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Wechsel bei Salzburger Frauenhaus: Kündigung ist Fall für Arbeitsgericht

Es geht um den Antrag auf Kündigung von drei Mitarbeiterinnen. Die zentrale Frage lautet: Handelt es sich um einen Betriebsübergang?

AK-Präsident Peter Eder: „Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Betriebsübergang. Das heißt: Die Mitarbeiterinnen müssen vom neuen Betreiber übernommen werden.“
AK-Präsident Peter Eder: „Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Betriebsübergang. Das heißt: Die Mitarbeiterinnen müssen vom neuen Betreiber übernommen werden.“

Im Fall von drei Mitarbeiterinnen mit besonderem Kündigungsschutz hat die Salzburger Frauenhaus GmbH, die mit Ende Juni ihre Tätigkeit einstellt und sich auflöst, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Kündigung gestellt. Das will AK-Präsident Peter Eder nicht kampflos hinnehmen. "Aus meiner ...