Hauptschule


Die Hauptschule war eine vierjährige, allgemeinbildende Pflichtschule, die 2008 durch die Neue Mittelschule ersetzt ist.
Geschichte
Die Hauptschule ging durch das Bundesgesetz vom 2. August 1927 aus der Bürgerschule hervor. Sie wurde von Zehn- bis Vierzehnjährigen besucht, sofern nicht eine andere Bildungsform wie die Langform eines Gymnasiums (AHS-Unterstufe) gewählt wurde. In den letzten Jahren ihres Bestehens entwickelten sich Sonderformen der Hauptschule wie z. B. Sport- oder Musikhauptschulen. Im Gegensatz zu regulären Hauptschulen gab es besondere Aufnahmebedingungen.
Die Hauptschule stellte schon bei ihrer Gründung einen Kompromiss dar, da die Sozialdemokraten eine gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen forderte, was aber die Christlichsoziale Partei ablehnte. Als Kompromiss entstand das Hauptschulgesetz.
Bis in die 1980er-Jahre wurde die Hauptschule in zwei Klassenzügen geführt. Im ersten Klassenzug (A-Zug) wurden die leistungsstärkeren Schüler zusammengefasst, im zweiten Klassenzug (B-Zug) die schwächeren. Die Lehrpläne waren so gestaltet, dass ein Übertritt möglich war. Während der Zeit des Austrofaschismus und in der Zeit des Nationalsozialismus waren diese Bestimmungen außer Kraft gesetzt, sie wurden 1946 wieder eingeführt.
In den Hauptgegenständen (Deutsch, Mathematik, Englisch) wurde in den 1980er-Jahren das zweizügige System durch drei Leistungsgruppen ersetzt, um dem individuellen Leistungsstand der Schüler gerecht zu werden. Nach einem mehrwöchigen Beobachtungszeitraum wurden die Schüler in die Leistungsgruppen eingeteilt, wobei die erste Leistungsgruppe auf dem Niveau der AHS-Unterstufe unterrichtet werden sollte. Für leistungswillige Schüler gab es die Möglichkeit der Umstufung im Laufe des Schuljahres. In der ersten und zweiten Leistungsgruppe entfiel das "Nicht genügend", da sie bei dieser Beurteilung in die nächstniedrigere Leistungsgruppe abgestuft wurden.
Nach dem Besuch der Hauptschule standen viele Möglichkeiten offen. In der Polytechnischen Schule wurde die neunjährige Schulpflicht vollendet und auf die Lehre vorbereitet. Weitere Möglichkeiten waren Berufsbildende Höhere bzw. Mittlere Schulen oder der Besuch einer Oberstufe eines Gymnasiums.
Für die Erhaltung der Hauptschulen waren wie bei den Volksschulen die Gemeinden zuständig, während das Lehrpersonal von den Ländern gestellt und bezahlt wurde.
Quellen
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Hauptschule"