Salzburger Munizipalrat
Der Salzburger Munizipalrat (Munizipal-Rath) war von 1811 bis 1816 das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger Bürgerschaft.
Bayrische Gemeindeorganisation
Das Land Salzburg gehörte von 1810 bis 1816 zum Königreich Bayern. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von 1808 – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom 28. Juli 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter Napoleons war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde "durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten" wurde, welcher wenigstens aus vier und höchstens aus fünf Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.
Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des Bürgermeisters vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.
Der Salzburger Munizipalrat
Als Mitglieder des Salzburger Munizipalrates scheinen auf:[1]
- Christian Zezi (Kaufmann),
- Joseph Metzger (Kaufmann),
- Anton Scharl,
- Georg Hinterhuber (Apotheker).
Unter dem Vorstand des Polizeikommissärs Joseph Russegger gehörten dem Salzburger Munizipalrat im Jahr 1813 an:[2]
- Christian Zezi (Kaufmann),
- Joseph Metzger (Kaufmann),
- Anton Scharl,
- Benedikt Würstl,
- Franz Mangin (Kaufmann).
Quelle
Einzelnachweise
Vorgänger |
Bürgermeister der Stadt Salzburg 1811−1816 |
Nachfolger provisorischer Magistrat, |