Rupert Ramsauer
Der Bramberger Pfarrer Rupert[1] Ramsauer (*vor 1500; † 18. März 1575 in Mittersill) wurde gemeinsam mit seiner Köchin Eva Neidegger Opfer der ersten Hexenverbrennung im Pinzgau.
Amtszeit
Rupert Ramsauer wurde im Jahr 1555 Pfarrer von Bramberg[2] Zuvor hatte er in Saalbach Dienst getan.
Geschichte
Im 16. Jahrhundert drang der Hexenwahn bis in die Gebirgstäler vor und erreichte auch den Pinzgau. Die verängstigte Bevölkerung war durch den Zeitgeist leicht beeinflussbar und es kam auch im Pinzgau zu einer Anzeige wegen vermeintlicher "Wettermacherei". Verdächtigt wurde die Pfarrersköchin Eva Neidegger. Neidegger galt als eine böse und zänkische Zeitgenossin, der man nachsagte, sie sei eine Wettermacherin. Schließlich wurde dieser Vorwurf auch förmlich von den Vertretern der Gerichtsgemeinde Mittersill (den "Dritteilern") in einer an den Pflegsverwalter gerichteten Denkschrift erhoben. Schon am früheren Dienstort des Pfarrers, im Glemm (also zu Saalbach), sei die Köchin im Verdacht der Wettermacherei gestanden. Seitdem sie von dort weg sei, hätten die Glemmer bessere Ruhe vor Unwettern.
Nach einem schweren Unwetter am 28. Juni 1574 wurde sofort wieder die Köchin Neidegger beschuldigt. Nachdem aufgebrachte Bewohner ihre Verhaftung veranlasst hatten, wurde sie mehreren Verhören unterzogen. Schließlich gestand sie am 22. Jänner 1575 alles, was der Richter und die Zeugen hören wollten. Dabei belastete sie auch Pfarrer Ramsauer als Mittäter. Neuerlich gefoltert widerrief sie jedoch ihre Aussage und nun wurde auch Ramsauer verhört. Der verhörende Richter Wolf Pranberger äußerte aber die Vermutung, dass beide unschuldig seien. Die aufgebrachten Bewohner erwirkten bei Fürsterzbischof Johann Jakob Kuen von Belasy die Übertragung der Untersuchung an andere Personen, was dann auch erfolgte. Der nun mit dem Fall betraute Landrichter Caspar Panicher ließ beide brutal foltern und beide gestanden. Daraufhin wurde das Todesurteil gefällt und die beiden wurden am 18. März 1575 am Galgenrain in Mittersill hingerichtet. Die Hinrichtung erfolgte durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen; man hängte ihnen aber keinen Pulversack um den Hals, sondern beide starben den qualvollen Feuertod bei lebendigem Leib.
Der Hexenstein beim Felberturm, ein Menhir mit Schriftzeichen, soll noch heute an diesen Vorfall erinnern.
Quellen
- Klein, Herbert: " Die älteren Hexenprozesse im Lande Salzburg, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 97, 1957, S. 17-47 (S. 21−25)
- Ackerl, Isabella: "Als die Scheiterhaufen brannten". Amalthea, Wien 2011, S. 25 f.
- Erläuterungstafel beim Hexenstein beim Felberturm in Mittersill
Einzelnachweise
- ↑ Nach der Quelle "Schwert und Galgen" Seite 119 aber Matthias
- ↑ Artikel "Neukirchen am Großvenediger" und "Pfarrer von Bramberg am Wildkogel".