer wollte sicherlich, den eventuellen Zeugen seiner Tat, den er in Lonsky erblickte, durch den Mord unschädlich machen.[5]

Am 22. September 1903 begann ein Prozess, in dem der Zimmermann Stefan Lercher (* 15. Februar 1872), wohnhaft in Pöham, das sich unmittelbar beim Raidlgraben befindet, des Meuchelmordes angeklagt wurde. Lercher war bereits vorbestraft. Sein Verteidiger war Dr. Otto Troyer (der den Namen Großglockner Hochalpenstraße erfunden hatte). Bei Prozesseröffnung waren anwesend Oberlandesgerichtsrat Dr. Brunner, der den Vorsitz führte, Staatsanwalt von Laveran-Stibar, der Verteidiger Dr. Troyer, Sachverständige aus dem Ärztestand sowie 16 Zeugen.

Am 10. Juni, am Vorabend des Fronleichnamfests, hatten sich k.k. Förster Friedrich Leimer und der Forstgehilfe Alexander von Lonski in den Raidlgraben begeben, um auf Wilderer und insbesondere auf den Beschuldigten Vorpaß zu halten (aufzulauern). Abends um 18:30 Uhr trennten sich die beiden am rechten Ufer im Raidlgraben und vereinbarten, sich um 20:30 Uhr bei den Mühlen wieder zu treffen. Gegen 20:15 Uhr kam Leimer zum verabredeten Treffpunkt und ging dann Lonski entgegen. Auf einmal hörte er einen Schuss fallen und lief zu der Stelle, wo der Schuss zu hören war. Dort fand er Lonski mit einer Schusswunde am Hals in den letzten Zügen am Rücken am Boden liegend. Etwa zehn bis 15 Schritte entfernt kam ihm noch Pulverrauch entgegen.

Der Schusswinkel führte Leiner auf eine kleine Anhöhe, wo er einen Rucksack mit einer Rehgeiß, einem Traggurt und einem in ein Taschentuch eingewickeltes Stück Schwarzbrot und Bauernspeck fand.

Bei einer Hausdurchsuchung bei Lercher wurden zwei falsche Bärte gefunden. Dazu kam noch eine Reihe von Umständen dazu, die dafür sprechen, dass der sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat am Tatort befunden hatte. Ein weiterer Verdachtsmoment lag im Verhalten des Beschuldigten, als die Gendarmen mitten in der Nacht sein Haus durchsuchten. Ohne zu fragen, was natürlich gewesen wäre, wenn jemand mitten in der Nacht Einlass begehrt, öffnete er gleich seine Wohnungstüre. Das macht auf den Postenführer Lindenthaler den Eindruck, als ob Lercher den Besuch des Gendarmen bereits erwartet hätte. Man fand in seinem Arbeitshofe zwei geladene Schrot- und zwei geladene Kugelpatronen.

Auf die Frage, ob sich der Angeklagte schuldig fühlte, antwortete er mit 'Nein'. Er sagte, er hätte von Lonski gar nicht gekannt.

Der Gerichtshof beschloss im Laufe der Verhandlung am Tatort einen Lokalaugenschein vorzunehmen. Dieser fand am 23. September mit dem Gerichtshof, den Geschworenen, dem Staatsanwalt, dem Verteidiger, der Sachverständigen und dem Angeklagten statt. Nach Rückkehr nach Salzburg wurde am Nachmittag des 23. Septembers der Prozess mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

Am 24. September ging es weiter. Zu Mittag wurde die Verhandlung unterbrochen und den Geschworenen zwei Hauptfragen auf Mord und Totschlag und im Falle der Bejahung der ersten Frage noch eine Zusatzfrage auf Meuchelmord vorgelegt. Der Staatsanwalt hielt die Anklage in allen Punkte aufrecht und seiner innersten persönlichen Überzeugung nach sei Lercher der Mörder. Er hob nochmals alle Verdachtsmomente hervor, die für Lercher als Täter sprachen. Sehr warm setzte sich der Verteidiger, Dr. Otto Troyer, für seinen Klienten ein. (Zitat Quelle). Er betonte, dass man aufgrund der mangelhaften Verdachtsmomente seinen Mandanten nicht wegen Mordes anklagen dürfe. Er sei von seiner Schuldlosigkeit überzeugt. Es sei auch nicht die Sache des Angeklagten seine Schuldlosigkeit nachzuweisen, sondern die Anklagebehörde habe diesen Beweis zu erbringen, dass Lercher der Mörder sei. Das sei aber in keiner Hinsicht gelungen. Außerdem habe man unterlassen, nach dem wahren Täter noch weiter zu forschen.

Die Geschworenen zogen sich dann zur Beratung zurück. Nach ihrer Rückkehr in den Gerichtssaal verneinten sie einstimmig alle an sie gerichteten Fragen, worauf der Gerichtshof einen Freispruch fällte.

Im Oktober 1903 setzte Schutzverein für Jagd und Fischerei im Kronland Salzburg durch seinen Vorstand August Freiherr von Schwarz 1.000 Kronen Belohnung für denjenigen, der bis zum 31. Dezember 1906 Angaben zur Überführung des wahren Täters des Verbrechens an Alexander von Lonski machen kann. Doch es meldete sich niemand.

Im Juni 1904 wurde zwei Tage lang ein Relief im Erzguss für ein Marterl in der k.k. Hofbuchhandlung Höllrigl ausgestellt. Das Marterl wurde dann am 10. Juni im Raidlgraben aufgestellt. Geschaffen hatte das Marterl Franz von Pausinger, Herr Mörtl aus Wien hatte es plastisch durchgeführt und von Krupp in Berndorf bei Wien wurde es gegossen.

Quellen

  • ANNO, Salzburger Chronik, Ausgabe vom 22. September 1903, Seite 3
  • ANNO, Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 25. September 1903, Seite 6
  • ANNO Belohnung, Salzburger Chronik, Ausgabe vom 17. Oktober 1903, Seite 3, Belohnung
  • ANNO, Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 19. Jänner 1907, Seite 5, Belohnung
  • ANNO, Salzburger Chronik, Ausgabe vom 7. Juni 1904, Seite 3], Marterl

Einzelnachweise