Betteln
Betteln bedeutet ursprünglich 'wiederholt bitten', gewöhnlich um Almosen[1]. Betteln ist in Stadt und Land Salzburg von jeher ein Thema und hat 2012 einen neuerlichen Diskussionshöhepunkt erlebt. Am 20. Mai 2015 beschloss der Salzburger Gemeinderat ein Bettelverbot in Teile der Altstadt.
Geschichtlicher Rückblick in Salzburg
Mittelalter
Almosen zu geben wurde als Ausgleich für die ungerechte Verteilung von Privateigentum angesehen und in weiterer Folge zum allgemeinen Gebot erhoben. So legte die von Karl dem Großen einberufene Synode von Salzburg fest, dass alle guten Christen nach besten Kräften viermal im Jahr Almosen zu geben haben.
Diese Entscheidung, private Spenden als Christenpflicht anzusehen, trug entscheidend dazu bei, dass das Almosen, gegenüber anderen Formen der Armenfürsorge an Bedeutung gewann. Der Anspruch auf Hilfe wurde im Mittelalter also allgemein anerkannt und das Betteln galt weder als Schande noch unterlag es in irgendeiner Form der Ächtung. Bettelverbote waren der mittelalterlichen Gesellschaft fremd, und auch mit den späteren Vorwürfen der Untüchtigkeit, des Müßiggangs oder der Arbeitsscheu waren die Bettler in jener Zeit nicht konfrontiert.[2]
Spätes Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert
Dies änderte sich im späten Mittelalter, denn aufgrund von Missernten und infolgedessen Hungerperioden und Preissteigerung flohen immer mehr Menschen in die Städte[3]. Aufgrund der schlechten Situation kam es, dass immmer mehr Menschen betteln (und betteln mussten). Die bisherige Armenfürsorge – getragen von kirchlichen Institutionen – war überlastet, und städtische Räte übernahmen (teilweise) diese Aufgabe. Die Verwaltung der städtischen Armenfürsorge galt es zu optimieren. Mit diesem Optimierungsprozess ging eine Wahrnehmungsveränderung des Bettelns einher. Nun wurde das Betteln stetig zu sozial unerwünschtem Verhalten.[4]
Die Folge war jedenfalls die Erlassung von Bettelordnungen, etwa der Nürnberger Bettelordnung oder der Wiener Bettelordnung (1443)[5]. Verbote und Bestrafungen folgten für jene, die nicht mit Hilfe von Zeugen ihre Hilfsbedürftigkeit nachweisen können.[6]
Die weltliche Obrigkeit entschied über Almosen und Spenden, doch auch innerhalb der Kirche wurde die Bettelplage immer kritischer betrachtet. So befürwortete die im Jahr 1456 abgehaltene Provinzialkirchenversammlung in Salzburg ebenso die Ausweisung von vagabundierenden Bettlern aus den Städten[7].
Die Ordnungen zielten keinesfalls auf eine Besserung der Lage der BettlerInnen ab. Stattdessen erfolgten stetige Stigmatisierung der Menschen, die bettelten. Außerdem wurden die BettlerInnen in zwei Gruppen eingeteilt: Heimische und Fremde. Die der ersten Gruppe waren gut und unverschuldet. Die Fremden waren schlecht und selbst an ihrer Lage schuld. Einen wesentlichen Faktor, der zur Veränderung der Ansichten über das Betteln beitrug, wird wahrscheinlich das aufkommende Arbeitsethos darstellen. Wer körperlich und geistig fähig ist, arbeiten zu gehen, dem ist nicht gestattet, zu betteln. Die Verordnungen blieben zunächst allerdings nur auf dem Papier. Erst im 16. Jahrhundert verschärfte sich die Situation für Menschen, die betteln (müssen), weiter. Die Gemeinden hatten Sorge zu tragen, dass die Armen versorgt würden beziehungsweise diese zu arbeiten hätten. War dies den Gemeinden nicht möglich, so konnten sie Bettlerbriefe ausstellen, mit diesen konnten die Menschen an anderen Orten versuchen, zu überleben.[8]
BettlerInnen wurden verstärkt mit Kriminalität und Bandenwesen in Verbindung gebracht. Helmut Bräuer (* 1938), Historiker und Archivar, schreibt hierzu, dass zwar die Kriminalität im Laufe des 17. Jahrhunderts anstieg, dies aber folgende (Hinter-)Gründe hatte: "Bevölkerungswachstum[s], das objektiv die Zunahme der Deliktmöglichkeiten einschloß, als auch der sich vertiefenden sozialen Gegensätze innerhalb der Gesellschaft sowie der materiellen und geistig-psychischen Folgen der militärischen Konflikte jener Zeit." Er meint weiters:
- "Daraus aber zu folgern, dass das Anwachsen der Bettlerscharen per se auch ein lineares, gleichrangiges Ansteigen ihrer Kleinkriminalität, insbesondere ihrer Diebstähle, zur Folge gehabt hätte, wie das zeitgenössisch üblich war, ist unsinnig und ganz und gar nicht zu belegen. Es gab keinen solchen stringten Weg, der vom Bettel zum Diebstahl geführt hätte [...]. Da aber die Quote der Kleinkriminalität, deren Träger sich aus allen sozialen Schichten rekrutierten, generell stieg, musste es wünschenswert sein, die Hauptlast der Schuld jenen aufzubürden, die mit den bislang angewandten Mitteln seitens der geistlichen und weltlichen Obrigkeit nicht zu disziplinieren waren. [...] Wie der Hexenvorwurf und die sich darauf gründenden fanatischen Verfolgungsexzesse zu einem erheblichen Teil gegen die Bettler gerichtet waren, so stellte die Gleichsetzung von Bettlern und Dieben in ähnlicher Weise einen Versuch dar, die unerwünschten Almosengeher mit Mitteln der Diskriminierung und Stigmatisierung öffentlich ins Abseits zu rücken."[9]
Natürlich gab es auch Bettler, die kriminell agierten, doch gab und gibt es wahrscheinlich keine Gruppe oder Unternehmen, wo nicht korrupte, kriminelle u.ä. moralisch verwerfliche Handlungen von Einzelnen, teils Mehreren an den Tag gelegt werden. Bräuer nennt hier etwa den Bettlersohn Veit Kirchpirchler; fügt aber hinzu, dass der Umstand, sich in einer sozialen Situation zu befinden, in der es einem nicht mehr ermöglicht wird, auf- bzw. herauszusteigen, dazu geführt hat, dass viele versuchten, zwischen ihren Auseinandersetzungen mit der Obrigkeit den größtmöglichen Gewinn zu erzielen[10].
Während etwa in Frankreich, England und Spanien die BettlerInnen in die Kolonien geschickt wurden[11], kammen sie in Österreich regelmäßig in Zuchthäuser und in ungarische Grenzhäuser, ebenso mit Verrichtung von Arbeit ohne Sold[12].
17. und 18. Jahrhundert
1678 erließ Fürsterzbischof Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg die Almosenordnung mit der Einführung eines "Bettlerkatasters". In den 1690er-Jahren waren in Wien von insgesamt 1 051 bettelnden Menschen (die aufgezeichnet wurden) 102 Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre. In Salzburg waren es 460 Kinder von insgesamt 3 540 offiziellen BettlerInnen.[13]
Menschen, die bettelten, taten dies als Einzelbettler, Geschwisterbettler oder in Gruppen von Fremden. So meinte Margaretha Wucherer im Pfleggericht Neumarkt, sie sei von zu Hause weggelaufen, der Stiefvater habe sie nicht gut behandelt, und seither sei sie "mit verschiedenen Leuten im Bettel vagirt" [...].[14]
Nachweise für Bettlerbanden gibt es allerdings nicht. Höchstens Bettlerkleingruppen bei Kindern und Jugendlichen oder größere Familienverbände hätte es gegeben. Größere Gruppen wären auch kaum möglich gewesen, denn sie wären zu sehr aufgefallen und hätten die Obrigkeit gegen sich aufgebracht.[15]
Im größten Hexenprozess der Salzburger Landesgeschichte und auf dem Boden des heutigen Österreich, dem um den Zauberer Jackl, spielten Bettlerkinder eine zentrale Rolle und hatten die schlechtesten Karten gegenüber Fürsterzbischof Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg - das war bereits im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts. 1678 erließ Max Gandolf Graf von Kuenburg die Almosenordnung mit der Einführung eines "Bettlerkatasters".
19. Jahrhundert bis in die Gegenwart
Auch die nächsten Jahrhunderte änderten nichts am Umgang mit Menschen, die bettelten. In allen größeren österreichischen Städten, wie Innsbruck, Salzburg, Linz, Graz und Wien, existierten zu Beginn des 19. Jahrhunderts Zwangsarbeitshäuser, in die all jene Menschen über 12 Jahren geschickt wurden, die entweder nicht arbeiten wollten oder konnten oder denen dies einfach vielfach unterstellt wurde.[16]
In den 1930er-Jahren gab es erneut sehr viele Bettler in Österreich. Doch als Ursache wird weder die Not der Nachkriegsjahre noch die Wirtschafts- bzw. Finanzkrise genannt, die die USA und Europa erschütterten, und die damit einhergehende Arbeitslosigkeit. Stattdessen wurde die Polizei beschuldigt, zu wenig gegen die BettlerInnen zu tun, und zudem wurden Annoncen in Zeitschriften, Zeitungen und Ähnlichem geschaltet, um die BürgerInnen vor den BettlerInnen zu warnen und anzuhalten, diesen nichts mehr zu geben.[17]
Viel schlimmer noch war die Situation für Roma und Sinti.
Erst in den 1970er-Jahren wurde Betteln als Strafbestand aus den Gesetzbüchern des Bundes gestrichen. Allerdings finden sich nun in manchen Bundesländern Bettelverbote. Allerdings war hier noch nicht geklärt, ob die Bundesländer überhaupt ein Recht für solche Verbote hätten. Salzburg war eines der ersten Bundesländer in Österreich, die das generelle Bettelverbot erneut einführten (§ 29 des Landessicherheitsgesetzes). Dieses wurde 2012 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und ist aus dem Salzburger Landessicherheitsgesetz gestrichen worden (LGBl Nr 53/2012 - Kundmachung über die Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof).[18] Begründet wurde die Aufhebung des generellen Bettelverbotes mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
Nur durch das Betteln können sich manche Menschen am Leben erhalten und es darf keinem Menschen verweigert werden, seine (Mit-)Menschen darauf aufmerksam zu machen; der Rechtsanwalt des Antragstellers hatte dem Verfassungsgerichtshof vorgetragen:
- " Betteln ist in vielen Fällen, jedenfalls im Fall des Antragstellers der einzige Weg, in dem man für sich und seine Familie das für die Bestreitung des Lebensunterhaltes Notwendige bekommt, was eine unabdingbare materielle Voraussetzung dafür ist, das eigene und das Familienleben frei zu gestalten. [...] Die Lebenssituation des Antragstellers sich vor Augen haltend muss davon ausgegangen werden, dass dieser das im Recht der freien Gestaltung der persönlichen Lebensführung inkludierte Recht darauf, sich den für sich und seine Familie notwendigen Lebensunterhalt und zwar durch Betteln zu beschaffen in Anspruch nimmt, dies deshalb, weil es ihm nicht möglich ist, den notwendigen Lebensunterhalt auf andere Weise zu erwerben." (zitiert in der Grundsatzentscheidung zu Bettelverboten - Bettelverbot Salzburg; www.verfassungsgerichtshof.at G 155/10‐9 30. Juni 2012)
Außerdem gilt dies nicht nur für StaatsbürgerInnen, sondern für Jedermann bzw. Jedefrau. Diese Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof betrifft ausschließlich das stille/passive Betteln.[19]
Somit gab es die Möglichkeit, im Bundesland Salzburg neue bzw. ein schwächeres Bettelverbot einzuführen. Dies wurde auch bald nach dem Entscheid (Sommer 2012) nachgeholt und zwar im Herbst 2012.[20]
Kritische Meldungen gibt es unter anderem von der Salzburger Armutskonferenz:
- "Mit dem neuen Sicherheitsgesetz [...] ist die Landesregierung auf dem Holzweg", so Robert Buggler, Sprecher der Salzburger Armutskonferenz. "Erstens ist es grundsätzlich der falsche Weg, ausschließlich mit Verboten und Strafen ein soziales Problem lösen zu wollen. Zweitens schießen die neuen Bestimmungen maßlos über das Ziel hinaus, Stichwort: Bettelverbotszonen. Drittens fehlen völlig begleitende soziale und deeskalierende Maßnahmen. Und Viertens widerspricht die neue Regelung den Intentionen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes."[21]
Kritik kam ebenfalls von den Grünen - welche Angaben der Gesetzesentwürfe wären im 'Husch-Pfusch-Verfahren' gemacht worden - und der Bürgerliste[22]. Auch die Plattform für Menschenrechte kritisierte den neuen Antrag.
Trotzdem stimmten SPÖ, ÖVP, FPÖ zu. Der Antrag wurde am 31. Oktober 2012 im Salzburger Landtag beschlossen. Das Salzburger Landesgesetz, genauer der § 29 (Bettelei), wurde in abgeschächter Form wieder eingeführt.[23]
Salzburg-Splitter im Überblick
Im Bundesland Salzburg geht die Namensgebung der Pongauer Gemeinde St. Martin am Tennengebirge auf den hl. Martin zurück, der seinen Mantel mit einem Bettler teilt. In der Filialkirche zum heiligen Martin in Pfongau in der Flachgauer Stadt Neumarkt am Wallersee schuf Johann Scheidl eindrucksvoll diese Bettlerszene.
Ab dem Mittelalter waren Bettler in Hexenprozesses oft Anklagte. So finden sich u. a. Berichte über Bettler, die im Zusammenhang mit Zauberei gefoltert wurden, in den Geschichtsbüchern des Lungauer Schlosses Moosham. Auch in den der Pest waren Bettler oft Leidtragende, wurden sie doch manchmal nicht mehr in Dörfer und Städte gelassen.
Wer früher in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erreichte, erwarb das Heimatrecht (1820 – 1938, einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die Einlage. Wer kein Heimatrecht erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem Dienstboten vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als Bettler, wenn er arbeitsunfähig geworden war.
Der Gasthof zum Noisternig trug im 19. Jahrhundert den Namen "Bettelmanns Umkehr". Dieser etwas seltsame Name rührt von einem damals dort angebrachten und von Kontrollorganen bewachten Zollschranken her, vor dem Bettler und Walzbrüder umkehren mussten.
In der Rochuskaserne in Maxglan wurden Bettler, Unterstandslose und Kleinkriminelle eingesperrt und mussten sich ihre Verpflegung selbst erarbeiten.
Sagen, Beispiele und Vorkommnisse
Sage
In der Weitmoser-Sage, die im ausgehenden Mittelalter entstand, dreht es sich um das Verhalten gegenüber Bettlern.
Beispiele und Vorkommnisse im 20. und 21. Jahrhundert
Durch das Ende der Bürmooser Glasindustrie um 1931 begann eine schwere Zeit für die Flachgauer Gemeinde Bürmoos. Viele Familien mit bis zu zehn Kindern waren ohne Einkommen. Manche bekamen Arbeit beim Bau der Großglockner Hochalpenstraße. Andere zogen nach Niederösterreich, nach Brunn am Gebirge, weil es dort noch eine intakte Glashütte gab. Das Sozialsystem war damals noch dürftig, 20 Wochen Arbeitslosengeld gab es, danach galt man als "ausgesteuert". So sollen die Bürmooser verschrien gewesen sein, "weil sie zu den Bauern bis ins Innviertel betteln gegangen sind. Viele haben durch Beeren- und Schwammerlbrocken überlebt", erzählt Alexander Schwarz, der sich selbst zunächst als Bau- und Ziegeleiarbeiter durchschlug, bis er schließlich nach dem Krieg als Schaffner bei der Salzburger Lokalbahn eine berufliche Heimat fand.[24]
Ein in Salzburg seit 1979 bestandenes Bettelverbot wurde mit Erkenntnis vom 11. Juli 2012 vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Grund dafür war die Beschwerde eines slowakischen Staatsbürgers im Oktober 2010. Das Höchstgericht stimmte zu, dass das Salzburger Bettelverbot gegen den Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, da es verhindere, dass jedermann ausnahmslos an öffentlichen Orten andere Menschen auf seine individuelle Notlage aufmerksam machen könne (Freiheit der Meinungsäußerung). Das Verbot von "aggressivem Betteln" ist verfassungskonform, nicht jedoch das von "stillem" Betteln, sagt der VfGH. Der VfGH räumte keine Frist zur Reparatur des Gesetzes ein.
In Salzburg prallten nämlich in den letzten Jahren zunehmend die Verfechter der "Alle-verhaften-Strategie" ungebremst auf auf jene, die den Gruppen aus Osteuropa am liebsten rote Teppiche ausrollen würden[25]. Immer wieder fühlten und fühlen sich Besucher in der Stadt Salzburg von Bettlern bedroht. Wobei der Ausdruck aggressives Betteln entstanden ist.
Bettler in Salzburg
- Hauptartikel Bettler in Salzburg
Laut Stadtverwaltung kommen die Beschwerden wegen aggressiven Bettelns und illegalen Campierens samt Geruchsbelästigung mittlerweile aus allen Salzburger Stadtteilen. 41 Anzeigen gab es von Jänner bis August 2012 wegen Übertretung nach dem Forst- und dem Campingplatzgesetz, ein Drittel mehr als bisher. Jüngste Aktion: In der Nacht vom 13. auf den 14. September 2012 räumte das Amt für öffentliche Ordnung gemeinsam mit dem Strafamt und der Polizei auf dem Kapuzinerberg drei Zelte mit drei slowakischen Bettlern und einem Bosnier. Nur wenige Tage zuvor hatte der Magistrat slowakischen Bettlern zum zweiten Mal Hundewelpen abgenommen. Die Bettler hatten um Geld für die Hundewelpen gebeten oder wollten das Tier in der Getreidegasse verkaufen.
Ein skurriler Vorfall trug sich am 28. August 2012 um 11 Uhr am Rosenhügel hinter dem Schloss Mirabell zu. Vor den Augen von Stadtbeamten gingen zwei Gruppen von Bettlern aufeinander los, wobei die Beteiligten ihre Krücken wegwarfen und zum Angriff auf ihre Kontrahenten los gingen. (Angabe von Quellen etc. fehlt!)
Dienststellenleiter Rudolf Stolzer vom Magistrat berichtet, dass im öffentlichen WC in der Salzburger Wiener-Philharmoniker-Gasse die Umsätze im Sommer 2012 merklich zurückgingen. Der Grund sei von Reinigungsfrauen beobachtet worden: Bettler nutzten Kabinen als Aufenthaltsbereich und um ihre "Bettlerkluft" überzuwerfen bzw. sich nach Dienstende wieder ihre Alltagskleidung anzuziehen. Man habe die Betreffenden mehrfach zum Verlassen der Anlagen aufgefordert.
Warum betteln Menschen?
Gründe die sich wechselseitig bedingen sind folgende: [26]
- Armut
- staatliche Unterstützung reicht nicht zum Leben, z. B. in Bulgarien, Rumänien besonders niedrig:
- Arbeitslosigkeit
- in Slowakei nicht eingestellt wegen Kindern – weil Frauen nicht immer arbeiten können z. B. bei Krankheit von Kindern; oder weil sie bei den Kindern zu Hause bleiben sollten; in Österreich: keine Papiere – keine Arbeit; können nicht mehr nach Hause zu den Kindern fahren – Betteln ist dann die flexiblere Lösung;
- geringe Schulausbildung bzw. fehlende Ausbildung
- aufgrund wirtschaftlicher Situation der Eltern, hohe Anzahl an Geschwistern; Pflege kranker Elternteile; kein Geld für die Schule, Nachhilfe u.ä. Aufgrund fehlender Ausbildung bekommen die Menschen keine Arbeit, eine Ausbildung können sie sich aber nicht leisten;
- Krankheit
- - Betreuungspflichten
- - Diskriminierung am Arbeitsmarkt (aufgrund Frauen, ethnischer Zugehörigkeit)
Als übergeordnetes Motiv lässt sich 'Überlebensunsicherheit' angeben.
Was ist erlaubt, was verboten
Strafbar macht sich nur noch, wer "in aufdringlicher und aggressiver Weise" bettelt. Wer still auf der Straße sitzt, kann nicht mehr bestraft werden. Nicht erlaubt ist, an Engstellen allein oder als "Bettler-Team" Passanten aufzuhalten. Auch soll verboten werden, eine Behinderung vorzutäuschen.
Quellen
- "Salzburger Nachrichten", 14. September 2012 - Abschnitte "2012" und "Vorkommnisse"
Einzelnachweise
- ↑ Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, dtv, 8. Auflage 2005: 128.
- ↑ Müller, Oliver: Vom Almosen zum Spendenmarkt; Sozialethische Aspekte christlicher Spendenkultur, Freiburg im Breisgau, Lambertus-Verlag, 2005, S. 117 ff. zitiert nach Waltl, Anton: Bettelverbote in Österreich, 2011, Diplomarbeit Universität Salzburg, S. 39-40.
- ↑ Bräuer, Helmut: Bettler in frühzeitlichen Städten Mitteleuropas in: Althammer, Beate (Hrsg.): Bettler in der europäischen Stadt der Moderne, Frankfurt am Main, Peter Lang Verlag GmbH, 2007, S. 25, zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 40.
- ↑ Müller, Vom Almosen zum Spendenmarkt, S. 145 ff., zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 40.
- ↑ Müller, Vom Almosen zum Spendenmarkt, S. 146-149; Bräuer, "...und hat seithero gebetlet", Bettler und Bettelwesen in Wien und Niederösterreich zur Zeit Kaiser Leopolds I., 1995, Wien-Köln-Weimar, Böhlau Verlag, zitiert nach Waltl, Bettelverbot in Österreich, S. 41).
- ↑ Müller, Vom Almosen zum Spendenmarkt, S. 146-149, zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 41.
- ↑ Bräuer, ...und hat seithero gebetlet. Bettler und Bettelwesen in Wien und Niederösterreich zur Zeit Kaiser Leopolds I., Wien-Köln-Weimar, Böhlau Verlag, 1995, S. 48, zitiert nach Waltl, Anton: Bettelverbote in Österreich, 2011, Diplomarbeit Universität Salzburg, S. 41.
- ↑ Bräuer, ...und hat seithero gebetlet […]; Bräuer in Althammer (Hrsg.), S. 30ff, beides zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 43.
- ↑ Bräuer, ...und hat seithero gebetlet. […], S. 206-207.
- ↑ Bräuer, ...und hat seithero gebetlet […] S. 214-215.
- ↑ Jütte, Robert: Arme, Bettler, Beutelschneider. Eine Sozialgeschichte der Armut in der Frühen Neuzeit, 2000, Weimar, Hermann Böhlaus Nachfolger Verlag, S. 222 f., zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 40.
- ↑ Bräuer, ...und hat seithero gebetlet […], S. 59 ff.
- ↑ Bräuer, Helmut: Kinderbettel und Bettelkinder Mitteleuropas zwischen 1500 und 1800. Beobachtungen - Thesen - Anregungen, 2010, Leipziger Universitätsverlag, S. 34.
- ↑ Veits-Falk, Sabine, "Zeit der Noth". Armut in Salzburg 1803 - 1870. Salzburg: Verein "Freunde der Salzburger Geschichte", 2000. S. 70. Zitiert nach Bräuer, Helmut, Kinderbettel und Bettelkinder Mitteleuropas zwischen 1500 und 1800. Beobachtungen - Thesen - Anregungen, 2010, Leipziger Universitätsverlag, S. 60.
- ↑ Bräuer, ...und hat seithero gebetlet […] S. 206-207.
- ↑ Kleinwächter, Friedrich: Armenwesen und Armengesetzgebung in Österreich, 1870, in Emminghaus, Arwed (Hrsg.): Das Armenwesen und die Armengesetzgebung in europäischen Staaten, Berlin, Verlag von F. A. Herbig, zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 49.
- ↑ Wadauer, Sigrid: Betteln – Arbeit – Arbeitsscheu (Wien 1918 - 1938) 2007, in: Althammer (wie oben), S. 257-300, zitiert nach Waltl, Bettelverbote in Österreich, S. 49.
- ↑ www.ris.bka.gv.at/Dokumente PDF
- ↑ www.vfgh.gv.at PDF
- ↑ siehe auch: derstandard.at.
- ↑ Presseartikel vom 16. Oktober 2012 Betteln: Landesregierung auf dem Holzweg www.salzburger-armutskonferenz.at
- ↑ salzburg.orf.at/news/stories, derstandard.at
- ↑ www.salzburg.gv.at PDF
- ↑ Quelle Salzburgwiki-Beitrag Bürmooser Glasindustrie.
- ↑ Zitat "Standpunkt": Kontrollieren und helfen, von Christian Resch, Salzburger Nachrichten, 14. September 2012.
- ↑ Thuswald, Marion (2008) 'Betteln als Beruf? Wissensaneignung und Kompetenzerwerb von BettlerInnen in Wien' Diplomarbeit Wien S. 76-94