Frauenhäuser

2021: Vergabeverfahren Schutzunterkünfte für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder im Bundesland Salzburg im Bild: GF Uwe Höfferer (Jugend am Werk), Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) und GF Gabriele Rechberger (Viele).

Frauenhäuser haben die Funktion, Frauen, die unter Gewalt ihres Lebenspartners leiden oder denen körperliche oder psychische Gewalt (bis hin zu Morddrohungen) von diesen angedroht wird, aufzunehmen und ihnen und ihren Kindern Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Im Bundesland Salzburg gibt es seit 2021 nur mehr ein Frauenhaus im Pinzgau sowie "Schutzunterkünfte" in der Stadt Salzburg im Tennengau, im Pongau und im Lungau. Das Frauenhaus Hallein wurde ersatzlos 2021 geschlossen.

Kontakte 2021

Telefon: (06 62) 87 02 11-60 erreichbar von 09:00 bis 17:00 Uhr
24h-Sicherheits-Hotline: (08 00) 44 99 21
E-Mai: frauenhaus@viele.at
www.viele.at/schutzunterkuenfte
Postfach 3, 5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Telefon (Büro): 06582 74 30 21
Frauennotruf Innergebirg: (06 64) 500 68 68 (rund um die Uhr)
E-Mail: frauenhaus@sbg.at
www.frauenhaus-pinzgau.at

Aufgaben

Nicht jede Frau verfügt über ein eigenes oder genügendes Einkommen, um finanziell für sich und meist auch ein oder mehrere Kinder sorgen zu können. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt es daher vor, dass diese Frauen entweder sich nicht aus der Abhängigkeit des Partners wagen oder vor dem Nichts stünden. Kommt dann körperliche oder psychische Bedrohung dazu, sehen sich manche in ausweglosen Situationen. Bis zur Klärung solcher Situationen (Scheidung, Trennung, Anmietung einer eigenen Wohnung, Sorgerechtsklärung) bieten Frauenhäuser ihre Hilfe und Schutz an.

Betroffen sind nicht nur Ehen oder Partnerschaften ausländischer Staatsbürger, sondern auch Mischehen oder Ehen zwischen österreichischen Staatsangehörigen.

Das betreuende Team unterstützt die Frauen psychologisch sowie bei der Suche nach Arbeit, Wohnung und Kindergartenplätzen, begleitet sie zu Gerichtsterminen und bei Arztbesuchen und betreut ihre Kleinkinder und Babys. Die Frauen werden von einem Team betreut, das aus Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Lebensberaterinnen besteht. Für gerichtliche Auseinandersetzungen steht ihnen ein Rechtshilfebeistand zur Verfügung. Diese Betreuung muss auch aus Sicherheitsaspekten rund um die Uhr erfolgen.

Zum Schutz der Frauen werden keine Adressen der Frauenhäuser bekannt gegeben. Männer haben grundsätzlich keinen Zutritt zu Frauenhäusern.

Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist zeitlich begrenzt und hängt von der Härte des einzelnen Falles ab.

Überblick Österreich

30 Frauenhäuser gab es November 2013 in Österreich. Und in diesen fehlten zu diesem Zeitpunkt 70 Plätze. Der Europarat empfiehlt einen Platz je 10 000 Einwohnern, das wären im Fall von Österreich 834 Plätze, es gab aber nur 759. Auf diesen Umstand wies Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), im Vorfeld der am 25. November 2013 startenden Kampagne "16 Tage gegen Gewalt gegen Frauen" hin.

Die Finanzierung der Frauenhäuser ist nicht Bundes-, sondern Ländersache und daher gibt beträchtliche Unterschiede in den Bundesländern, was die Mittel betrifft. Rösslhumer meinte dazu, dass Österreich die Ratifizierung der entsprechenden Konvention des Europarats beschlossen hatte und jetzt muss der Bund für die Plätze und die Finanzierung sorgen.

Da die Zahl der Anfragen von gewaltbetroffenen Frauen weiter zunimmt, wäre grundsätzlich die Erhöhung der Kapazitäten notwendig und empfehlenswert. In Niederösterreich gab es, so Rösslhumer, 96 statt 160 Plätze, in der Steiermark 72 statt 120, in Tirol nur 19 statt 70, wobei in Innsbruck ein neues Haus in Innsbruck in Planung war. In Oberösterreich fehlten 38 der empfohlenen 140. Wien stand zwar mit 175 Plätzen gut da, jedoch fehlten in manchen Regionen Österreichs überhaupt Frauenhäuser, wie im Waldviertel (NÖ.) und im Mühlviertel (OÖ.)[1].

Frauenhäuser im Bundesland Salzburg

Bis 2019

Finanzierung

Die Frauenhäuser werden durch finanzielle Unterstützung des Landes Salzburg, der Gemeinden sowie durch private Spenden und Beiträge der Frauen selbst finanziert.

Situation 2010

Im Jahr 2010 musste die Frauenhäuser aus Platzmangel 134 Frauen zurückweisen. 2009 gab es 491 Betretungsverbote für Männer, 2010 waren es 378. 50 bis 55 Prozente der Betretungsverbote wurden in der Stadt Salzburg ausgesprochen, der Rest verteilte sich über das Land Salzburg. Im Gewaltschutzzentrum Salzburg wurden jährlich zwischen 1 000 und 1 200 Klienten betreut, 80 Prozent davon waren Frauen.

2014: Frauenhäuser stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand

Das Frauenhaus in der Stadt Salzburg informierte die Medien, dass das Land Salzburg Einsparungen verlange, die jedoch beim derzeitigen Personal- und Auslastungsstand kaum noch möglich waren. Für Birgit Thaler-Haas vom Frauenhaus Salzburg war die Rechnung einfach: "Vor sieben Jahren sind wir in das neue Frauenhaus gezogen, das hat 19 Plätze. Vorher waren es 13. Mehr Frauen heißt potenziell mehr Kosten und Aufgaben. Allerdings habe ich jetzt weniger Personal als vorher, zudem drei Mal soviel Miet- und Betriebskosten und das mit der selben Budgetsumme wie 2009."

Die rund zweiprozentigen Erhöhungen der Landessubvention hätten nur die Kürzungen wieder wettgemacht, die die Frauenhäuser 2010 hinnehmen mussten. Nur durch starke Personaleinsparungen sei es gelungen, über die Runden zu kommen. Derzeit waren Frauen im Ausmaß von 10,38 Vollzeitäquivalenten im Frauenhaus beschäftigt, von der Geschäftsführerin über die Sozialarbeiterinnen bis zur Reinigungs- und Verwaltungskraft. "Aber personalmäßig können weder wir noch das Frauenhaus in Hallein nicht mehr kürzen. Wir haben eine 100-prozentige Auslastung." Mehr als 100 Frauen hätten heuer bereits wegen Überfüllung abgewiesen werden müssen, diese werden dann "ambulant" betreut und beraten.

Einsparungs- und Verbesserungsvorschlägen seitens der Landesregierung, die den Großteil des Budgets stellte, stand sie kritisch gegenüber: "Da ist kein Verständnis da, wie wir arbeiten, und warum wir so arbeiten. Wir sind mehr als nur eine Notaufnahme, wo die Frauen ein bisschen betreut und nach drei Monaten wieder entlassen werden. Wir wollen ihnen helfen bei einem Start in ein gewaltfreies Leben, das geht nicht von heute auf morgen, das ist ein langer und intensiver Prozess." Auch die Frauen zu anderen Beratungsstellen zu schicken, zum Beispiel den Gewaltschutzzentren, hielt Thaler für nicht sinnvoll, eben so wenig wie den Vorschlag, den Nachtdienst in Hallein auf Bereitschaftsdienst umzustellen und gemeinsam mit Salzburg zu betreiben: "Wir hatten Bereitschaftsdienst, als ich vor 16 Jahren angefangen hab, und haben aus gutem Grund auf Nachtdienst umgestellt. Zudem wissen wir von den Kolleginnen im Pinzgau, dass der Bereitschaftsdienst gar nicht billiger kommt. Sobald ein Einsatz nötig ist oder ein Krisengespräch länger als zehn Minuten dauert, muss ich sowieso voll zahlen. Warum also – wenn’s nicht einmal billiger ist, und noch dazu eine Qualitätseinbuße darstellt – warum soll ich die Frauen mehr belasten, wenn es im Endeffekt nichts bringt?"

Für Renate Hojas vom Gewaltschutzzentrum Salzburg war in erster Linie die gute Kooperation zwischen Frauenhäusern und ihrer Institution wichtig. "Weist das Frauenhaus Frauen ab bzw. muss sie etwa aus Platzgründen wegschicken, dann werden sie automatisch an uns weitergeleitet. Allerdings stellen wir fest, dass davon nur sehr wenige bei uns ankommen." Über die Gründe, warum diese Frauen nicht zu ihr kommen, konnte Hojas nur Vermutungen anstellen. "Vielleicht haben sie andere Wege gefunden, aber wir sind jederzeit da und unterstützen, wo wir können. Wir sind darauf ausgerichtet, schnell zu helfen. Was möglich ist, klären wir am Telefon und sonst gibt es rasch einen Termin bei uns."

Dass sie die Frauenhäuser bei der Begleitung und Betreuung der Frauen bzw. bei den Nachtdiensten entlasten kann, bezweifelt sie jedoch. "Das scheint mir auch nicht sehr sinnvoll. Denn die Frauen erzählen dort alles, dann müssten sie es nochmal bei uns wiederholen. Im Frauenhaus sind direkt und vor Ort alle Informationen auszutauschen, Beziehung entsteht, die Frauen leben da. Dort wird eine Therapeutin empfohlen, bei uns wird vielleicht etwas anderes gesagt, das verunsichert. Wenn sie dann extra zu uns kommen müssten, das wären leere Kilometer." Entlastung bei den Nachtdiensten kann das Gewaltschutzzentrum jedenfalls auch nicht bieten, denn es ist nur tagsüber offen und erreichbar. "Anfangs haben wir bis 22 Uhr unsere Dienste angeboten, das wurde aber nicht angenommen. Viel wichtiger ist, dass die Frauen in jedem Fall und sofort die Polizei rufen, damit bei einer Gefährdung sofort eingeschritten werden kann. Die Polizei nimmt auch jeden Fall sehr ernst." Problematisch sieht Hojas die Wohnungsnot in Salzburg, denn für die Betroffenen gibt es oft keine leistbaren Unterkünfte. "Manche wissen wirklich nicht wohin und im Frauenhaus können sie auch nicht ewig lange bleiben."

Landesrätin Martina Berthold rät zur einer intensiveren Kooperation mit den Gewaltschutzzentren, um Kosten zu sparen

Landesrätin Martina Berthold meinte in einem Gespräch mit den Stadt Nachrichten, es gäbe keinen Sparkurs in den Frauenhäusern. Und führte dazu aus, dass die Landesregierung seit 2012 die Förderung jährlich um gut zwei Prozent erhöht und zusätzlich 7.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt hatte. Doch wie die Landesrätin weiter sagte, reiche dieses Geld laut den Frauenhäusern aber nicht. So fehlen dem Frauenhaus Hallein 30.000 Euro. Sie führte das in Hallein auf einen sehr intensiven Nachtdienst und einen hohen Personalschlüssel zurück, der aber mit Landesgeldern nicht zu schaffen sei.

Auf die Frage, ob sich das Frauenhaus das Angebot an Beratungen, Begleitungen der Frauen usw. einschränken sollte, erklärte die Landesrätin: "Das hat Geschichte und war auch richtig, als die Frauenhäuser gegründet wurden. Aber seit zehn Jahren haben wir neue, schärfere Gewaltschutzgesetze, und es gibt neben den Frauenhäusern auch die Gewaltschutzzentren, in der Stadt, im Flachgau und im Pongau, auch für den Tennengau sind wir in Gesprächen. Man kann nicht einer Einrichtung alles zumuten. Zum Beispiel beim Nachtdienst: Es wird ja argumentiert, man brauche das auch für die Sicherheit der Frauen im Haus. Da muss ich aber sagen, ein Frauenhaus ist keine therapeutische Einrichtung, das Frauen in so extremen psychischen Zuständen betreuen muss". Ihre Abteilung erarbeite ein Konzept, in dem es ihr absolutes Bemühen ist, die beiden Frauenhäuser in den Regionen, in Hallein und Saalfelden am steinernen zu halten, zusätzlich zum großen zentralen Frauenhaus in der Stadt mit Nachtdienst.

2015: Situation im Bundesland Salzburg

Birgit Thaler-Haag, AÖF-Obfrau und Leiterin des Frauenhauses Salzburg, erklärte dazu, dass österreichweit die Situation teilweise recht schwierig, in Salzburg sogar besonders schwierig wäre. Der Finanzskandal 2012 in der Finanz- und Vermögensverwaltung des Landes bzw. die sich daraus ergebenden Spekulationsverluste zwangen das Land Salzburg zum Sparen, was für die Frauenhäuser in Salzburg eine ungewisse, finanzielle Situation bedeutete. Nach 2014 könnte sogar die Mittel gekürzt anstatt den tatsächlichen Gegebenheiten erhöht werden.

Die drei Frauenhäuser des Bundeslandes mussten schon in den vergangenen Jahren mit einem recht knapp bemessenen Budget auskommen und dies trotz einer Auslastung von mehr als 90 Prozent. 2013 musste das Frauenhaus Salzburg sogar 27 Frauen an andere Opferschutzeinrichtungen weiterverweisen, weil es keine freien Zimmer hatte.

2016: Frauenhaus Hallein Landesregierung kürzt Budget um 15.000 Euro - Nachtdienst gefährdet

Hauptartikel 2016: Landesregierung kürzt Budget um 15.000 Euro - Nachtdienst gefährdet

Wie das Bezirksblatt Tennengau in seiner Ausgabe vom 21. Dezember 2016[2] berichtete, wollte die für Frauenangelegenheiten zuständige Landesrätin Mag.a Martina Berthold (Die Grünen) den bewährten und notwendigen Nachtdienst nicht mehr finanzieren. Rufbereitschaft statt Nachtdienst im Frauenhaus Hallein, so die Meinung der Landesrätin. Aber auch eine Rufbereitschaft kostet Geld und wenn schon der notwendige Nachtdienst nun irgendwie durch Spenden aufrecht erhalten werden muss, verlangte Doris Weissenberger, Leiterin des Frauenhauses Hallein, dass die Landesregierung doch mindestens die Kosten für diese Rufbereitschaft in der Höhe von 15.000 Euro bezahlen muss. Aber auch das wollte die Landesrätin nicht.

Situation seit 2020

2020: Betreuung der Frauenhäuser in der Stadt Salzburg und Hallein sollen europaweit ausgeschrieben werden

Mitte Februar 2020 informierte Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS), dass die Betreibung der Frauenhäuser in Hallein und in der Stadt Salzburg europaweit ausgeschrieben wird. Ausgenommen von dieser Ausschreibung war das Frauenhaus Pinzgau, das neu in Form von Wohnungen errichtet wird. Die Bewerber müssen keine Erfahrung im Führen von Frauenhäusern haben. Voraussetzung ist Erfahrung in der psychosozialen Betreuung von Frauen. Zu welchen Bedingungen Gebäude gemietet würden, sei Sache des neuen Betreibers und seines Gesamtkonzepts.

Zudem erwartete sich die Landesrätin, dass sich Frauenhäuser dem Thema Übergangswohnungen öffnen - das habe in der Vergangenheit nicht funktioniert. Sie betonte, dass es ihr nicht ums Einsparen gehe. "Ganz im Gegenteil: Für Schutzwohnungen stehen 50.000 Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung." Derzeit förderte Klambauer die bestehenden Plätze in Salzburg und Hallein mit 1,2 Millionen Euro. Dieses Geld werde es weiterhin geben. Anstelle von einjährigen Förderverträgen für einzelne Häuser bzw. deren Träger will Klambauer künftig eine dreijährige Leistungsvereinbarung mit der Option auf Verlängerung abschließen. Spätestens bis Mitte 2021 sollen die Frauenhäuser neu ihren Betrieb aufnehmen.

Landesrätin Andrea Klambauer solle ihre Entscheidung zur Ausschreibung der Frauenhäuser bei einem runden Tisch im Halleiner Rathaus "einmal direkt im Gespräch begründen und belegen'", fordert Anfang März der Halleiner SPÖ-Bürgermeister Alexander Stangassinger.

Klambauer kündigte an, im Dezember 2020 die Entscheidung bzgl. Betreiber mitzuteilen. Doch daraus wurde nichts, da sich ein Bewerber benachteiligt fühlte und klagte.

2021: Die Situation der Salzburger Frauenhäuser

Die Auslastung im Jahr 2020 betrug durchschnittlich 65 Prozent. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wurden und werden in Salzburg auch keine Gewaltschutzopfer und ihre Kinder aus Platzmangel abgewiesen – ganz im Gegenteil, Salzburg übernimmt immer wieder Frauen aus anderen Bundesländern. Aktuell im Jänner 2021 betrug die Auslastung der Salzburger Frauenhäuser 60 Prozent. Im Frauenhaus Salzburg Stadt waren (Stand 27. Jänner 2021) 15 Plätze belegt und vier Plätze frei, im Frauenhaus Hallein waren fünf Plätze belegt und drei Plätze frei und im Frauenhaus Pinzgau waren derzeit ein Platz belegt und vier Plätze sind frei.[3]

Frauenhäuser: Einspruch unterlegener Bieter abgewiesen

Die Verhandlung fand im Februar 2021 statt. Der Einspruch unterlegener Bieter nach der Ausschreibung für einen neuen Träger der Salzburger Frauenhäuser wurde vom Landesverwaltungsgericht zurückgewiesen. "Durch diese Entscheidung wurde die Richtigkeit des Ausschreibungsprozesses bestätigt. Damit ist jetzt ein plangemäßer und reibungsloser Übergang auf die neuen Träger mit 1. Juli 2021 garantiert", sagte Landesrätin Andrea Klambauer. Der Bestbieter wurde bereits in der Ausschreibung durch eine unabhängige Expertenkommission ermittelt.

Zum neuen Konzept

In der Vergangenheit wurde mehrmals ein Konzept für die Salzburger Frauenhäuser entwickelt. Die Ideen reichen über zehn Jahre zurück, umgesetzt wurden die Pläne allerdings nie. "An einer verbesserten, flächendeckenden Neuaufstellung des Gewaltschutzes in Salzburg führt für mich kein Weg vorbei. Ich bin nicht Frauenlandesrätin geworden, um den Stillstand im Gewaltschutz zu verwalten", so Klambauer. Als Beispiel nannte die Landesrätin, ob die Förderung wirklich bestmöglich den Gewaltopfern zu Gute kommt, oder überwiegend dem Systemerhalt dient. "Seit Jahren wird vorrangig über den Erhalt einzelner Standorte diskutiert, während hingenommen wurde, dass weite Teile des Bundeslandes völlig unterversorgt waren. Jetzt wird ein flächendeckendes und flexibles Angebot für ganz Salzburg geschaffen."

Erhöhen will die Landesrätin die Anzahl der Übergangswohnungen, die weniger betreuungsintensiv sind und den Übergang in ein selbstständiges Leben ermöglichen. Dies soll nun nach den Bedürfnissen der Frauen geschaffen und das Angebot für Gewaltopfer in Salzburg künftig an deutlich mehr Standorten als bisher im ganzen Bundesland angeboten werden. Ebenso soll die Sicherheit durch das neue Konzept deutlich erhöht werden. "Durch die Übergangswohnungen der Caritas und durch die mobile Betreuung der Bestbieter werden wir den Frauen künftig helfen, wieder ins eigene Leben hineinzufinden. Für schwer traumatisierte Frauen wird weiterhin eine 24-stündige Hochrisikobetreuung zur Verfügung stehen", betont Klambauer. Und auch für Frauen mit nicht-deutscher Muttersprache gibt es ein Angebot. "Fast 90 Prozent der Gewaltopfer im Frauenhaus haben Migrationshintergrund, viele Frauen sprechen nicht fließend Deutsch. Für sie schaffen wir eine niederschwellige Möglichkeit, sehr hohe Sicherheitsstandards sowie eine fachkundige mobile und stationäre Betreuung in 26 Sprachen", so Landesrätin Andrea Klambauer.[4]

Die neuen Betreiber "Viele" und "Jugend am Werk"

Die Bietergemeinschaft "Viele gGmbH" und "Jugend am Werk" wird ab 1. Juli 2021 das Gewaltschutzkonzept für Salzburgs Frauenhäuser übernehmen und maßgeblich weiterentwickeln.

Kündigungen: Fälle für Arbeitsgericht

Dabei geht es um den Antrag auf Kündigung von drei Mitarbeiterinnen, wobei die zentrale Frage lautet: Handelt es sich um einen Betriebsübergang?

Im Fall von drei Mitarbeiterinnen mit besonderem Kündigungsschutz hat die Salzburger Frauenhaus GmbH, die mit Ende Juni ihre Tätigkeit einstellt und sich auflöst, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Kündigung gestellt. Das will Arbeiterkammer-Präsident Peter Eder nicht kampflos hinnehmen, da es sich aus seiner Sicht um einen Betriebsübergang handelt und die Mitarbeiterinnen vom neuen Betreiber übernommen werden müssen. Er wirft Landesrätin Andrea Klambauer vor, das nicht als Vorgabe in die Ausschreibung gehabt zu haben.

Andrea Klambauer betont, dass eine Übertragung von Aufgaben oder auch die Übernahme eines gemieteten Hauses noch keinen Betriebsübergang ausmachen. Das wäre erst der Fall, wenn der neue Betreiber wesentliche Teile des Personals, die Arbeitsorganisation oder die Betriebsmethoden übernähme. Tatsächlich handle es sich aber um ein völlig neues Konzept. Daher sei es Sache der Träger, sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualifikationen ihre eigenen Teams zusammenzustellen.

Zusammen mit der Gewerkschaft will Eder Kontakt zu Jugend-am-Werk-Geschäftsführer Uwe Höfferer und Gabriele Rechberger (Viele gGmbH) aufnehmen, um zu erwirken, dass die drei Frauen freiwillig übernommen werden. Sollte das Arbeitsgericht den Betreiberwechsel als Betriebsübergang einstufen und dem Antrag auf Kündigung nicht zustimmen, wären auch sämtliche Kündigungen anderer Mitarbeiterinnen aufgehoben. Sie müssten dann weiterbeschäftigt werden.[5]

2021: Das neue Salzburger Gewaltschutzkonzept im Überblick

  • Hilfe für Gewaltopfer künftig an acht Standorten im ganzen Bundesland
  • insgesamt 37 Plätze in Schutzunterkünften, inklusive der weitergeführten fünf Plätze im Frauenhaus Pinzgau
  • bis Ende Oktober 2021 zusätzlich 35 Plätze in Übergangswohnungen
  • umfangreiches stationäres wie auch ambulantes Betreuungsangebot
  • Beratung von Gewaltopfern in 26 Sprachen
  • an den Bedürfnissen der Frauen und Kinder orientiert
  • mehr Sicherheitsstufen und umfassende Risikoanalyse
  • jährliches Budget von 1,6 Millionen Euro bleibt erhalten
  • 143.000 Euro Übergangsförderung für Schutzunterkünfte (siehe dazu Plainstraße 83)

Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten.

Unabhängige Expertenkommission

Eine unabhängige Kommission, bestehend aus anerkannten Expertinnen und Experten, hatte in diesem umfangreichen Verfahren kompetent und neutral die Bewertung der eingereichten Gewaltschutzkonzepte vorgenommen und anhand klar definierter Kriterien die Reihung vorgenommen. Über die insgesamt fünf eingereichten Konzepte österreichischer Bieter entschied zu 60 Prozent die Qualität und zu 40 Prozent der Preis. Der Bestbieter "Viele" und "Jugend am Werk" "erreichte dabei in Summe 85,32 Punkte, wobei 45,32 Punkte auf Qualitätskriterien und 40 Punkte auf den angebotenen Preis entfallen. Die eingereichten Unterlagen wurden von der Expertenkommission eingehend geprüft und bewertet, außerdem wurde ausführlichen Präsentationen und Fragebeantwortungen Raum und Zeit gegeben. Die Expertinnen und Experten der Kommission kommen aus dem Gewaltschutz- und Sozialbereich, der Polizei, dem Vergaberecht sowie dem Frauenreferat. Darüber hinaus wurde die Kommission wissenschaftlich begleitet.

Beurteilungskriterien im Detail

Die Beurteilung der Qualität setzt sich aus den folgenden Zuschlagskriterien zusammen:

  • Anzahl der Plätze und Standorte in ganz Salzburg
  • Prozessqualität, sprich Know-how und Erfahrung in der Betreuung von Gewaltopfern
  • Immobilienkonzept für eine flächendeckende stationäre und ambulante Betreuung
  • Sicherheitskonzept für eine stationäre Betreuung im Frauenhaus sowie Schutz- und Übergangswohnungen
  • Personelle Ausstattung und Vernetzung mit Stakeholdern

Beurteilt wurden das Konzept zur Kontaktaufnahme durch die Gewaltopfer, die Erfahrung und Kompetenz bei der psychosozialen und rechtlichen Beratung und Betreuung unter Berücksichtigung aller Gefährdungsstufen sowie das Wohnen im Frauenhaus und die Unterstützung der Kinder. Die Bestbieter überzeugten die Kommission hier durch ihre Expertise und jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Gewaltschutz sowie Kinder- und Jugendarbeit auf dem Gebiet der opferschutzorientierten Täterarbeit wie auch in der Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund. Die interkulturelle Kompetenz und auch das personelle Angebot an erfahrenen Dolmetscherinnen und muttersprachlichen Beraterinnen in 26 Sprachen überzeugten die Kommission. Drei Viertel aller Gewaltopfer, die in Frauenhäusern Zuflucht suchen, haben eine andere Staatsbürgerschaft und damit einen anderen kulturellen Hintergrund.

Die Mindestanforderung sah laut Vergabe 27 Plätze (Status quo) unter Berücksichtigung aller Gefährdungsstufen vor. Neben dem bestehenden Standort in der Stadt Salzburg mit 17 Plätzen mussten die Bieterinnen und Bieter zumindest noch zehn Plätze in zwei weiteren Bezirken berücksichtigen. Die Bestbieter "Viele gGmbH" und "Jugend am Werk" decken mit ihrem Konzept alle Bezirke ab und bieten den von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern insgesamt 32 Plätze an acht Standorten in ganz Salzburg an. Alle Standorte in Nähe der Zentralräume erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen und sind bestens an den öffentlichen Verkehr, die medizinische Betreuung und Bildungseinrichtungen angebunden.

Weblinks

Quellen

Einzelnachweise