Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg
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Der hier beschriebene Betrieb oder die Einrichtung existiert in dieser Form nicht mehr. Dieser Beitrag beschreibt die Geschichte. |

Das Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg war eines von neun Bezirksgerichten im Bundesland Salzburg.
Allgemeines
Das Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg befand sich in zentraler Lage an der Hauptstraße im Stadtzentrum von Neumarkt am Wallersee im denkmalgeschützten Bezirksgerichtsgebäude.
Das Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg behandelte Straf- und Zivilsachen erster Instanz der Flachgauer Gemeinden Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen.
Geschichte
Das Pfleg- und Landgericht Neumarkt entstand aus den Gerichten Altentann, Köstendorf und Lichtentann und wurde bis 1680 vom Pfleggericht Lichtentann aus betreut. Um 1700 wurde das Gerichtsgebäude in Neumarkt erbaut.
Zu den Aufgaben des Gerichtes gehörten die Schlichtung von Streitigkeiten, Ehrenbeleidigungen, Verlassenschaftsabhandlungen und Vertragsabschlüsse. Auch die Polizei Neumarkts unterstand dem Gericht.
Mitte des 19. Jahrhunderts kam es in der Ära des Neoabsolutismus im Zuge der Neuorganisation von Justiz und Verwaltung zunächst zur Schaffung eines "gemischten Bezirksamtes", das bei der Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit mit Wirkung vom 28. Februar 1867 in das Bezirksgericht Neumarkt übergeleitet wurde[1].
In den 1970er-Jahren noch von der Schließung bedroht, gewann das Gericht durch den rasanten Zuzug im nordöstlichen Flachgau und das damit verbundene Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung. Mit 1. Jänner 2003 wurde der Sprengel des BG Neumarkt um die vorher zum Bezirksgericht Salzburg gehörigen Gemeinden Mattsee, Obertrum am See, Schleedorf und Seeham erweitert.
Zusammenlegung mit Seekirchen am Wallersee
Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die Landesregierung am 20. November 2015 übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel Neumarkt am Wallersee, Oberndorf bei Salzburg und Thalgau mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in Seekirchen am Wallersee zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft und als neuer Standort wurde schließlich Seekirchen gewählt.
Die Landesregierung hatte die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potentzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung einer Haltestelle Süd ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
Das neue Bezirksgericht in Seekirchen am Wallersee nahm am 27. Februar 2023 seine Tätigkeit auf.
Weblink
Quellen
- Datei "Die Geschichte des Bezirksgerichts Neumarkt" (vor dem 21.3.2015 gelöscht)
- www.justiz.gv.at: Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg
- Die Justiz im Bundesland Salzburg: Bezirksgericht Neumarkt
- Salzburger Landeskorrespondenz vom 20. November 2015
- www.sn.at, 25. Februar 2023
Einzelnachweis
- ↑ Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg, RGBl. Nr. 25/1867
Landesgericht: Salzburg