Fußgängerzone

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Eine Fußgängerzone (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur Fußgängern vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der öffentliche Nahverkehr diese Straßenabschnitte mitnutzen können.

Fußgängerzonen in Salzburg

Stadt Salzburg

Bereits 1973 wurde ein Teil der Salzburger Altstadt zur Fußgängerzone. Ab der Fassade der Alten Residenz begann die neue Fuzo (der Residenzplatz durfte noch befahren werden): Alter Markt, Domplatz, Universitätsplatz, Getreidegasse, Sigmund-Haffner-Gasse, Wiener-Philharmoniker-Gasse und Judengasse waren ab 1. Juni für den Verkehr gesperrt.[1]

1975 wurde dann die Salzburger Altstadt Fuzo erweitert, 1983 wurde diese dann auf große Bereiche des historischen Stadtgebiets ausgeweitet: Die FuZo in der Stadt Salzburg erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten Altstadt. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die Getreidegasse, die Judengasse, der Alte Markt, die Sigmund-Haffner-Gasse, die Plätze rund um den Dom und seit Juni 2007 auch offiziell die Kaigasse. Rechts der Salzach sind es vor allem die Linzer Gasse mit dem Platzl und die Steingasse. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der Residenzplatz ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis 2010 wirklich eine Handhabe dagegen hatte. Eine wirksame Zufahrtskontrolle gab es nicht, und der Polizei fehlten die Ressourcen, um die Sünder laufend zu bestrafen. Am 21. Juni 2010 wurden insgesamt 36 Poller an 14 Einfahrten in Betrieb genommen, um nicht berechtigten Autofahrern die Zufahrt nun effizient zu verwehren.

Hallein

In Hallein sind Teile der Altstadt links der Salzach seit 1991 ausgewiesene Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone. Wichtige Bereiche der Fußgängerzone sind der Obere und Untere Markt, die Sigmund-Thun-Straße, der Mathias Bayrhamer-Platz sowie der Griestorplatz.

Seekirchen am Wallersee

Im Sommer 2022 führte die Stadtgemeinde probeweise eine Fußgängerzone (ausgenommen Radfahrer) von Samstag, 08 Uhr, bis Sonntag, 21 Uhr, ein. Am Wochenende 2. und 3. Juli fand in Seekirchen das Stadtfest statt. Da war das Stadtzentrum ohnehin gesperrt. Aber auch an den folgenden Wochenenden, ab 9. Juli, galt eine neue Verkehrsregelung für den Bereich zwischen Untermarkt und Obermarkt. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt der Hauptstraße. Entsprechende Verkehrstafeln werden auch in Seitengassen aufgestellt. Der Bauausschuss hat die Verordnung beschlossen, die Kundmachung wurde bereits ausgehängt. Sie gilt eigentlich bis Jahresende 2022. Aber vorerst werde sie nur bis Ende Juli verwendet, erklärt Bgm. Konrad Pieringer (ÖVP). Unter Umständen werde die Regelung verlängert bzw. generell eingeführt.

Weitere Orte mit Fußgängerzonen

Ausgewiesene Fußgängerzonen finden sich unter anderem auch in Bad Hofgastein, Bischofshofen, Lofer, Saalfelden am Steinernen Meer und Zell am See.

Quellen

Einzelnachweis

  1. www.sn.at, Archiv der Salzburger Nachrichten, Ausgabe vom 27. März 1973, Seite 5